Im Zuge der Informationsveranstaltung in Steinau wurde der Flächenbedarf eines Windrades im Wald diskutiert. Hierzu ist folgende ergänzende Information hilfreich:
Die Fachagentur Windenergie, welche sich speziell den Fragestellungen zu Windenergie im Wald gewidmet hat, schreibt hierzu: Bezüglich des Flächenbedarfes ist zwischen „dauerhaften Waldumnutzung“ (diese Flächen müssen dauerhaft frei bleiben von Bäumen, da hier das Windrad steht + Servicefläche, die gebraucht wird, wenn Reparaturen durchgeführt werden müssen) und temporärer Waldumnutzung (diese Flächen werden nur während der Arbeits- und Montagezeit für das Windrad benötigt) zu unterscheiden.
Für die dauerhaft genutzten Waldflächen muss ein Ausgleich erfolgen, der mindestens 1:1 der beanspruchten Fläche entspricht. Oder es wird ein finanzieller Beitrag zum ökologischen Waldumbau geleistet. Auf den Flächen der temporären Waldumnutzung müssen nach Abschluss der Arbeiten wieder Bäume gepflanzt werden.
Im Rahmen der Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht sind weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Arten- und Strukturvielfalt im Wald notwendig.
Nach Fachagentur Windenergie werden im Durchschnitt derzeit ca. 0,46 ha Waldfläche pro Windenergieanlage dauerhaft freigehalten (Spannbreite der Werte bewegt sich von 0,04 ha bis 1,28 ha pro Windenergieanlage (WEA)). Hinzukommen 0,43 ha (Durchschnitt) für die temporäre Waldumnutzung.
Die hier vorgesehenen Anlagen der 6- 7 MW Klasse werden mehr dauerhaft freizuhalte Fläche benötigen als der rechnerische Durchschnittswert der bestehenden Windenergieanlagen in Deutschland. Bei diesem Projekt ist von bis zu 1 ha pro Windenergieanlage auszugehen.
Ausführliche Informationen finden sich in den entsprechenden Unterlagen der Fachagentur Wind:
Entwicklung der Windenergie im Wald Entwicklung der Windenergie im Wald - 7. Auflage (2022) (fachagentur-windenergie.de)
Diese tatsächlich in Anspruch genommene Fläche ist nicht zu verwechseln mit den Abständen, die die WEA untereinander benötigen, und den entsprechend ausgewiesenen Wind-Vorranggebieten.