Wo können Windenergieanlagen geplant und gebaut werden?
Die sogenannten Vorranggebiete für Windenergie wurden im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen ausgewiesen. In einem regionalplanerischen Prüfverfahren hatte das Regierungspräsidium Darmstadt zuvor systematisch und flächendeckend für Windenergie geeignete Flächen identifiziert. Dabei wurden Fragestellungen aus Umwelt, Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Windpotenziale und Denkmalpflege erörtert und berücksichtigt. Mit der Ausweisung als Vorranggebiet ist auf diesen Flächen der Bau von Windenergieanlagen nun grundsätzlich möglich. Ab Januar 2024 können Kommunen per Bauleitplanung darüber hinaus Flächen für Windenergie festlegen. Alle konkreten Bauvorhaben bedürfen aber zusätzlich noch einer detaillierteren Prüfung und Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz durch das Regierungspräsidium Darmstadt.