Im Rahmen des Landesprogramms „Bürgerforum Energieland Hessen“ sind in den Kommunen wiederholt wichtige Fragen rund um die Windenergie aufgetreten, deren Klärung von landesweiter Bedeutung ist. Hier setzt das Landesprogramm mit dem „Faktencheck Windenergie in Hessen“ an. Nach den Themen Infraschall, Systemintegration und Rentabilität stehen nun in zwei Veranstaltungen Fragen rund um die Vereinbarkeit des Ausbaus der Windenergie in Hessen mit dem Natur- und Umweltschutz im Mittelpunkt. Dabei werden mithilfe ausgewiesener Fachexperten die wichtigsten Fragen rund um die Auswirkungen der Windenergie auf die Pflanzenwelt (am 06. Oktober in Fulda) und die Tierwelt (am 13. Oktober in Darmstadt) geklärt. Die Ergebnisse werden der interessierten Öffentlichkeit im Nachgang in Form eines konsolidierten Faktenpapiers zur Verfügung gestellt.
Teil I: Flora (Flächenbedarf & Auswirkungen auf das Ökosystem Wald)
In Hessen – dem waldreichsten aller Bundesländer – liegen etwa 80 Prozent der für die Windenergienutzung geeigneten Flächen im Wald. Im ersten Teil des Faktenchecks zum Natur- und Umweltschutz klärten Expertinnen und Experten zentrale Fragen zur koordinierten Teilregionalplanung, zum Flächenbedarf sowie zu den Auswirkungen auf das Ökosystem Wald.
Zunächst erläuterten Sabine Richter (Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main) und Reiner Diemel (Regierungspräsidium Gießen), wie natur- und umweltschutzrechtliche Belange in den bisherigen Prozessen der koordinierten Teilregionalplanung sowie in den einzelnen Genehmigungsverfahren Berücksichtigung finden. Hierbei wurde auf die Vielzahl von einschränkenden Kriterien hingewiesen, die bei der Ausweisung der Windvorranggebiete zu berücksichtigen sind. Der Arten- und Umweltschutz spielt hierbei eine wichtige Rolle. Die Teilregionalplanung legt unter anderem Schwerpunkträume für die Aufzucht und den Erhalt gefährdeter Arten fest und hält diese von Windenergieanlagen frei.
In einem zweiten Themenblock widmeten sich Dr. Ingo Ewald, (Ingenieurbüro für Erneuerbare Energien), Detlef Stys (Landesbetrieb Hessen Forst) und Peter C. Beck (Büro Ökologie und Stadtentwicklung) der Erfassung und Bewertung von Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen. Konkret wurde der Flächenverbrauch in der Bauphase und im Betrieb erläutert, die Breite der Zuwegung, Tiefe von Fundamenten und Vorgaben zum Rückbau der Anlagen. Kritisch hinterfragt wurden die Expertinnen und Experten von Wolfgang Ruch (Landesverband Windenergie Nordhessen), von Hans Teegelbekkers (Landesverband Vernunftkraft) und durch das interessierte Publikum. Angeregt wurde zum Beispiel, Zahlen zusammenzustellen wieviel Waldfläche voraussichtlich für die Windenergie in Hessen benötigt werden wird und die vorgeschriebenen Ersatzaufforstungen umgesetzt werden können.
Wie sich Eingriffe und Ausgleichmaßnahmen auf das Ökosystems Wald auswirken, erläuterten Christoph von Eisenhart Rothe (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald), Julia Nöding (Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung) und Ron Kruck (Förster und Projektentwickler Städtische Werke AG Kassel). Die Städtischen Werke haben hierzu ein Forschungsprojekt initiiert, das einen Vergleich z.B. der Wildtierpopulation vor und während der Bauphase sowie später im Betrieb untersucht. In der Diskussion mit Walter Strauch (Forstbetriebsgemeinschaft „Bergwinkel“) und Joachim Wierlemann (Landesverband Windenergie) wurde vor allem deutlich, dass standortspezifisch Vor- und Nachteile von Eingriffen differenziert abgewogen und die notwendigen Eingriffe durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen abgefedert werden müssen.
Schließlich wurden in einer Abschlussdiskussion Möglichkeiten erörtert, die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zu stärken und somit die Planungen von Windparks zu optimieren. Angeregt wurde unter anderem, die unterschiedlichen Interessengruppen verstärkt in frühen Phasen der Planung einzubinden – nicht nur bei der Teilregionalplanung, sondern auch in konkreten Projekten, um Anlagenstandorte zu optimieren. Ergänzend wurde vorgeschlagen, Gutachter für kritische Fragestellungen zukünftig gemeinsam auszuwählen.
Teil II: Fauna (Vögel, Fledermäuse und sonstige Wildtiere)
Am Dienstag, den 13.10.2015, wurde in Darmstadt die Reihe „Faktencheck Windenergie in Hessen“ des Landesprogramms Bürgerforum Energieland Hessen fortgesetzt. Zentrale Bürgerfragen zu Vögeln, Fledermäusen und sonstigen Wildtieren wie Rotwild, Wildkatzen oder Haselmäusen wurden von Fachexperten diskutiert und beantwortet.
In Hessen sollen im Rahmen der koordinierten Teilregionalplanung 2% der Landesfläche als Windvorrangflächen ausgewiesen werden, um die Energiewende umzusetzen. Dabei gilt es, diejenigen Flächen zu identifizieren, die besonders viel Windertrag ermöglichen, ausreichend Abstand zur Wohnbebauung und Infrastruktur aufweisen und die geringsten negativen Auswirkungen im Sinne des Arten- und Naturschutzes haben, betonte Matthias Bergmeier, Referatsleiter Landesplanung im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in seiner Einleitung.
Iris Otto, Leiterin des Referats Integrierte Umweltplanung, ebenfalls aus dem Wirtschafts- und Energieministerium, erläuterte die rechtlichen Vorgaben, welche Vogelarten als windkraftsensibel gelten und welche Schutzvorgaben hierfür berücksichtigt werden müssen. Zunächst wies sie darauf hin, dass bei der Teilregionalplanung großräumige Schutzbereiche für windkraftsensible Arten ausgewiesen werden. Diese Bereiche stehen nicht für die Windenergienutzung zur Verfügung. Für die übrigen ausgewiesenen Flächen müssen bei der Planung die empfohlenen Mindestabstände des „Helgoländer Papier 2015“ zwischen Brutplatz und Anlage berücksichtigt werden. Außerhalb dieser Mindestabstände - beim Rotmilan z.B. nun 1500m anstelle von vormals 1000m - können Vorhabenträger Anlagen planen, da in der Regel keine relevanten Artenschutzkonflikte zu erwarten sind. Soll innerhalb dieses Radius geplant werden, muss der Vorhabenträger in diesem Ausnahmefall durch eine fachlich belastbare Raumnutzungsanalyse nachweisen, dass kein signifikantes Tötungsrisiko für die Tiere besteht. Zusätzlich wird im Rahmen des neuen hessischen Naturschutzleitfadens festgelegt, dass Anlagen in einem engen Radius von 500m um die Brutplätze generell nicht genehmigt werden können.
Dagmar Stiefel von der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland Pflanz und Saarland und Dr. Oliver Kohle - von Kohle Nussbaumer SA - berichteten anschließend von Risiken durch Windenergieanlagen für einzelne Vogelarten. Beide kamen dabei zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen, die anschließend mit den geladenen Fragestellern, Dr. Werner Neumann vom Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland e.V. (BUND) und Rudolf Fippl von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON) sowie mit dem Publikum diskutiert wurden. Angeregt wurde hier, den Expertenaustausch weiter zu führen und zu den kritischen Fragen gemeinsam die Datenlage zu bewerten und zu verbessern.
Auch beim Themenblock zu windkraftsensiblen Fledermäusen wurden zunächst die Fragen geklärt, welche Arten als windkraftsensibel gelten und welche Erkenntnisse dieser Beurteilung zugrunde liegen. Reiner Diemel, Dezernatsleiter im Regierungspräsidium Gießen, betonte dabei die differenzierte Betrachtung der einzelnen Arten und ihrer Lebensweisen und erläuterte ausführlich die Prüfvorgaben durch das Bundesnaturschutzgesetz. Malte Fuhrmann, Diplombiologe und Gutachter Naturschutz, sowie Dr. Hendrik Reers vom Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH berichteten von den Methoden der Gutachtenerstellung und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Durch vermehrt artspezifische Kenntnisse über die Bedürfnisse von Fledermäusen können inzwischen schon sehr differenzierte Empfehlungen zur Konfliktvermeidung, Eingriffsminderung und Kompensation ausgesprochen werden. Bedeutend sind hierfür auch Messungen an bestehenden Anlagen. Erneut wurden die Referenten u.a. von Peter Wassenaar vom Naturschutzzentrum Odenwald und Joachim Wierlemann, Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie e.V., kritisch befragt.
Dr. Matthias Herrmann, Öko-Log, gab einen Überblick über die bestehenden Studien zu Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die übrigen Wildtiere. Mit Jan Kegel vom Landesjagdverband Hessen und Manfred Trinzen, dem ehemaligen Leiter des Artenschutzprojektes „Wildkatze in NRW“, berichteten anschließend zwei Experten über mögliche Beeinträchtigungen für Rotwild und Wildkatzen. Ein weiteres Tier, das als Leitart verschiedener FFH-Gebiete eine wichtige Rolle bei der Planung von Windenergieanlagen spielt, ist die Haselmaus. Eine Expertin aus dem Publikum konnte hier über Gefährdung und Schutzmöglichkeiten berichten. Deutlich wurde aber auch, dass die Datenlage für alle drei Tierarten durch fundierte Forschungsprojekte verbessert werden sollte, um Schutzmaßnahmen noch wirksamer zu gestalten.
In der Abschlussdiskussion wurde noch einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen, hierbei die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zu verbessern. Angeregt wurde eine vertiefte Faktenklärung der noch offenen Fragen zur Bewertung verschiedener Vogelarten sowie ein systematischer Wissensaufbau z.B. durch vergleichende Studien, die die Situation vor Baubeginn, in der Bauphase und später im Betrieb dokumentieren. Über Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Planern und Naturschützern berichtete Markus Bormuth von der „Initiative gegen Windwahn“ (IGW) im Lautertal. Die Teilnehmer des Podiums waren sich einig, dass das Wissen der Menschen vor Ort besser genutzt werden müsse, um die Planung zu verbessern. Hierzu wird es nötig sein, geeignete Erfassungs- und Dokumentationsformen z.B. für Horststandorte zu entwickeln, damit gegenseitiges Vertrauen wachsen kann.
Aus den beiden Faktenchecks zu Flora (in Fulda) und Fauna (in Darmstadt) wird nun eine zusammenfassende Dokumentation erstellt. Die einzelnen Vorträge der Expertinnen und Experten finden Sie auf dieser Seite unter „Downloads“.