Bürgerforum Energiewende Hessen im RP Kassel

Das Bürgerforum in Nordhessen
(Regierungspräsidium Kassel)

Das Bürgerforum unterstützt Kommunen in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rothenburg, Fulda, Werra-Meißner und Kassel beim Dialog rund um den Ausbau erneuerbarer Energien. Aktuelle Schwerpunkte in den Kommunen sind Windenergie, (Freiflächen-)Photovoltaik und Wärme aus Geothermie, sowie integrierte Quartiersentwicklung.

BÜRGERFORUM ENERGIEWENDE HESSEN in Grebenstein

Infomarkt zur Windenergie in Grebenstein

Informationen zu den geplanten Windenergieprojekten am 26.06.2024

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Rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der umliegenden Region informierten sich am Mittwoch, den 26. Juni, auf dem Infomarkt zur Windenergie in Grebenstein zu den zwei geplanten Windenergievorhaben im Stadtgebiet.

Das Unternehmen VSB Neue Energien Deutschland GmbH plant aktuell bei Udenhausen einen neuen Windpark. Zugleich bereiten die Städtischen Werke aus Kassel die Erneuerung bzw. den Ersatz bereits bestehender Windenergieanlagen bei Oberhaldessen vor. 

Auf Einladung der Stadt Grebenstein und in Kooperation mit dem Bürgerforum Energiewende Hessen, skizzierten die Projektentwickler den aktuellen Planungsstand und beantworteten die Fragen der Bürgerinnen und Bürger.

Das Bürgerforum Energiewende Hessen war mit einem eigenen Stand vor Ort. Es wurden Informationen zur Thematik bereitgestellt und offene Fragen im direkten Austausch geklärt.

Hier können Sie sich die Präsentation zur Veranstaltung abrufen:

Q&A der Informationsveranstaltung am 26. Juni 2024

Wie weit ist die Planung?

Antwort: Die Städtische Werke AG plant ein Repowering-Windparkprojekt. Dabei sollen vier Bestands-Windenergieanlagen zurückgebaut und gegen neue, moderne Anlagen ausgetauscht werden.
Das Projekt befindet sich in einer frühen Planungsphase. Die naturschutzfachlichen Untersuchungen im Windparkareal wurden Anfang 2024 begonnen. Die nächsten Projektschritte bestehen in der Durchführung einer Windmessung am Standort sowie darauf aufbauend die Erstellung der für den Genehmigungsantrag notwendigen anlagenspezifischen Untersuchungen und Gutachten. Dabei werden auch der Eingriff in Natur und Landschaft sowie geeignete Ausgleich- oder Ersatzmaßnahmen ermittelt. Die Genehmigungsunterlagen für das Projekt sollen in der zweiten Jahreshälfte 2025 zur Genehmigung beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden.

Finanzielle Beteiligung: Bekommen die Bürger Anschreiben? Welche Formen sind möglich?

Antwort: Die Energiewende können wir als Gesellschaft nur gemeinsam stemmen. Deswegen bieten die Städtischen Werke Bürger:innen in der Region über Bürgerenergiegenossenschaften eine Beteiligungsoption am Repoweringprojekt Oberhaldessen an. Das ist bereits mit kleinen Summen möglich.
Weitere Informationen zu unserem Beteiligungskonzept finden Sie auf der folgenden Website:
Bürgerbeteiligung – Energie in Bürgerhand - Städtische Werke AG Kassel (sw-kassel.de)
Gerne informieren wir Sie zu diesem Thema auch nochmal auf der nächsten Informationsveranstaltung.

Finanziell kommt zu wenig für Bürger rum. Was bekommt wer?

Antwort: Betreiber von Windparks dürfen von der Errichtung betroffene Gemeinden finanziell beteiligen. Nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht die sogenannte Kommunalabgabe allen Kommunen im Umkreis von 2,5 km um die WEA-Standorte in Höhe von (anteilig) 0,2 ct für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Strom zu.
Die Stätische Werke AG setzt dies bereits in allen ihren Bestandsprojekten um. Von dem Repoweringprojekt Oberhaldessen würden nach aktuellem Planungsstand die Gemeinden Grebenstein, Hofgeismar, Immenhausen sowie der Gutsbezirk Reinhardswald profitieren. Die Gemeinden dürfen dabei frei über die Verwendung der Kommunalabgabe entscheiden und diese beispielsweise in soziale und kulturelle Projekte investieren, die allen zugutekommen.
Lesen Sie zu diesem Thema gerne auch den nachfolgenden Presseartikel, der am 18.07.2024 in der HNA erschienen ist:
Geld weht in die Kassen: Windparks bei Kassel erzeugten 2023 viel Strom (hna.de)
Darüber hinaus bieten wir Bürger:innen über Bürgerenergiegenossenschaften eine Beteiligungsoption an (siehe vorherige Frage).

Wie viel von Udenhausen ist von Schattenwurf betroffen? Wie viel Schattenwurf ist erlaubt?

Antwort: Theoretisch kann ganz Udenhausen, bis auf einen schmalen Streifen im Westen vom Schattenwurf betroffen sein. Dies betrifft vor allem die Sommermonate, hier geht die Sonne bereits sehr früh im Nordosten auf – da der Park nordöstlich von Udenhausen liegt wirft er in dieser Zeit den „längsten“ Schatten Richtung Udenhausen. Die Anlagen verschatten zu keinem Zeitpunkt Udenhausen flächendeckend, sondern immer nur punktuell. Dazu kommt, dass für eine Verschattung neben Sonnenstand (tief im Nordosten / Osten) weitere Parameter zutreffen müssen bspw. Sonnensichtbarkeit und Windrichtung. Insgesamt ist die maximale Schattendauer darüber hinaus begrenzt: Maximal 30h im Jahr und für 30 Minuten am Tag darf ein bestimmter Ort durch die Anlage verschattet werden. Die Anlagen werden so programmiert, dass bei drohender Überschreitung (sehr unwahrscheinlich) die Anlagen so gedreht werden, dass keine Verschattung mehr auftrifft. Zur Ermittlung des Schattenwurfes wurde ein Gutachten eines Sachverständigen erstellt.

Die Anlagen der Städtischen Werke werden mit einem Modul ausgestattet, das den Schattenwurf erfasst und bei Erreichen der Grenzwerte die Anlage abschaltet.

Wie hoch ist die Schallbelastung in Udenhausen?

Antwort: Die Schallbelastung der Anlagen bewegt sich zu jedem Zeitpunkt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Gesetzgeber gibt je nach Standort der Wohnlage Auflagen vor, dabei gelten tagsüber und nachts unterschiedliche Werte. Für Udenhausen gelten dabei nachts Werte zwischen 40 und 45 dB. Diese Werte werden in der Praxis eingehalten. Zur Ermittlung der Schallbelastung wurde ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt.

Werden die Anlagen nachts ausgeschaltet?

Antwort: Der Gesetzgeber sieht nachts geringere Schallbelastungen vor. Um die Richtwerte entsprechend einzuhalten werden die Anlagen nachts in einem anderen Betriebsmodus betrieben, dadurch ist die Einhaltung der Richtwerte gewährleistet. Die Anlagen werden nachts nicht ausgeschaltet.

Können getriebelose Anlagen verwendet werden?

Antwort: Ein finaler Anlagentyp steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Wir werden Anlagen der aktuellen Technologie nutzen. Diese Anlagen sind optimiert konstruiert und im Allgemeinen ergeben sich durch Getriebe keine Schallnachteile. Auch mit den neuen WEA werden die Grenzwerte für Schallimmissionen, die in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vorgeschrieben sind, sicher eingehalten.

Was sieht man vom Haus aus?

Antwort: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei der nächsten Informationsveranstaltung beantworten die Städtischen Werke diese Frage gerne individuell.

Wie sieht es mit der 10 H – Regelung aus? Die Höhen der Windräder von 261m sind „brutal“, alte sind winzig im Vergleich.

Antwort: Die 10 H-Abstandsregelung gilt im Bayern. Im Projekt Oberhaldessen werden ca. 1.000 m Abstand zu Wohngebieten eingehalten. Dies ist der in Hessen üblicherweise einzuhaltende Abstand.
Die neu geplanten WEA sind mit einer Gesamthöhe von ca. 261 m deutlich höher und leistungsstärker als die alten Anlagen. In der Regel werden die neuen Anlagen durch die höheren Nabenhöhen und die zwar längeren, aber optisch langsamer drehenden Rotorblätter als angenehmer empfunden.

Beeinflussen die WEA den Wasserfluss zum Anglerteich (Wasser Zufluss aus Grundwasser des Projektgebiets)?

Antwort: Schichtenwasser steht nur bei einer der geplanten WEA an und dies erst ab ca. 10,00 m Tiefe. Die Fundamente sind kaum in den Boden eingebunden und auch das darunter liegenden Bettungspolster reicht nicht so tief. Der Wasserzufluss zum Angelteich wird daher nicht beeinflusst.

Ist der Modellflugplatz betroffen?

Antwort: Es ist kein Modellflugplatz in der Nähe des Windparkgebietes bekannt, deshalb kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

Wie sieht der Ausgleich für die Wiesenfläche in der Nähe des VSB-Projektes bei Grebenstein aus?

Antwort:
Wie groß der Eingriff insgesamt flächenmäßig ist, hängt damit zusammen, wie hochwertig das jeweilige Schutzgut (Pflanzen, Biotope, Boden) ist, in das wir eingreifen. Dies wird von einem Umweltgutachter geprüft. Dementsprechend wird eine Summe ermittelt, die es auszugleichen gilt. Der Ausgleich erfolgt somit nicht Fläche für Fläche, sondern gesamt betrachtet. Derzeit ist für den Ausgleich unter anderem eine Extensivierung von Ackerflächen und die Pflanzung einer Hecke im Projektgebiet angedacht.

Wie geht die Beteiligung weiter? Wird nochmal informiert?

Antwort: Derzeit befindet sich der Antrag der VSB zur Errichtung der Anlagen bei der Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium Kassel). Hier wird über das Vorhaben entschieden. Über jede relevante Entscheidung innerhalb des Genehmigungsprozesses werden die Eigentümer mit Rundschreiben informiert. Auch mit der Gemeinde Grebenstein findet ein reger Austausch statt. Eine konkrete Veranstaltung ist darüber hinaus für dieses Projekt zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.

Die Städtische Werke AG plant nach relevantem Projektfortschritt eine weitere Informationsveranstaltung für interessierte Bürger:innen durchzuführen.

Streuobstwiese

Antwort: Die Frage zur Herstellung einer Streuobstwiese ist derzeit sowohl innerhalb der Gemeinde als auch zwischen Gemeinde und VSB noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich ist die VSB bereit, sich an einer Herstellung zu beteiligen. Hier besteht zu gegebener Zeit weiterer Abstimmungsbedarf.

Wie funktioniert der Brandschutz?

Antwort: Für den Windpark wurde ein Brandschutzkonzept durch einen Sachverständigen erstellt. Dabei wird die WEA 4 aufgrund Ihrer geringen Entfernung zum Wald mit einer automatischen Löschanlage ausgestattet. Wird ein Brand durch die Rauch- oder Wärmemelder detektiert wird in dem entsprechenden Bereich der Anlage Löschgase freigesetzt. Personen die sich innerhalb der WEA befinden werden durch akustische und visuelle Warnsignale darauf aufmerksam gemacht. Insgesamt ist das Brandschutzkonzept eng mit den verantwortlichen Stellen beim Landkreis Kassel abgestimmt. Auch die örtliche Feuerwehr wird zu gegeben Zeitpunkt eine Einweisung in die Pläne und das Konzept erhalten.

Wie sieht die Entsorgung aus? Rotoren Recycling?

Antwort: Wir verweisen an dieser Stelle gerne auf die Websites des Fraunhofer-Verbund Werkstoffe, Bauteile – MATERIALS:
materials.fraunhofer.de/de/Geschaeftsfelder/Energie_Umwelt/recycling-von-grossformatigen-compositebauteilen--rotorblaettern.html und
https://www.materials.fraunhofer.de/de/Geschaeftsfelder/Energie_Umwelt/recycling-von-balsaholz-aus-rotorblaettern-zur-herstellung-von-d.html
„Die aktuell zur Entsorgung anfallenden Rotorblätter bestehen aus glasfaserverstärktem Kunststoff in Sandwichbauweise mit Kunststoffschaum oder Balsaholz als Füllstoff. Am Flansch, der Verbindung zum Rotor, befinden sich große Metallbolzen und im inneren des Blattes meist Kupferleitungen als Blitzableiter. Ein Rotorblatt besteht bei einer Länge von 40 m und einer Masse von ca. 26 t aus etwa 24 t Glasfaserverstärktem Kunststoff (GfK), 1,3 t Balsaholz sowie 0,5 t Metall. Das Recycling von Rotorblattmaterialien wird bislang durch eine mechanische Zerkleinerung des gesamten Verbundes und anschließenden Einsatz als Brennstoff und
Sandsubstitut in der Zementindustrie verwendet oder eine thermische Verwertung in Müllverbrennungsanlagen durchgeführt.“ - [FRAUNHOFER-VERBUND WERKSTOFFE, BAUTEILE – MATERIALS, 2024]

Wie geht man mit ungesicherten Grundstücken bei der weiteren Planung vor?

Antwort: Mit voranschreitender Planung werden i.d.R. auch zunächst kritische Eigentümer und Eigentümerinnen überzeugt. In manchen Fällen wollen die Menschen erst handfeste Beweise sehen, dass der Windpark auch wirklich umgesetzt wird, dass „etwas passiert“. Nicht sicherbare Grundstücke werden für die Planung umgangen und selbstverständlich für keine Nutzungszwecke beplant.

Braucht man Ausgleichsmaßnahmen auch bei Repowering?

Antwort: Auch Repoweringvorhaben stellen Eingriffe in Natur und Landschaft dar und müssen durch Ausgleich- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.

Anpflanzungen kontrollieren / Pflegemaßnahmen / Gemeinsame Konzepte

Antwort: Die naturschutzfachlichen Untersuchungen für das Repoweringvorhaben Oberhaldessen sind noch nicht abgeschlossen. Somit steht der Umfang für die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen derzeit noch nicht fest.
Bei der Ausgestaltung der Maßnahmen werden wir mit den umliegenden Gemeinden sowie den Naturschutzverbänden in den Dialog treten und eine gemeinsame Konzeptplanung und -umsetzung vor Ort anstreben.