Bürgerforum Energiewende Hessen im RP Giessen

Das Bürgerforum in Mittelhessen
(Regierungspräsidium Gießen)

Erneuerbare Energien in Mittelhessen - das Bürgerforum unterstützt Kommunen in den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und den Vogelsbergkreis im frühzeitigen Dialog beim Ausbau von Wind-, Wasser- und Solarenergie.

Bürgerforum Energiewende Hessen in Gießen/Fernwald/Buseck

Interkommunale Windparkplanung Fernwald / Buseck / Gießen

Die Kommunen Gießen, Fernwald und Buseck besitzen jeweils Flächenanteile am Vorranggebiet 4114a, das im gültigen Teilregionalplan Energie Mittelhessen des Regierungspräsidiums Gießen für die Windenergie ausgewiesen ist. Gemeinsam möchten die drei Kommunen die insgesamt 153 Hektar große Fläche nun für die Windenergie nutzbar machen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Die Verwaltungen arbeiten eng zusammen, um dabei eine möglichst große und faire Teilhabe zu erzielen und die individuellen Anliegen der drei Kommunen gleichberechtigt und vollständig zu berücksichtigen.

Die Ausgangslage ist günstig. Der Großteil der Flächen im Vorranggebiet befindet sich in kommunalem Besitz. Dadurch haben die Kommunen die volle Steuerungshoheit. Sie können eigenständig entscheiden, unter welchen Bedingungen ein Windpark realisiert werden soll, und entsprechende Kriterien festlegen. Diese sind dann für die Auswahl eines Projektentwicklers entscheidend. Damit wird sichergestellt, dass ein Maximum an regionaler Wertschöpfung realisiert wird. Wichtig ist: Die interessierten Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollen dabei frühzeitig und kontinuierlich informiert und einbezogen werden.

Die Kommunen werden in ihrem gemeinsamen Vorhaben professionell unterstützt. Das Beratungsunternehmen endura kommunal sowie das Bürgerforum der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA) begleiten den Prozess strategisch und organisatorisch.

Karte mit Windvorranggebiet 4114a 
Rot umrandet: Windvorranggebiet 4114a, Hellgrün: Flächeneigentum Gießen,
Türkis: Flächeneigentum Buseck, Lila: Flächeneigentum Fernwald, Schwarzer Strich: Gemeindegrenze

Karte Windvorranggebiet 4114a

Quelle: endura kommunal GmbH

 

Anhand von Visualisierungen können Sie sich bereits jetzt ein Bild davon machen, wie ein möglicher Windpark im Fernewald aussehen könnte: Zur Unterseite mit den Visualisierungen

Veranstaltungen und aktuelle Meldungen

Informationsveranstaltung zum Windparkvorhaben im Fernewald am 3. September 2024

Etwa 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gremienmitglieder aus Fernwald, Buseck und Gießen besuchten am 3. September 2024 die Fernwaldhalle, um sich über neue Entwicklungen beim Windparkvorhaben im Fernewald zu informieren. Sie folgten der gemeinsamen Einladung der drei beteiligten Kommunen und der zuständigen Projektentwickler Lintas Green Energy GmbH und Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH. Die Bietergemeinschaft hatte beim vorhergehenden Auswahlverfahren mit ihren Plänen überzeugt und im Oktober 2024 den Zuschlag für die Projektentwicklung erhalten. Die Kommunen und Projektierer wurden durch das Bürgerforum Energiewende Hessen bei der Veranstaltungsorganisation und Moderation unterstützt.

Die Bürgermeister Manuel Rosenke (Fernwald), Michael Ranft (Buseck) und Alexander Wright (Gießen) begrüßten die Teilnehmenden und stellen die Projekthistorie bis heute vor. Anschließend gaben Martin Buntemeyer von Lintas und Frank Heuser von Land+Forst Auskunft über den aktuellen Planungsstand. Derzeit sind sieben Anlagenstandorte vorgesehen. Geplant wird mit dem Anlagentyp Enercon E-175 PS. Die Gesamthöhe dieser Anlagen beträgt 250 Meter. Ihre Nennleistung liegt bei sechs Megawatt. Gemeinsam sollen die Anlagen 108 897 MWh Strom pro Jahr erzeugen. Das entspricht dem Jahresverbrauch von rund 43 500 Zwei-Personen-Haushalten.

Es folgte ein Vortrag von Micha Klewar, der als Anwalt der Kanzlei Becker Büttner Held die Kommunen bei der Vertragsgestaltung unterstützt. Er erläuterte insbesondere die Inhalte des Gestattungsvertrags, der die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Projektierern bildet. Dieser soll in den nächsten Sitzungen der beteiligten Gremien beschlossen und im Oktober 2024 unterzeichnet werden. Ein weiterer Schwerpunkt seines Vortrags war das Thema der finanziellen Teilhabe der Kommunen, die über ein Genossenschaftsmodell gesichert werden soll.

In der folgenden Fragerunde wurden vielfältige Themen diskutiert, darunter die Belange des Waldes sowie Natur- und Artenschutz. Die nächste öffentliche Informationsveranstaltung soll im Herbst 2025 stattfinden. Bis dahin werden die Projektierer die notwendigen Gutachten für den Genehmigungsantrag gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz erstellen.

Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung in Oppenrod am 3. März 2023

Am 3. März 2023 veranstalteten die Kommunen Buseck, Fernwald und Gießen eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zum gemeinsamen Windparkvorhaben in der Rahberghalle Oppenrod (Buseck). Rund 110 Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung der Gemeinde Buseck, um sich über die mögliche Planung von Windenergieanlagen im Fernewald zu informieren. Die Gemeinde Buseck besitzt ebenso wie die Nachbarkommunen Fernwald und Gießen eigene Flächen in dem dort ausgewiesenen Windvorranggebiet. Gemeinsam möchten die drei Kommunen die insgesamt 153 Hektar große Fläche für die Windenergie nutzbar machen.

Rolf Pfeifer von endura kommunal erläuterte die Grundlagen einer Windparkplanung und den Prozess sowie den aktuellen Stand des gemeinsamen Vorhabens. Das Team des Bürgerforums präsentierte die Visualisierungen eines möglichen Windparks mit sechs Windenergieanlagen. Neben Rolf Pfeifer und Christopher Lüning von der LandesEnergieAgentur Hessen beantworteten Bürgermeister Michael Ranft aus Buseck, Bürgermeister Manuel Rosenke aus Fernwald sowie Bürgermeister Alexander Wright aus Gießen die zahlreichen Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Moderiert wurde die Veranstaltung vom Bürgerforum Energiewende Hessen.

Präsentationsfolien: endura kommunal Windenergie im Fernewald

Gemeinsame Gremiensitzung am 25. November 2022 als Auftakt zur interkommunalen Planung

Etwa 200 Interessierte versammelten sich am 25.11.2022 in der Fernwaldhalle in Fernwald-Steinbach, um sich über die gemeinsame Windparkplanung der drei Kommunen zu informieren. Neben den eingeladenen Mandatsträgerinnen und -trägern aus Fernwald, Buseck und Gießen nahmen auch einige interessierte Bürgerinnen und Bürger an der öffentlichen Gremien-Informationsveranstaltung teil. Sie konnten sich so ebenfalls ein Bild machen, in welche Richtung die interkommunale Planung eines Windparks im Vorranggebiet 4114a gehen könnte. Auf den 153 Hektar im Fernewald besitzen alle drei Kommunen Flächen. Und diese sollen mit möglichst hoher kommunaler Wertschöpfung und fairer Teilhabe für alle Kommunen der Windkraft zur Verfügung gestellt werden.

Nach kurzer Begrüßung durch Bürgermeister Rosenke aus Fernwald präsentierten Rolf Pfeifer und Dr. Dirk Vetter von endura kommunal, wie genau das gelingen könnte. Sie informierten die Anwesenden insbesondere zu den Themen Kommunalbeteiligung, Bürgerbeteiligung und Projektiererauswahlverfahren und machten so deutlich, wie die Kommunen die Steuerungshoheit bestmöglich nutzen könnten. Sie zeigten außerdem auf, wie die nächsten Schritte konkret aussehen könnten und welche fachlichen Weichen nun zunächst durch die Entscheidungsträgerinnen und -träger gestellt werden müssen. Gleichzeitig konnten auch bereits viele grundlegende Fragen zu den Auswirkungen des Windparks auf Mensch und Natur beantwortet werden.

Präsentationsfolien: endura kommunal Kommunale Steuerungsmöglichkeiten zur Windenergie für Gießen, Fernwald und Buseck 25.11.2022

Nutzen und Vorgehen

Nutzen der interkommunalen Windparkplanung

Auch hierzulande werden die Auswirkungen des Klimawandels immer stärker spürbar, etwa durch Ernteausfälle wegen Hitze und Trockenheit oder Schäden an Gebäuden und anderen Infrastrukturen infolge von Extremwettern wie Stürmen und Starkregen. Der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien im Zuge der Energiewende ist notwendig, um die Emissionslast des deutschen Energiesystems zu reduzieren und damit dem Klimawandel entgegenzuwirken. Mit der Entscheidung, den Ausbau der Windenergie auf ihren Flächen aktiv voranzutreiben, stellen sich die Kommunen Gießen, Fernwald und Buseck gemeinsam ihrer Verantwortung für den Klimaschutz.

Darüber hinaus bietet das Vorhaben den drei Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern aber auch einen wirtschaftlichen Nutzen. Und dieser Nutzen kann in dem Projekt bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Kommunen definieren selbst, zu welchen Bedingungen ein Projektentwickler die gemeindeeigenen Flächen pachten darf, um darauf einen Windpark zu entwickeln. So können insbesondere eine gewünschte Mindesthöhe der Pacht sowie die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort festgeschrieben werden. Wichtig ist: Der „Kuchen“ kann nur einmal verteilt werden. Und natürlich muss das Projekt am Ende auch für einen Projektentwickler wirtschaftlich noch interessant genug sein. Hier gilt es also vielerlei Interessen sorgsam auszutarieren. Dazu haben sich die drei Kommunen fachliche Unterstützung an Bord geholt: Gemeinsam mit endura kommunal und dem Bürgerforum der LEA tragen die Verantwortlichen dafür Sorge, das lokale Potential für die Windenergie sowohl in Bezug auf ihren Beitrag zum Klimaschutz als auch auf den wirtschaftlichen Nutzen optimal ausschöpfen zu können. In diesem Zusammenhang bedeutet die enge Zusammenarbeit auch, dass die Kommunen – unabhängig von späteren Standorten innerhalb des Vorranggebiets – eine faire Verteilung der Wertschöpfung anstreben, die durch den Bau von Windrädern realisiert werden kann.

 

Vorgehen

Das Projekt befindet sich noch ganz am Anfang. In dieser frühen Phase wollen die Kommunen Gießen, Fernwald und Buseck zunächst einen gemeinsamen Kriterienkatalog erarbeiten. Dieser soll festlegen, zu welchen Bedingungen die Umsetzung eines Windenergie-Projekts auf den kommunalen Flächen möglich sein wird. Der Katalog wird den kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägern später als Grundlage für die Bewertung von Projektanträgen dienen.

Zunächst soll eine Steuerungsgruppe – bestehend aus Mitgliedern aller drei Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenversammlungen – gegründet werden. Die Mitglieder dieser Gruppe entwickeln unter fachlicher Anleitung in einem Workshop den Kriterienkatalog sowie die Ausschreibungsunterlagen. Wenn darüber eine Einigung erzielt wurde, kann das offizielle Ausschreibungsverfahren beginnen.   

Damit startet die Suche nach dem richtigen Projektpartner, der für die Planung, den Bau und den späteren Betrieb der Windkraftanlagen auf der gemeinsamen kommunalen Fläche zuständig sein soll. Obwohl ein offizielles Ausschreibungsverfahren bei kommunalen Immobiliengeschäften dieser Art vergaberechtlich nicht notwendig ist, ist es doch empfohlen, um die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs einzuhalten. Darüber hinaus zeigt ein Auswahlverfahren kommunale Handlungsmöglichkeiten auf: Häufig ist es erst der Vergleich zwischen verschiedenen Umsetzungsalternativen, der den Gemeindevertretungen ihren Gestaltungsspielraum konkret vor Augen führt und dadurch Orientierung gibt. Dies gilt sowohl für unterschiedliche Szenarien der Flächennutzung (z.B. Netzeinspeisepunkt oder Zuwegung), die technischen Details des jeweils diskutierten Anlagentyps (z.B. Höhe der Anlagen) als auch mögliche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung und die Maximierung der kommunalen Einnahmen.

Bei der sachlichen Auswertung der eingegangenen Angebote wird die Steuerungsgruppe durch endura kommunal unterstützt. Dabei werden vielfältige Kriterien berücksichtigt, darunter unternehmensbezogene Aspekte (z.B. zurückliegende Erfahrungen im Bereich Windenergie, Personalbestand und Bankenratings), die technischen Details des Umsetzungsvorschlags und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters (im Sinne einer realistischen Einschätzung darüber, ob z.B. Pachten langfristig gezahlt werden können oder ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht). Daneben stehen allgemeine ideelle Kriterien wie die regionale Verankerung des Unternehmens und seine Beziehungen zu lokalen Stakeholdern.

Kriterienbeispiele 

Die Ergebnisse der fachlichen Prüfung werden in der Steuerungsgruppe vorgestellt und diskutiert. Daraufhin wird aus allen eingegangenen Angeboten eine Vorauswahl der bevorzugten Projektpartner getroffen. Die bestplatzierten Vorschläge erhalten eine Einladung zum Bietergespräch. Sobald die Entscheidung für ein Projektentwicklungsunternehmen feststeht, kann ein Vertrag verhandelt und abgeschlossen werden.

Projektentwickler AuswahlverfahrenBevor dieser Prozess initiiert wurde, haben im März 2023 die drei Gremien in Gießen, Fernwald und Buseck darüber entschieden.

Fragen und Antworten zum Vorhaben

Die häufigsten Fragen und Antworten aus der Veranstaltung am 03.03.2023 können im Nachgang hier eingesehen werden.

1.  Frage: Wie kommt das Windvorranggebiet zustande?
 

Windvorrangebiete für Windenergie werden auf Ebene der Regionalplanung festgelegt. In den Vorrangebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese mit der Nutzung der Windenergie nicht vereinbar sind.

Bei der Ausweisung von Vorranggebieten werden zahlreiche Kriterien geprüft und berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem:

-          Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohn- und Siedlungsgebieten

-          Natur- und Landschaftsschutzgebiete

-          Luftverkehr

-          Technische und wirtschaftliche Machbarkeit

Das Vorranggebiet 4114a wurde 2017 im Teilregionalplan Energie Mittelhessen ausgewiesen. Dieser wurde in einem kooperativen Planungsprozess des Regierungspräsidiums Gießen, den mittelhessischen Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachexpertinnen und Experten erstellt und durch die Regionalversammlung beschlossen.

Insgesamt entsprechen die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergie in Mittelhessen etwa 2,2 Prozent der Fläche.

Weitere Informationen sowie den vollständigen Teilregionalplan Energie Mittelhessen finden Sie unter: https://rp-giessen.hessen.de/wirtschaft-und-planung/regionalplanung/teilregionalplan-energie-mittelhessen

2.  Frage: Wie ist der weitere Zeitplan?

Noch im Frühjahr 2023 wird eine interkommunale Steuerungsgruppe einen Kriterienkatalog erarbeiten, der festlegt, zu welchen Bedingungen das gemeinsame Windenergieprojekt realisiert werden soll. Anschließend werden im Sommer 2023 Angebote von möglichen Projektierern eingeholt. Diese werden unter Berücksichtigung des Kriterienkatalogs sorgfältig geprüft und fachlich bewertet. Daraufhin werden voraussichtlich im Herbst 2023 Bietergespräche geführt und schlussendlich ein Projektierer ausgewählt. In dieser Phase wird die Öffentlichkeit erneut über den aktuellen Stand des Vorhabens informiert. Der weitere Verlauf ist schließlich abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Projekts.

3.  Frage: Inwiefern werden die Bürgerinnen und Bürger von dem Vorhaben profitieren?

Neben dem wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bietet das Vorhaben den drei Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern auch einen wirtschaftlichen Nutzen. Denn die Flächen befinden sich im Eigentum der Kommunen, wodurch bei der Auswahl des Projektierers darauf geachtet werden kann, dass die lokale Wertschöpfung im Vordergrund steht.

Grundsätzlich sind verschiedene Formen der finanziellen Beteiligung denkbar. Bürgerinnen und Bürger können indirekt beteiligt werden, beispielsweise über Nachrangdarlehen. Sie können so das Vorhaben aktiv unterstützen und gleichzeitig von den Zinszahlungen profitieren. Anwohnende des Windparks können auch über regionale Stromprodukte indirekt von dem Windpark profitieren.

Eine direkte finanzielle Beteiligung sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Kommunen ist ebenfalls denkbar. So könnte sich etwa eine Energiegenossenschaft, bei der die Bürgerinnen und Bürger Anteile erwerben können, an einer Betriebsgesellschaft beteiligen. Ebenso ist es denkbar, dass die Kommunen selbst den Windpark oder Teile davon betreiben. Dabei gilt es, das damit einhergehende größere Risiko mit den Potenzialen für die lokale Wertschöpfung abzuwägen. Eine genaue Ausgestaltung der Beteiligung wird im Rahmen der Projektiererauswahl erfolgen.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.buergerforum-energiewende-hessen.de/toolbox-finanzielle-beteiligung

 

 

4.  Frage: Wie wird auf den Artenschutz geachtet?

Das geltende Artenschutzrecht muss bei allen Windenergievorhaben berücksichtigt werden. Um Vogelarten, die dennoch vom Bau von Windenergieanlagen betroffen sind, besonders zu schützen, hat die hessische Landesregierung ein landesweites Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten ins Leben gerufen. Dabei werden Schutzzonen eingerichtet, unter anderem für Rotmilane, Schwarzstörche oder Fledermäuse.

Mehr Informationen finden Sie unter https://umwelt.hessen.de/Presse/Windenergie-und-Artenschutz-Landesprogramm-schuetzt-Schwarzstorch-Rotmilan-und-Abendsegler

5.  Frage: Warum werden Windräder im Wald gebaut?

In einem dicht besiedelten Land wie Hessen kommen nach Einhaltung aller Kriterien grundsätzlich nur wenige Flächen für den Ausbau von Windenergie in Frage (siehe Frage 1: Wie kommt das Vorranggebiet zustande?). Ohne Inanspruchnahme von Waldflächen wird es daher nicht möglich sein, die notwendige Anzahl an Windenergieanlagen zu errichten und die Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem sind im Hessischen Bergland vor allem die bewaldeten Höhenlagen für die Windenergienutzung geeignet, da hier der meiste Wind weht und Störungen durch Windenergieanlagen aufgrund weiterer Abstände zu siedlungsnahen Bereichen meist vermieden werden.

Die konkreten Waldflächen für Windenergieanlagen werden in enger Abstimmung mit dem lokalen Forstamt ausgewählt. Waldgebiete mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit kommen dabei nicht in Frage. Windenergieanlangen werden daher vorrangig auf bereits durch Schädlingsbefall, Sturmereignisse oder Trockenheit geschädigten Forstflächen errichtet. Für die gerodeten Flächen erfolgt außerdem immer eine Ersatzaufforstung auf geeigneter Fläche.

6.  Frage: Wie wird der Windpark an das Stromnetz angeschlossen, verlaufen die Kabel ober- oder unterirdisch?

Die Stromkabel der einzelnen Windenergieanlagen verlaufen unterirdisch. Sie werden bei einer Anlage gesammelt und von dort an ein naheliegendes Umspannwerk angeschlossen. Auch dieser Verlauf wird unterirdisch sein. Der Netzbetreiber ist zum Netzanschluss verpflichtet. Er legt den Netzanschlusspunkt fest, wobei er verpflichtet ist, den volkswirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zu nutzen. Die Details des Netzanschlusses hängen von der konkreten Planung ab und werden entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert.

Kontakt

Gießen: Evelina Stober, Klimaschutzmanagement, Telefon: 0641 306-2115,
E-Mail: evelina.stober@giessen.de

Fernwald: Thorsten Bücking, Bauverwaltung, Telefon: 06404 9129-16,
E-Mail: buecking@fernwald.de

Buseck: Larissa Hildebrand, Klimaschutzmanagement, Telefon: 06408 911-208,
E-Mail: larissa.hildebrand@buseck.de

Hintergrundinformationen zur Windenergie

LEA Broschüre “Windprojekte in Windvorranggebieten – Steuerung und Beteiligung aus kommunaler Sicht” Die Broschüre thematisiert die Entstehung eines Windenergieprojekts in einer Kommune von Ausgangssituation über Flächensteuerung zu Projektentwicklung. Sie gibt Beispiele für das Flächenpooling und zeigt mögliche Rollen für Kommunen auf.

LEA Werkzeugkasten für Kommunen Energiekonzepte, Rechtliche Grundlagen, Flächensteuerung, Wirtschaftlichkeit, Finanzielle Beteiligung, Konfliktklärung und Dialog, Technologien - zu diesen sieben Themenschwerpunkten finden Kommunen in der Toolbox Hilfestellungen und Informationen für ihre Umsetzung der Energiewende vor Ort.

LEA Faktenpapiere www.lea-hessen.de/kommunen/mediation-bei-erneuerbaren-energien/buergerforum-energiewende-faktenchecks  Über die Ortstermine hinaus greift das Bürgerforum übergeordnete Fragen der Bürgerinnen und Bürger auf. Dazu werden Faktenchecks mit renommierten Expertinnen und Experten durchgeführt. Die Ergebnisse werden als Faktenpapiere aufbereitet und stehen zur raschen Faktenklärung vor Ort als Lang- und Kurzfassung gedruckt oder online zur Verfügung. Alle Faktenpapiere, etwa zum Thema Infraschall, Natur- und Artenschutz oder Sicherheit von Windenergieanlagen finden Sie hier: 

Videos zum Thema
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Der Regionalplanungsprozess zum Ausbau der Windenergie in Hessen

Die LEA erklärt, wie in Hessen Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden.

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Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Hessen Abspielen

Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Hessen

Die LEA erklärt, wie in Hessen Windenergieanlagen beantragt und geprüft werden.

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