Bürgerforum Energiewende Hessen im RP Kassel

Das Bürgerforum in Nordhessen
(Regierungspräsidium Kassel)

Das Bürgerforum unterstützt Kommunen in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rothenburg, Fulda, Werra-Meißner und Kassel beim Dialog rund um den Ausbau erneuerbarer Energien. Aktuelle Schwerpunkte in den Kommunen sind Windenergie, (Freiflächen-)Photovoltaik und Wärme aus Geothermie, sowie integrierte Quartiersentwicklung.

Bürgerforum Energiewende Hessen in Großenlüder

Windenergie in Großenlüder

Infomarkt am Donnerstag, den 22. September 2022 im Lüderhaus

In der Kommune Großenlüder wird im Vorranggebiet FD 50 "Steinerne Platte" ein Windparkprojekt mit bis zu 10 Windenergieanlagen geplant. Das Vorranggebiet liegt zwischen Kleinlüder und Oberrode beidseits der dort verlaufenden Landesstraße auf dem Gebiet der Ortsteile Kleinlüder und Oberbimbach. Im Frühjahr hat sich die jetzige Juwi GmbH erfolgreich auf die entsprechende Ausschreibung von HessenForst beworben und das rund 250 Hektar große Gebiet inzwischen sondiert.

Um eine frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger über die Planungen sicherzustellen und einen direkten Austausch zu verschiedenen projektbezogenen Themen anzubieten, hat die Gemeinde Großenlüder in Kooperation mit dem Bürgerforum Energiewende Hessen der LEA LandesEnergieAgentur Hessen am 22. September 2022 einen Infomarkt veranstaltet.

Im Anschluss an das Begrüßungsstatement durch Bürgermeister Florian Fritzsch referierte Anna Forke (LEA) über den Windenergieausbau im Kontext der hessischen Energiepolitik. Charlotte Kalkowski (Juwi) präsentierte die bisherigen Planungen sowie folgende Schritte für das Windparkvorhaben im Vorranggebiet FD 50. Bereits im Vorfeld der Impulsvorträge, aber insbesondere im Nachgang gab es für alle Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, an den Ständen des Infomarktes im direkten Austausch mit den Ausstellenden verschiedene Themen zu diskutieren und Fragen zu stellen. Neben der LEA und der Juwi GmbH waren auch das Regierungspräsidium Kassel, HessenForst sowie der "Landschaftsschützer zwischen Rhön und Vogelsberg. Heilbad Salzschlirf - Großenlüder - Burgenstadt Schlitz e. V." vertreten.

Rund 120 Personen besuchten im Zeitraum von 17.00 bis 20.00 Uhr den Infomarkt im Lüderhaus. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher zeigten sich im Verlauf dankbar für die Möglichkeit, umfassende Informationen aus erster Hand zu erhalten. Zugleich wurde der Wunsch geäußert, auch über den weiteren Projektverlauf informiert zu werden. Sowohl Veranstalter als auch Ausstellende zogen ein positives Fazit der Veranstaltung.

Offengebliebene Fragen wurden gesammelt und im Nachgang schriftlich beantwortet. Fragen und Antworten unten auf dieser Seite zu finden. Auch weitere Informationen über den Projektverlauf sollen - sobald verfügbar - über diese Seite bereitgestellt werden, wie Bürgermeister Fritzsch in seinen Ausführungen ankündigte.

Überblick

Windenergievorhaben Großenlüder 2022
Das Vorranggebiet FD 50 (rot umrandet), in welchem die Windenergieanlagen geplant werden.

Materialien

Die Präsentation der Juwi GmbH finden Sie hier. Die Infoplakate zur Veranstaltung finden Sie hier.

Fragen für den Infomarkt in Großenlüder zur Windenergie

1. Juwi GmbH

1.       Wieviel ha Wald werden konkret gerodet? (inkl. Wege, Zufahrt, Rangierflächen)

Antwort: Pro Windenergieanlage werden ca. 1,4 ha gerodet. Hiervon werden 0,6 ha nach der Bauphase wieder aufgeforstet. 0,8 ha bleiben auch während der Betriebsphase gerodet, hiervon sind 0,3 ha unversiegelt.

2.       Gibt es Ausgleichsflächen für die gerodeten Wälder? Neuanpflanzung! – vor Ort –

Antwort: Ja, selbstverständlich gleichen wir die gerodete Fläche aus. Dies passiert durch Neuanpflanzungen oder Aufwertung des bestehenden Waldes vor Ort, in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde und dem zuständigen Forstamt.

3.       Kosten/Nutzen Rechnung energetische Amortisation

Antwort: Die Herstellung der Erneuerbare-Energien-Anlagen ist zumeist innerhalb weniger Monate mit verhältnismäßig geringem Material- und Energieaufwand zu realisieren. Schon nach kurzer Laufzeit hat ein Windrad die Energie, die für seine Produktion benötigt wurde, wieder „eingespielt“. Dieser Zeitraum wird als „energetische Amortisationszeit“ bezeichnet. Eine Windturbine an Land braucht zwischen drei und sieben Monaten für die energetische Amortisation. Offshore-Anlagen mit mehreren Megawatt Leistung benötigen vier bis fünf Monate, um die bei Produktion und Aufstellung verbrauchte Energie wieder einzubringen. Danach liefert jede Betriebsstunde „netto“ sauberen Strom – durchschnittlich mindestens 20 Jahre lang. Eine Windkraftanlage kann während ihrer gesamten Lebenszeit daher je nach Bauweise 40 bis 70 Mal mehr Energie bereitstellen, als für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung aufgewandt wurde.

Quelle: https://www.unendlich-viel-energie.de/themen/faq/faq-windenergie/faq-windenergie2#:~:text=Schon%20nach%20kurzer%20Laufzeit%20hat,Monaten%20f%C3%BCr%20die%20energetische%20Amortisation.

Des Weiteren bieten die folgenden Links weitere Informationen zu dem Thema: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/windenergie#strom; https://www.naturschutz-energiewende.de/fragenundantworten/148-energetische-amortisation-windenergieanlagen/;

http://www.bund-rvso.de/windraeder-windenergie-energetische--amortisation.html.

Noch mehr zur Energiebilanz von Windenergieanlagen findet sich in folgender Publikation des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-10-22_climate-change_23-2018_emissionsbilanz_erneuerbarer_energien_2017_fin.pdf

4.       Wurde der Naturschutz wirklich ausreichend bedacht? Dieser Wald bietet vielen Tieren ein Zuhause. Das wird zerstört!

Antwort: Der Naturschutz wird in einem Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen umfassend berücksichtigt. Ein Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung stellt mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen dar, ein Artenschutzfachbeitrag prüft, ob Verstöße gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetz möglich sind.

Sollten die WEA genehmigt werden, werden für diese WEA nur ein Bruchteil des bestehenden Waldes gerodet werden müssen. Es wird ausführlich und nach klaren Vorgaben untersucht, welche Tierarten im Bereich der Planung vorkommen. Der Wald und somit das Zuhause der Tiere wird also nicht zerstört. Viele Tiere meiden Windenergieanlagen nicht, Störungen während der Bauphase wirken zeitlich nur sehr begrenzt.  Das Fledermaus- und Vogelaufkommen im bestehenden Wald, wird ab nächstem Frühjahr intensiv über mindestens ein Jahr untersucht. Nur wenn diese Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass ein Bau der WEA aus naturschutzfachlicher Sicht möglich ist, werden wir einen Antrag auf Genehmigung einreichen. Die Rodung selbst findet dann selbstverständlich außerhalb der Brutzeiten der Vögel statt. Sollten negative Auswirkungen auf einzelne Tierarten nicht ausgeschlossen werden können, werden umfassende Vermeidungs- oder Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.

5.       Ist Standortwechsel möglich, wenn Funkfeuer eingestellt wird?

Antwort: Der Firma JUWI liegen momentan keine Informationen vor, dass das DVOR außer Betrieb genommen wird. Sollte dies vor Einreichung des Genehmigungsantrages passieren, könnten die 3 geplanten WEA im nördlichen Bereich geringfügig verschoben werden. Die Gebietskulisse, welche mit WEA beplant werden kann, ergibt sich allerdings aus dem Regionalplan Nordhessen aus dem Jahr 2009. Der Regionalplan wird auch bei Einstellung des Funkfeuers sehr wahrscheinlich nicht neu aufgesetzt.

6.       Wie viel Trinkwasser wird für den Aufbau der Anlagen benötigt?

Antwort: Es wird kein Trinkwasser von vor Ort genutzt. Für die Betonarbeiten und für die sanitären Einrichtungen für die Mitarbeiter werden geringe Mengen Wasser gebraucht, welche durch die Betonfahrzeuge bzw. in den sanitären Anlagen zur Baustelle gebracht werden.

7.       Sind andere Energieformen mit in Planung, z.B. Biogas / Sonne etc.?

Antwort: Biogas- und PV-Anlagen sind an Waldstandorten aufgrund des stetig notwendigen Zulieferverkehrs (Biogas) bzw. des Flächenverbrauchs (PV) nicht naturverträglich.

8.       Gibt es Pläne, Energie zu speichern in windkraftstarken Zeiten?

Antwort: JUWI hat gerade in Brandenburg den ersten Windpark mit einem angeschlossenen Batteriespeicher in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich allerdings um ein Pilotprojekt. Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren vermehrt Windparkprojekte dieser Art gebaut werden. Die Möglichkeit in den Windpark Großenlüder einen Speicher zu integrieren, wird die Firma JUWI eingehend prüfen.

2. HessenForst

1.       Welchen Ertrag erzielt HessenForst mit der Verpachtung der Flächen?

Antwort: Da es sich um bilaterale Vertragsvereinbarungen (Gebotsabgabe) aus einem Vergabeverfahren handelt, kann hierzu keine Angabe gemacht werden.

2.       Worin gründet sich das Recht des HessenForst großflächig Staatswald (=Wald der Allgemeinheit) an Windkraftbetreiber abzugeben? Und damit der Zerstörung preiszugeben?

Antwort: Der Staatswald ist Eigentum des Landes Hessen, vertreten durch die Landesregierung. Der Landesbetrieb HessenForst bewirtschaftet den Staatswald nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien. Die hessischen Vorranggebiete für Windenergie sind in einem demokratisch legitimierten Entscheidungsprozess entstanden und damit eine Vorgabe für den Landesbetrieb HessenForst.

3.       Wieviel ha Wald werden konkret gerodet?

Antwort: vgl. Antwort 1 der Juwi GmbH

4.       Gibt es Ausgleichsflächen für die gerodeten Wälder? Neuanpflanzung! – vor Ort – 

Antwort: Über die Zuteilung der Ausgleichsflächen / Ersatzaufforstungsflächen entscheidet die Genehmigungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel.

5.       Wieviel Sauerstoff produziert ein ha Wald?

Antwort: Ein durchschnittlicher Laubwald produziert jedes Jahr etwa 15 Tonnen Sauerstoff pro Hektar, ein Nadelwald hingegen sogar bis zu 30 Tonnen pro Hektar und Jahr.

Windenergie in Hessen

Fachinformationen zu Fragen rund um die Windenergie finden Sie im Bereich Faktenchecks & Faktenpapiere. Unter anderem sind dort Infraschall, Wirtschaftlichkeit, Natur- und Artenschutz als Expertenpapiere hinterlegt. Zur Erklärung des Regionalplanungsprozesses und des Genehmigungsverfahrens können Sie sich außerdem gerne diese Videos anschauen:

 

Videos zum Thema
Der Regionalplanungsprozess zum Ausbau der Windenergie in Hessen Abspielen

Der Regionalplanungsprozess zum Ausbau der Windenergie in Hessen

Die LEA erklärt, wie in Hessen Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden.

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Hessen Abspielen

Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Hessen

Die LEA erklärt, wie in Hessen Windenergieanlagen beantragt und geprüft werden.

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Hintergrundinformation:

Das Bürgerforum Energiewende Hessen ist ein Programm der LEA LandesEnergieAgentur Hessen. Es steht hessischen Kommunen bei der Gestaltung der Energiewende vor Ort mit neutraler Sachinformation und Moderationsleistung zur Seite. Das Bürgerforum wird im Regierungsbezirk Kassel mit Unterstützung der KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur und dem Moderationsbüro DIALOG BASIS umgesetzt.

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