Vorranggebiete Windenergie
Neu: Seit 2024 könnnen Kommunen in Hessen per Bauleitplanung über die Vorranggebiete hinaus Flächen für Windenergie festlegen.
Bis ein Windpark Strom erzeugt, können ab Beginn der Planung fünf bis sechs Jahre vergehen. Die meiste Zeit nimmt dabei die Vorbereitung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens ein: Zum Beispiel artenschutzfachliche Kartierungen für die notwendigen Gutachten. Moderne Windenergieanlagen müssen von den zuständigen Regierungspräsidien nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden. Daran schließt sich die mehrmonatige Ausschreibungs- und Finanzierungsphase an. Nach etwa einjähriger Bauzeit steht ein fertiger Windpark dann für etwa 20 bis 30 Jahre Energiegewinnung bereit.
Die LEA erklärt, wie in Hessen Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden.
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Die Borschüre "Windenergie und Kommunen - Leitfaden für die kommunale Praxis" gibt einen umfassenden Überblick zum Thema Windenergieausbau in Kommunen. Neben rechtlichen Grundlagen wird auch ein Überblick zu Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungsmodellen gegeben. Mehr dazu auch unter Finanzielle Beteiligung in dieser Toolbox.
A) Anhand der Festlegungen im jeweiligen Regionalplan ist zu prüfen, ob eine Freiflächensolaranlage Konflikte mit Zielen der Raumordnung auslöst. Beispielsweise sind Freiflächensolaranlagen in Vorranggebieten für die Landwirtschaft häufig nicht mit den Zielen der Regionalplanung vereinbar. Im Falle eines Zielkonflikts besteht die Möglichkeit, ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen. Dieses muss von der Gemeinde beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden. Die Entscheidung obliegt der Regionalversammlung. Dann kann – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Anlage beispielsweise auch innerhalb solcher Vorranggebiete geplant werden.
Die Einstufung einer Fläche als "landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet" ist für die Beurteilung der planerischen bzw. baurechtlichen Zulässigkeit nicht entscheidend. Sie ist jedoch, wie oben dargelegt, für die Frage der Vergütungsmöglichkeiten von Bedeutung. In jedem Fall wird empfohlen, mit dem zuständigen Regierungspräsidium vorab die raumordnerische Zulässigkeit abzuklären.
B) Wenn die Fläche aus Sicht der Regionalplanung für Photovoltaik genutzt werden kann, so kann die Kommune, auf deren Fläche die Anlage gebaut werden soll, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen. Dieser Bebauungsplan ist erforderlich, um im Außenbereich Baurecht zu schaffen. Im letzten Schritt ist eine Baugenehmigung zu beantragen. Wenn die Prüfung der unteren Bauaufsichtsbehörde ergibt, dass die geplante Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, so kann die Baugenehmigung erteilt werden.
Freiflächensolaranlagen können bis zu einer Höhe von 3 Meter verfahrensfrei, d.h. ohne Baugenehmigung, errichtet werden (Anlage zu § 63 Hessische Bauordnung (HBO) Abschnitt I Nr. 3.9.2), sofern die Gemeinde über das beabsichtigte Verfahren vorher informiert wird und nicht schriftlich widerspricht. Weiterhin bedürfen Freiflächensolaranlagen nach § 64 HBO keiner Baugenehmigung, wenn sie im Geltungsbereich eines B-Plans liegen und keiner Ausnahme, Befreiung oder Abweichung bedürfen, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Solaranlagen auf Gebäuden leisten einen wichtigen Beitrag für die Energiewende. Und sie bieten viele Vorteile: saubere, bezahlbare Energie, sichere Erträge und zukunftssichere Investitionen. Der Erklärfilm zeigt den Weg zur eigenen Solaranlage auf: von den ersten Planungen über Themen der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung bis hin zur Auftragsvergabe, den Pflichtmeldungen sowie der Inbetriebnahme.
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Für die Energiewende braucht es neben Solaranlagen auf dem Dach auch sogenannte „Solarparks“, in der Fachsprache Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen genannt. Diese haben den großen Vorteil, dass der Strom sehr kostengünstig erzeugt wird. Im Erklärfilm werden wichtige Fakten und Rahmenbedingungen zur Finanzierung, Naturschutz und baurechtlichen Umsetzung eines Solarparks für Kommunen und Interessierte erläutert.
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Die Broschüre "Freiflächensolaranlagen in Hessen | Hinweise zu Vergütung und Planung" bietet einen kurzen und verständlichen Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen in Hessen.
Der Leitfaden zu"Agri-Photovoltaik" des Technologie- und Förderzentrum (TFZ) Bayern behandelt die Technologie, die als möglicher Lösungsansatz für die zunehmende Flächenkonkurrenz in der Landwirtschaft betrachtet wird. Der Leitfaden gibt einen Überblick von Planung bis Genehmigung von Agri-PV-Anlagen und erläutert welche Personen, Behörden und Unternehmen in die jeweiligen Schritte in Bayern involviert sind. Es gibt auch ein "Erklärvideo auf YouTube"
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