Im Rahmen des Infomarktes gab es Gelegenheit für Fragen zur geplanten Erweiterung des Windparks Buchenau. Die Antworten des zuständigen Projektleiters Carsten Kleefeld von der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (THEE) finden Sie nun auf dieser Seite.
Buchenau ist ja von der Ansicht auf die Windräder ziemlich schwer betroffen. Die anderen Ortschaften sind alle weiter entfernt und gerade bei Westwind ist der Geräuschpegel durch die Windräder, die jetzt schon installiert sind, nicht zu unterschätzen. Genaue Messprotokolle liegen zum Teil vor. Bei weiteren Windrädern wird der Pegel noch ansteigen. Ist für die Buchenauer Bürger hier eine Entschädigung angedacht? Ich denke hierbei an Schallschutzfenster, gerade für Bewohner, die Richtung Branders wohnen.
- Zulässige Schallpegel sind gesetzlich festgelegt. Diese werden im Genehmigungsverfahren gutachterlich geprüft. Manchmal werden Betriebseinschränkungen, so genannter „schallreduzierter Betrieb“ erforderlich, um die zulässigen Werte einzuhalten. Die Betriebsweise wird dann als Auflage im Genehmigungsbescheid festgelegt. Die Einhaltung der Auflagen ist durch den Betreiber nachzuweisen.
- Durch den bestehenden Windpark sind die zumutbaren Belastungen für Anwohner weitgehend ausgeschöpft. Gemäß gesetzlicher (BImSchG) und planungsrechtlicher Vorgaben ist im Schallgutachten die Gesamtbelastung aus bestehenden und neu geplanten Anlagen zu berücksichtigen. Darum haben wir für die geplante Erweiterung einen besonders „leisen“ Anlagentyp (Vestas V162) ausgewählt.
- Bei Verdacht auf Überschreitung der zulässigen Werte hat jedeR Betroffene das Recht, den Sachverhalt bei der behördlichen Aufsicht, hier dem RP Kassel, Außenstelle Bad Hersfeld, anzuzeigen. In begründeten Fällen ist die Einhaltung der zulässigen Schallimmissionen durch geeignete Messverfahren nachzuweisen, ggf. die Betriebsweise entsprechend anzupassen.
- Schallschutzfenster, auch in Verbindung mit weiterem finanziellen Ausgleich können in seltenen Fällen zum Einsatz kommen, wenn die zulässigen Grenzwerte mit Zustimmung der betroffenen Anwohner bewusst überschritten werden. Darüber werden dann in der Regel entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen. Eine solche Lösung oder Entschädigungen anderer Art sind für die geplante Erweiterung nicht vorgesehen.
- Über Geschmack lässt sich trefflich streiten. Es gibt genauso die Ansicht vieler Menschen, dass Windenergieanlagen das Symbol für eine zukunftsgewandte Region darstellen. Und jeder Bürger möchte private wie auch beruflich weiterhin zukünftig Energie umfangreich nutzen.
- Der Ort Buchenau ist von Folgen der geplanten Erweiterung tatsächlich kaum betroffen. Die neuen Windräder sollen im Wesentlichen auf der abgewandten Seite in Richtung Haunetal stehen.
- Entschädigungen sind innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rahmen vorgesehen, konkret:
- die behördlich im Zuge des Genehmigungsverfahrens festzulegende Ersatzgeldzahlung sowie
- jährliche Zahlungen an betroffene Gemeinden nach dem aktuellen EEG. Hierzu haben wir in ein separates Schreiben verfasst (Anlage [PDF, 823 KB]).
- Der Vollständigkeit halber weisen wir hier nochmal auf zu erwartende Steuereinnahmen hin. Aber diese sind eben keine Entschädigung, sondern gesetzliche Pflicht.
- Von uns sind jetzt acht neue Windräder geplant. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen hat ein Wettbewerber zwei weitere neue Windräder geplant. Es ist davon auszugehen, dass diese Planungen sich ggf. teilweise ausschließen.
- Die von uns als „Nachverdichtung“ bezeichnete Erweiterung des bestehenden Windparks ist heute möglich, weil neue Windräder stabiler sind. Früher war aus Gründen der Standsicherheit mehr Abstand zwischen den Windrädern erforderlich.
- Mit der jetzt geplanten Erweiterung sind aus heutiger Sicht die im Regionalplan ausgewiesenen Flächen vollständig ausgeschöpft.
Wir sind dankbar für jeden Hinweis und bedauern diese Vorfälle. Ob die beobachteten Schäden in einem ursächlichen Zusammenhang zum bestehenden Windpark stehen, müsste konkret geprüft werden. Im Rahmen neuer Planungen würden wir als zukünftiger Betreiber den Sachverhalt schon aus eigenem Interesse prüfen und beim Bau entsprechend berücksichtigen.
Das Anliegen ist nachvollziehbar. Angesichts sinkender Zinsen und steigender Preise böte eine Bürgerbeteiligung Gelegenheit, sich auch finanziell–unternehmerisch in der Energiewende zu engagieren. Diese Möglichkeit war bislang nicht vorgesehen. Aufgrund vieler Anfragen nehmen wir diesen Punkt noch einmal auf.
Wie oben beschrieben prüfen wir die Möglichkeit einer Beteiligung nochmal. Die Höhe der Beteiligung würde ebenfalls im Rahmen dieser Prüfung festgelegt. Ob im Falle der Umsetzung auch Bürger anderer, nicht unmittelbar betroffener Gemeinden ein Beteiligungsangebot erhalten, ist zurzeit nicht absehbar.