Die Grünen-Fraktion in der Gemeindevertretung von Selters hat am 9. Februar 2022 Aussagen und Fragen zur Windenergie eingereicht. Das Bürgerforum hat die Antworten von HessenForst und der RES Gruppe gesammelt und an die Grünen-Fraktion wie auch an die Gemeinde Selters weitergegeben. Die Sammlung der Antworten und Stellungnahmen finden Sie hier.
Im Vorfeld des Infomarktes am 21. September 2021 wurden Fragen durch die Bürger eingereicht und die Antworten der Experten finden sie nun hier. Es sind alle eingegangenen Fragen und Antworten zu Windenergie allgemein und den konkreten Planungen in Selters aufgeführt. Das Bürgerforum behält sich die Kürzung von Fragen aufgrund verletzender und irreführender Inhalte vor.
Haintchen: Ja, es wurden von Dezember 2019 bis Dezember 2020 eine Windmessung mit zwei Lidar-Geräten am Standort durchgeführt. Die Windmessung ergab eine mittlere Windgeschwindigkeit von 6,9 m/s auf Nabenhöhe (164 m).
(RES Deutschland GmbH)
Münster: Noch nicht. Wir betreiben den Windpark Kuhbett in 7 Km Entfernung. Dort wurde nicht nur der Wind im Vorfeld gemessen, es liegen die Betriebsdaten der letzten vier Jahre als Grundlage vor. Die Ergebnisse des Windparks Kuhbett liegen über den Erwartungen. Am Standort Münster werden wir im Laufe des Genehmigungsverfahren noch eine eigene Messung durchführen.
(Dunoair Windpark Planung GmbH)
Konkrete Produktempfehlungen für sog. Kleinwindanlagen kann die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) nicht geben. Auf der Seite https://www.klein-windkraftanlagen.com/ finden Sie jedoch viele relevanten Informationen zum Thema und mit dem Experten Patrick Jüttemann auch einen sehr kompetenten Ansprechpartner.
(LandesEnergieAgentur Hessen)
Windenergieanlagen unter einer Gesamthöhe von 50 Metern benötigen keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Kleinwindkraftanlagen für die eigene Stromversorgung sind Bauwerke, die je nach Höhe des Windrads eine Baugenehmigung benötigen. Mehr Informationen finden Sie z. B. auf https://www.klein-windkraftanlagen.com . (LandesEnergieAgentur Hessen)
Haintchen/RES: Seit dem Jahr 2021 kann die Gemeinde von der EEG (§6k) Umlage profitieren. Hierbei wird, nach den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen, pro Anlage in einem Radius von 2,5 km anteilig ein Entgelt von 0,02 ct/kWh an die Gemeinde ausgezahlt. Da dieses Gesetz zudem recht neu ist, bitten wir zu berücksichtigen, dass die aktuell geltenden Bedingungen zum Zeitpunkt einer möglichen Auszahung anders sein können.
Darüber hinaus ist RES ist mit der Gemeinde Selters über eine mögliche Verpachtung von zwei Flurstücken für Überfahrtsrechte und Abstandsflächen in Gesprächen.
(RES Deutschland GmbH)
Münster: Noch liegt kein Vertrag mit der Gemeinde Selters vor, daher kann darüber keine Aussage getroffen werden.
(Dunoair Windpark Planung GmbH)
Haintchen: RES bietet verschiedene Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung an. Konkret werden können wir hier, sobald wir in der Planung weiter fortgeschritten sind. Wir werden darüber informieren. Grundsätzlich bieten wir verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten an, wie die direkten finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten und/oder Nachrangdarlehen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass eine Bürgerenergiegenossenschaft den Windpark betreibt.
(RES Deutschland GmbH)
Münster: Ja, über die Art und Weise der Bürgerbeteiligung werden wir mit der Gemeinde im weiteren Verfahren diskutieren.
(Dunoair Windpark Planung GmbH)
Während des fortschreitenden Ausbaus der Windenergie wurden bereits verschiedene Umfragen und Untersuchungen erstellt, die einem möglichen Einfluss der Windenergienutzung auf Immobilienpreise nachgehen. Empirisch lässt sich ein solcher unmittelbarer Effekt auf die Entwicklung der Immobilienpreise jedoch nur sehr schwer nachweisen. Die Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen- wobei die meisten einen negativen Einfluss von Windenergieanalagen auf die Immobilienpreise als unwahrscheinlich einschätzen. Windenergieanlagen werden mittelfristig ein selbstverständlicher und weit verbreiteter Bestandteil des Landschaftsbildes sein. Die Immobilienwertentwicklung ist heute und zukünftig stark von anderen Faktoren, wie der Nähe zu Ballungsräumen oder der örtlichen Infrastruktur abhängig. Mehr dazu finden Sie im Faktenpapier der EnergieAgentur NRW: https://www.energieagentur.nrw/blogs/erneuerbare/wp-content/uploads/2019/07/EnergieAgentur.NRW_Factsheet-Windenergie-und-Immobilienpreise.pdf
(LandesEnergieAgentur Hessen)
Haintchen: Die Genehmigungsbehörde verlangt vom Betreiber des Windparks zur Baufreigabe - also noch vor Baubeginn - eine Bankbürgschaft in Höhe des zu erwartenden Rückbaus, welche auf die Genehmigungsbehörde ausgestellt ist. Für den Fall einer Insolvenz des Windparks steht diese Bürgschaft der Behörde zur Verfügung, den Rückbau zu veranlassen.
(RES Deutschland GmbH)
Münster: Der Rückbau von Windenergieanlagen wird bereits vor dem Baubeginn gesichert. Die Genehmigungsbehörde setzt eine Bankbürgschaft fest, die vor Baubeginn zweckgebunden hinterlegt sein muss und nur für diesen Zweck verwendet werden darf. (Dunoair Windpark Planung GmbH)
Wie kann es sein, dass in den Studien von Herrn Holzheu und der LUBW die Trägerfrequenz von 0,5Hz nicht auftauchen? Die Trägerfrequenz, hat den größten Anteil der Schallleistung. Scheinbar fließen hier Wirkleistungen nicht mit ein? Ich habe das Messgerät von Herrn Holzheu getestet, es besteht schon mindestens 5% Verluste durch den Messaufbau mit dem Gehäuse. Ist das tatsächlich Stand der Technik? Des Weiteren wird hier nur die von dem Luftschall gesprochen, der Bodenschall erhält eine wesentlich geringere Dämpfung. In Finnland wurde der Schall noch in 10km nachgewiesen .
Wir haben Rücksprache mit Dr. Holzheu gehalten. Falls mit der Trägerfrequenz die 1. BPH [Flügeldurchgangsharmonische, Blade Passing Harmonics] gemeint ist, ist es nach Herrn Dr. Holzheus Einschätzung nicht korrekt, dass diese mit der Messtechnik nicht erfasst wird. Auf der folgenden Seite finden Sie z. B. mehrere Messungen, bei denen die 1. BPH klar im Frequenzspektrum zu erkennen ist: https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/de/windenergi/gru/html.php?id_obj=157572. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die 1. BPH meist schwächer als die 2. BPH ist. Gleichzeitig ist der natürliche Infraschall in diesem Frequenzbereich in der Regel höher. Zu diesem Ergebnis kommen auch die Messungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die Übertragungsfunktion des Messgeräts ist auf der folgenden Seite dokumentiert: https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/de/ausstattung/gru/html.php?id_obj=155768.
Die Arbeit von Dr. Holzheu berücksichtigt nur Luftschall. Die deutsche TremAc-Studie hat auch die seimischen Auswirkungen von Windenergieanlagen untersucht. Darin heißt es: "Selbst ein Erdbeben > in Alaska sei 25-mal stärker nachweisbar als das durch Windenergieanlagen bedingte seismische Geschehen in der Anwohnerschaft eines Windparks.
(LandesEnergieAgentur Hessen)
Es gibt viele wissenschaftliche Untersuchungen, die keinen Zusammenhang zwischen Infraschall und körperlichen Schädigungen feststellen konnten. Diese sind beispielsweise Befragungen, Messungen, Berechnungen und Modellierungen des Umweltbundesamt 2020, von Maijala et al. 2020, BAYCEER 2020, Poulsen et al. 2018, Vahl et al. 2018 und des bundesweiten Forschungsprojekts TremAc 2020. In fünf dieser sechs Studien konnten keine negativen physischen Auswirkungen von Infraschall auf Personen oder Gebäude nachgewiesen werden. Gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall durch Windenergieanlagen können in den dargestellten Studien wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Geäußerte Symptome und Beschwerden von Anwohnenden können weiterhin nicht mit der tatsächlich vorhandenen Infraschalleinwirkung in Zusammenhang gebracht werden.
Die Laborstudie zur Wirkung von Infraschall auf die Funktion isolierter Herzmuskelzellen der Universität Mainz zeigte eine Schwächung der Muskelkraft, nutzte jedoch viel höhere Schalldruckpegel, als sie in der Nachbarschaft von Windenergieanlagen gemessen werden. Die Studienergebnisse von Prof. Vahl erlauben daher keine gültige Aussage zur Wirkung von Infraschall durch Windenergieanlagen auf den Menschen.
(LandesEnergieAgentur Hessen)
Der Vergleich wird oft herangezogen, um zu verdeutlichen, dass Infraschall auch natürlichen Urpsrungs sein kann (Meeresrauschen). Vom Straßenverkehr gehen Infraschall und tieffrequente Geräusche aus, die mit den Messwerten bei Windenergieanlagen vergleichbar sind oder sogar darüber liegen. Die höchsten Pegel von Infraschall wurden im Innenraum eines mit 130 km/h fahrenden Mittelklasse-Pkws gemessen und liegen um mehrere Größenordnungen über den ansonsten im Straßenverkehr oder an Windenergieanlagen gemessenen Werten. Dieser Vergleich bezieht sich jedoch nur auf die Schallpegel - nicht die (Un-)Gleichmäßigkeit der Schallwellen. Der pulsierende Effekt wird auch als Amplitudenmodulation beschrieben und unregelmäßigen und unerwarteten Lautstärkenveränderungen. Dieser kann von Menschen durchaus als belästigend empfunden werden (vgl.: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/publikationen/161128_uba_position_windenergiegesundheit.pdf) . Jedoch handelt es sich dabei um hörbaren Schall - nicht Infraschall. Infraschall von Windenergieanlagen liegt unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Im Durchschnitt werden hörbare Schallemissionen von Windparks zwischen wenig und mittelmäßig belästigend eingeschätzt (vgl.: https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Schall/DBU_MLU_WEA-Geraeuschprojekt_Bericht2014.pdf ).
(LandesEnergieAgentur Hessen)
Windenergieanlagen können visuell und akustisch auf vielfältige Weise wahrgenommen werden und wirken damit in verschiedener Weise auf die Nachbarschaft ein. Die Anlagen müssen daher ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen, bei dem u.a. Schallimmissionen, Schattenwurf und andere Umweltwirkungen Bestandteil der Prüfung sind. Gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall durch Windenergieanlagen können in den dargestellten Studien wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Geäußerte Symptome und Beschwerden von Anwohnenden können nicht mit der tatsächlich vorhandenen Infraschalleinwirkung in Zusammenhang gebracht werden.
In Hessen beträgt der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Ortschaften 1.000 m. Anerkannte Messungen ergaben, dass der Infraschall von Windenergieanlagen im Betrieb bereits deutlich vor dem Erreichen des geltenden Mindestabstands weit unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt.
(LandesEnergieAgentur Hessen)
Am Galgenberg plant ein Fremdplaner und befindet sich im Genehmigungsverfahren. Auf den Flächen der Gemeinde Villmar geht dies aber nur mit Zustimmung der Gemeinde Villmar. Die Gemeinde Villmar verschließt sich bis heute der Nutzung von Windenergie. Es liegen zum Galgenberg mehrere Gutachten vor, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
(Dunoair Windpark Planung GmbH)
Laut unseren Informationen hat im Umkreis von 1.500 m im Jahr 2021 kein Rotmilan einen Horst besetzt. Der Standort Münster ist daher keinesfalls ein HotSpot für Rotmilane oder schlechter geeignet als andere Standorte. Es ist durchaus möglich, dass mehrere Rotmilane beim Durchzug gefilmt worden sind. Das Video kann uns gerne zugesandt werden. Für die Zeit des Durchzuges könnte man Lösungen finden.
(Dunoair Windpark Planung GmbH)
Die Vorrangfläche gibt insgesamt tatsächlich Raum für mehr Windenergieanlagen. Der größte Teil gehört aber zur Gemeinde Villmar, die bislang keine Zustimmung zur Windenergie gegeben hat. Das Land Hessen sowie das Regierungspräsidium Gießen haben Vorrangflächen zur Nutzung von Windenergie aufgestellt und bitten darum, dass diese Flächen genutzt werden sollen. Langfristig können in dem Vorranggebiet durchaus noch weitere Windenergieanlagen gebaut werden, aber derzeit liegt keine konkrete Planung vor.
(Dunoair Windpark Planung GmbH)
Bei Windenergieanlagen spielt der Lärmschutz eine große Rolle. Eine Grundlage für die Genehmigung durch die Behörden ist die Prognose der zu erwartenden Geräuschbelastung auf die Umgebung mit dem Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte.
Neuere Erkenntnisse zeigten 2018, dass es mit dem in der TA Lärm vorgegebenen Berechnungsverfahren bei größeren Entfernungen zu Abweichungen zwischen den berechneten Prognosen und den tatsächlich gemessenen Immissionen kommen kann. Seither gibt es die neuen LAI-Hinweise zum Beurteilungsverfahren. Diese werden auch in Hessen sehr ernst genommen (vgl.: https://www.energieland.hessen.de/mm/BFEH-Kurzinfo_LAI-Schallhinweise.pdf) und umgesetzt. Auch in Schlewsig-Holstein wurden die Anlagen überprüft. Der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Beurteilungsverfahren in den geänderten LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei WKA besteht insbesondere im Wegfall der Bodendämpfung und einer Umstellung des Berechnungsverfahrens auf eine frequenzabhängige Berechnung. Das heißt, das alte Prognoseverfahren hat den Schalldruckpegel unterschätzt. Die Regelungen werden sich vornehmlich nur auf den Nachtbetrieb von Anlagen auswirken. Der Tagbetrieb bleibt davon unberührt, da dort wie bei anderen Lärmverursachern auch deutlich höhere Immissionsrichtwerte gelten.
Es lässt sich nicht pauschal vorhersagen, wie sich die Regelung auswirkt. Dies hängt vom Einzelfall ab, das heißt z.B. davon, ob und welche Windkraftanlagen im Umfeld bereits stehen oder wie viele geplant sind und welchen Typs sie sind. Genauso spielt es eine Rolle, welche anderen Lärmquellen, für die die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm gilt, noch im Umfeld sind, denn letztlich geht es darum, die gesamte Situation zu betrachten. Daher muss hier der konkrete Fall geprüft werden. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) eingehalten sind.
(LandesEnergieAgentur Hessen)
Für die Errichtung von 2 Windkraftanlagen werden Flächen von der Gemeinde Selters (Taunus) im Hinblick auf Abstands- und Rotorflächen benötigt. Bei den 9 weiteren Anlagenstandorten ist die Gemeinde Selters (Taunus) nicht im Besitz von Grundstücken. Ein konkretes Angebot anhand der tatsächlich benötigten Flächen liegt der Gemeinde noch nicht vor. Hier sind noch Abstimmungsgespräche zwischen dem Projektierer RES und der Gemeinde zu führen.
(Gemeinde Selters)
Im Rahmen der Regionalplanung wurden die Vorranggebiete so ausgewiesen, dass sie zu den umliegenden Ortschaften einen Mindestabstand von 1.000 m einhalten. Im Einzelnen sehen die Abstände wie folgt aus: Der Abstand der dichtesten Windenergieanlage zur Ortsrandlage von Hasselbach beläuft sich auf ca. 1.500 m. Weiter Richtung Westen nach Haintchen beläuft sich der Abstand auf ca. 1.050 m. Nach Wolfenhausen beträgt der Abstand ca. 1.250 m, nach Laubuseschbach sind es ca. 1.450 m. Zur Ortsrandlage von Langenbach liegt die dichteste Windenergieanlage in einer Entfernung von 2.000 m.
Richtung Osten, nach Emmershausen beträgt der Abstand zur dichtesten Windenergieanlage ca. 1.500 m und zur Siedlung nordwestlich von Emmershausen ca. 1.100 m. Im Süden sind es nach Hasselbach ca. 1.500 m.
(RES Deutschland GmbH)
Sachliche Kürzung auf 3 Fragen:
1. Wie hoch sind die Kosten der Energiewende zu veranschlagen und welche Rolle spielt dabei die EEG-Umlage?
2. (Wie) Kann Deutschland gleichzeitig aus der Nuklearenergie und fossilen Energiequellen aussteigen?
3. Welche Rolle spielen Speichertechnologien für die Energiewende?
1.) Die Kosten der Energiewende zu berechnen ist sehr schwierg, da es sich um ein generationenübergreifendes Projekt handelt und von der Preisentwicklung für fossile Energieträger und CO2-Kosten abhängt. Bei einer Erhöhung der Preise für fossile Energieträger von jährlich 3 % sind die kumulativen Gesamtkosten für einen Minderungswert energiebedingter CO2-Emissionen von 85 % im Jahr 2050 praktisch gleich wie die Kosten für einen Weiterbetrieb des heutigen Systems. Langfristig profitieren Mensch und Umwelt von einer klimaneutralen, nachhaltigen Energiegewinnung. Die Bundesregierung hat 2021 eine Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cen/kWh festgelegt. Sie ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent gesunken.
https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/Fraunhofer-ISE-Studie-Was-kostet-die-Energiewende.pdf
2.) Um das Stromnetz trotz Schwankungen der erneuerbaren Energien stabil zu halten und die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu garantieren, müssen Stromangebot und -nachfrage flexibler aufeinander abgestimmt werden. Um diese Flexibilität zu erreichen, gibt es verschiedene Optionen. Sie unterscheiden sich in ihrer Leistung und ihren Kosten. Die derzeit am intensivsten diskutierten Flexibilitätsoptionen sind die verstärkte räumliche Verschiebung (Netzausbau) oder zeitliche Verschiebung (Speicher) bei der Bereitstellung und der Nutzung von Energie. Eine erhöhte Flexibilität dient in erster Linie dazu, das Stromsystem beim Zubau von Wind- und Solarenergie zu stabilisieren, muss aber daneben unter der Maxime der Kostenoptimierung und Effizienzsteigerung im Gesamtsystem betrachtet werden.
3.) Energiespeicher spielen für die Energiewende eine wichtige Rolle. Mit der Umstellung des Energiesystems sind Herausforderungen verbunden: Sonne und Wind produzieren nicht immer dann Strom, wenn er gerade benötigt wird. Eine Lösung dafür sind Energiespeicher. Dazu gehören Batterien, (Fern-)Wärmespeicher, Pumspeicherkraftwerke und Power-to-X-Verfahren. Eine Vielzahl von Initiativen und Fördermaßnahmen beschäftigt sich mit Forschung, Entwicklung und Umsetzung von Speicherlösungen. Mehr dazu im Faktenpapier Speicher https://redaktion.hessen-agentur.de/publication/2020/Faktenpapier_Speicher.pdf oder vom zuständigen Bundesministerium unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/speichertechnologien.html
(LandesEnergieAgentur Hessen)
- Bundesverband WindEnergie e.V.
- Bundesverband Erneuerbare Energie
- EnBW
- Deutscher Naturschutzring
- NABU
- Nordrhein-Westfalen - Energiedialog NRW
- Mecklenburg-Vorpommern - Fragen und Antworten zum Thema Wind
- Thüringen - Servicestelle Windenergie
- Baden-Württemberg - Energiewende Baden-Württemberg
- Internationale Energieagentur
- European Wind Energy Association
- Schweizer Agentur für Erneuerbare Energie und Energieeffizienz
- Agentur für Erneuerbare Energien - Föderal Erneuerbar
- Forschungsradar Energiewende