Bei Windenergieanlagen spielt der Lärmschutz eine große Rolle. Eine Grundlage für die Genehmigung durch die Behörden ist die Prognose der zu erwartenden Geräuschbelastung auf die Umgebung mit dem Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte.
Neuere Erkenntnisse zeigen, dass es mit dem in der TA Lärm vorgegebenen Berechnungsverfahren bei größeren Entfernungen zu Abweichungen zwischen den berechneten Prognosen und den tatsächlich gemessenen Immissionen kommen kann.
Daher hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) – ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz – im November 2017 überarbeitete Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraft-anlagen mit einem neuen Berechnungsverfahren – dem sogenannten Interimsverfahren – veröffentlicht. Dieses führt zu realistischeren Schallprognosen von insbesondere höheren Windenergieanlagen und damit zu größerer Beurteilungssicherheit bei der Genehmigung.
Mit dem Erlass vom 22. November 2017 wurden die neuen LAI-Hinweise in Hessen zur verbindlichen Anwendung durch die Genehmigungsbehörden eingeführt.
Die vorliegende Kurzinformation gibt Antworten auf Fragen zu den neuen LAI-Hinweisen und den daraus resultierenden Änderungen in Hessen.