Die Stadt Alsfeld verfolgte mit ihrem Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ aus dem Jahr 2012 das Ziel einer geordneten Planung von Windkraftflächen. Der „Teilregionalplan Energie Mittelhessen“ des Regierungspräsidiums (RP) Gießen wich in seiner Aufstellung zum Teil deutlich von der städtischen Planung ab. Die abweichenden Planungsansätze von Stadt und Regionalplanung führten unter anderem dazu, dass die Genehmigung des städtischen Teilflächennutzungsplanes durch das RP versagt wurde. Die Stadt klagte gegen diese Entscheidung, um dem Teilflächennutzungsplan nachträglich zur Rechtskraft zu verhelfen. Zuvor hatte das RP insgesamt acht geplante Windkraftanlagen zwischen Hattendorf, Elbenrod, Berfa und Eudorf genehmigt. Da sich deren Standorte allesamt außerhalb der städtischen Planungen befanden, zog die Stadt auch in diesem Falle vor das Verwaltungsgericht.
Im Sommer 2014 initiierten das Regierungspräsidium Gießen und die Stadt Alsfeld ein Mediationsverfahren, um gemeinsam an einer alternativen Konfliktlösung zum Thema Windkraftplanungen zu arbeiten. Die Mediation wurde vom BFEH unterstützt und von IFOK geleitet. Ziel war eine gemeinsame Flächenkulisse, die so weit wie möglich von allen beteiligten Akteuren (Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiative, Windkraftunternehmen, Regierungspräsidium, Stadt etc.) getragen werden kann. In diesem Rahmen fanden vor allem auf Verwaltungsebene zahlreiche Abstimmungsgespräche statt. Am 19.02.2015 wurde das herausgearbeitete Lösungsmodell der breiten Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung in Hattendorf vorgestellt. Ein finaler Beschluss durch die Stadtverordneten für das Mediationsergebnis erfolgte am 23.02.2015.
Am 28.04.2016 gab die Firma Wenger-Rosenau ihre ursprünglichen Baugenehmigungen für acht Windenergieanlagen auf der ursprünglichen Fläche bei Eudorf und Elbenrod zurück. Das Regierungspräsidium Gießen genehmigte im Gegenzug den Bau von acht Windenergieanlagen auf der, im Mediationsverfahren verhandelten, alternativen Fläche in der Elbenröder „Dick“. Die Stadt Alsfeld zog daraufhin ihre Klagen gegen das Regierungspräsidium zurück. Mit diesen Schritten wurden alle Vereinbarungen der Mediation erfüllt und Klarheit über die Windkraftstandorte in Alsfeld geschaffen. Damit konnte ein langjähriger Konflikt um die Windenergiestandorte im mittelhessischen Alsfeld einvernehmlich beendet werden.
Weitere Erläuterungen zum Mediationsverfahren können im Internet auf der Seite der Stadt Alsfeld nachgelesen werden.
Statements der Beteiligten
Dr. Christoph Ullrich, Gießener Regierungspräsident: „Nicht nur, dass, sondern auch wie es in Alsfeld gelungen ist, in einen konstruktiven Dialog zurückzukehren und einen jahrelangen Rechtsstreit beizulegen, ist beispielgebend“.
Bürgermeister Stephan Paule: „Für uns haben sich zentrale Planungsziele erfüllt, denn die künftigen Vorrangflächen stimmen in großen Teilen mit denen des früheren Teilflächennutzungsplanes aus dem Jahr 2012 überein. Zu verdanken haben wir das nicht zuletzt der kritischen aber stets konstruktiven und verantwortungsvollen Herangehensweise der Akteure vor Ort: Hier hat es sich niemand mit Entscheidungen leicht gemacht - ungeachtet welcher Überzeugung er letzten Endes gefolgt ist. Die Stadt Alsfeld leistet mit der Bereitstellung von fünf Windenergiestandorten einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Energiewende. Ich würde es sehr begrüßen, wenn es dafür auch geeignete Ausgleichsmöglichkeiten gäbe.“
Jürgen Hey, Betriebsassistent in der Landesbetriebsleitung bei HessenForst: Es freut mich, dass HessenForst als Grundstückseigentümer der Elbenröder „Dick“ die Mediation in der Stadt Alsfeld unterstützen konnte. Wir brauchen lösungsorientierte Konzepte wie das Mediationsverfahren, damit der Ausbau der Windenergie als Baustein der Energiewende umgesetzt werden kann. Denn nur mit einer erfolgreichen Energiewende kann der CO2 Ausstoß minimiert und der Erhalt der vielfältigen Waldökosysteme in Hessen gesichert werden.“
Christian Wenger-Rosenau, Geschäftsführer der Windenergie Wenger Rosenau GmbH: „Uns war es wichtig, dass wir eine Lösung finden, die vor allem auch von der Stadt mitgetragen werden wird. Trotz der vorhandenen Baugenehmigung für acht Windenergieanlagen haben wir das Mediationsverfahren als Plattform für eine gemeinsame Lösungsfindung befürwortet und aktiv unterstützt.“
Dr. Michael Wormer, IFOK GmbH, Leiter des Mediationsverfahrens im Rahmen des Landesprogramms: „Während es in Gerichtverfahren in der Regel Gewinner und Verlierer gibt, hat das Mediationsverfahren gezeigt, dass trotz Kontroversen im Dialog auch neue Lösungswege erarbeitet werden können. Denn obwohl, oder gerade weil, das ein oder andere Zugeständnis dazugehörte, konnten alle Beteiligten die für sie wichtigsten Punkte erreichen. Bei dieser Mediation haben vor allem die sehr konstruktive Atmosphäre und der große Wille zur Lösungsfindung erfolgreich zusammengewirkt.“