Ja oder Nein? Diese Entscheidung müssen die Neu-Anspacher am 18. September 2016 beim Bürgerentscheid über die Fortführung des Gestattungsvertrages zur Nutzung städtischer Flächen für Windenergie fällen. Zu dieser Frage positionierten sich auch die Fraktionen der Neu-Anspacher Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 02. September 2016 im Neu-Anspacher Bürgerhaus. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger hatten anschließend ausreichend Gelegenheit, offene Fragen an die Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen, den Bürgermeister sowie Vertretende des Vertragspartners, den Projektentwicklungsunternehmen, juwi, zu richten. Rund 250 Bürgerinnen und Bürger nahmen das Informationsangebot des Landesprogramms Bürgerforum Energieland Hessen und der Stadt Neu-Anspach an. Die Moderation des Abends übernahm Dr. Antje Grobe vom Unternehmen DIALOG BASIS.
Rückblick auf die Projekthistorie
Wie brisant das Thema in den letzten Monaten und Jahren in Neu-Anspach diskutiert wurde, zeigte Bürgermeister Klaus Hoffmann in einem chronologischen Rückblick. Neu-Anspachs Bürgermeister blickte auf die bewegte Geschichte des Energieprojekts zurück und erklärte, wie es zum hessenweit ersten Vertreterbegehren und schlussendlich zum angesprochenen Bürgerentscheid kam. „Da nun drei Jahre seit der Schließung des Vertrages vergangen sind und noch keine Genehmigung für die Anlagen vorhanden ist, könnten wir den Vertrag, ohne Schadenersatzzahlungen zu befürchten, außerordentlich kündigen“. Vor diesem Hintergrund habe sich die Mehrheit der Stadtverordneten dann für die Durchführung eines Bürgerentscheids entschieden, so Bürgermeister Hoffmann.
Empfehlungen der Fraktionen zum Bürgerentscheid
Auf dem anschließenden Polit-Podium diskutierten Sprecher und Sprecherinnen der Fraktionen aus dem Stadtparlament drei Fragen. Im Fokus standen zunächst die Ergebnisse des Akteneinsichtsausschusses, welcher die Akten zur Entstehung des Gestattungsvertrages sichtete und prüfte. Hier zeigte sich, dass CDU, SPD, FWG-UBN, GRÜNE und LINKE keine Mängel hinsichtlich des Vertragsabschlusses feststellen konnten. Anderer Ansicht war Bernd Töppenwien (b-now): Pflichtverletzungen seitens der Stadtverwaltung und des Magistrats seien ersichtlich gewesen. Im weiteren Verlauf ging es hauptsächlich um die Frage: Pro oder Contra - Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger beim Bürgerentscheid entscheiden? Explizit für die Weiterführung des Gestattungsvertrages sprachen sich neben der SPD auch die Vertreter und Vertreterinnen von FWG-UBN, GRÜNE und LINKE aus. Die CDU, vertreten durch Reinhard Gemander, sei sich bei diesem Thema uneins. Die Bürgerinnen und Bürger sollten aber in jedem Fall die Möglichkeit nutzen und ihr Votum abgeben. In diesem Punkt waren sich die Parteien einig. B-now-Vertreter, Bernd Töppenwien, gab für seine Fraktion ein klares „Nein“ als Empfehlung für den Bürgerentscheid ab. Alle teilnehmenden Fraktionen sowie Bürgermeister Hoffmann betonten, dass bei Erreichen des Quorums, der Entscheid bindend sei und man das Ergebnis dann annehmen werde. Sollte das Quorum von 25 Prozent jedoch nicht erreicht werden, ginge die Entscheidung wieder an die Stadtverordnetenversammlung zurück. Abschließend erklärten alle Fraktionen, dass sie – ungeachtet des Ergebnisses vom 18. September – in Zukunft weiterhin vernünftig und konstruktiv zusammenarbeiten werden.
Fragen aus dem Plenum: Bürgerinnen und Bürger kommen zu Wort
Im Anschluss bekamen die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre Fragen direkt an die Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen, den Bürgermeister oder die Vertretenden von juwi zu richten. Insbesondere die Anwesenheit von Vertretenden von juwi wurde seitens der Anwesenden rege genutzt, sodass sich viele Fragen direkt an Projektmanager Florian Stein und seine Kollegen richteten. Angesprochen auf Unterschiede zwischen Zahlen im Gestattungsantrag und dem vorausgegangenen Angebot, kündigte juwi an, versehentliche Abweichungen nachzubessern und korrigieren zu wollen. Speziell sicherte juwi zu, dass Neu-Anspach, als Standortgemeinde, 90 Prozent der Gewerbesteuer erhalten werde. In der Regel liege dieser Wert lediglich bei rund 70 Prozent.
Auf Nachfragen bezüglich der Bonität und Kompetenz von juwi, verwies Florian Stein auf die langjährige Erfahrung und gesicherte Solvenz seines Unternehmens. Auch bei einem Verkauf der Anlagen, sei der Rückbau im Falle einer Betreiberinsolvenz gesichert. Konkrete finanzielle Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger seien noch nicht ausgearbeitet, so Florian Stein. Seitens juwi sei man hier allerdings ebenfalls gesprächsbereit.
Hier geht es zur Dokumentation
Für all diejenigen, die die Veranstaltung nicht vor Ort verfolgen konnten, wurden die Diskussionsbeiträge per Simultanprotokoll aufgenommen und dokumentiert. Darüber hinaus sind auch die Stellungnahmen der Fraktionen dokumentiert. Sie finden die angesprochenen Dokumente am rechten Seitenrand im Bereich „Downloads“.