Im Vorfeld und während der Veranstaltung wurden über 100 Fragen durch die Bürger eingereicht, die Antworten der Experten finden sie nun hier. Damit Sie Ihre Frage schnell finden, haben wir im oberen Abschnitt die wichtigsten Schlagworte zu den einzelnen Infoständen aufgelistet.
In Deutschland ist die Verpflichtung der Stromkennzeichnung gegenüber des Endverbrauchers in §42 Abs.1 und 2 Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Danach ist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen in Deutschland verpflichtet die Stromzusammensetzung anzugeben. Bei Fehlerhaften Angaben handelt der Stromanbieter damit rechtswidrig.
Windenergieanlagen bieten nicht nur wegen dem geringen Platzbedarf Vorteile. Die EnBW setzt allerdings darauf, auch bei anderen Erneuerbaren Energien die verfügbaren Potentiale auszuschöpfen.
Weitere Informationen zum Thema Solarenergie und Photovoltaik finden Sie auf der Seite des Bürgerforums Energieland Hessen unter: https://www.energieland.hessen.de/photovoltaik
Eine Übersicht über die Potentiale der Solarenergie bietet auch das hessische Solar-Kataster in einer Webanwendung. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.energieland.hessen.de/energieland.hessen.de/solar-kataster
Zum Thema Wasserkraft bietet das Bürgerforum ebenfalls Informationen und ein Faktenpapier an. Zu finden unter: https://www.energieland.hessen.de/energieland.hessen.de/wasserkraft
Aktuell müssen konventionelle Kraftwerke solche Schwankungen der Energieversorgung ausgleichen. Die Anzahl dieser „Reservekraftwerke“ sinkt durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien allerdings stetig. Auch durch den Energiemix bei den Erneuerbaren Energien können Schwankungen immer besser ausgeglichen werden.
Wissen Sie, dass die CO2-Einsparung durch Windkraft bisher keinen Beitrag zur Energiewende gebracht hat?
Ist es wirklich wahr, dass durch die Erneuerbaren Energien in Deutschland kein CO2 eingespart wird? Der erzeugte Strom wird doch auch verbraucht und die Erneuerbaren Energien haben doch Vorrang bei der Einspeisung.
Erneuerbare Energien weisen im Vergleich zu konventionellen Energieerzeugungsformen die mit Abstand geringsten spezifischen CO2 Emissionen aus. CO2 Emissionen entstehen hierbei bestenfalls nur bei der Herstellung der Anlagen. Der wachsende Anteil der EE am Strommix führt zu einer Verdrängung der konventionellen Erzeugungsträger, da Erneuerbare Energien per Gesetz einen vorrangigen Netzzugang haben.
Während ein konventionelles Kraftwerk pro Kilowatt-stunde erzeugten Stroms eine CO2 Bilanz von etwa 800g/kWh aufweist, liegt diese bei WEAs bei lediglich etwa 20g/kWh.
Zudem werden durch den Ausbau der Windenergie fossile Energieträger verdrängt. Weniger Energiegewinnung aus Kohle, Öl und Gas sorgt insgesamt für weniger Emissionen.
Die Energiewende und damit der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist erklärtes Ziel der Bundes- und Landesregierung für eine nachhaltige Energiewirtschaft. Aufgrund der sinkenden Produktionskosten von Windenergie, wird der Bau von Windenergieanlagen für die Energieerzeuger wirtschaftlicher. Auch die Kommunen haben natürlich eine Wertschöpfung in Form der Pachteinnahmen.
Nach 20 Jahren Laufzeit einer Anlage fällt die im EEG enthaltene Förderung weg. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig eine Kostensteigerung. Ältere Anlagen werden nach 20 Jahren meist zurückgebaut. Modernere, leistungsstarke Anlagen können sich nach diesem Zeitraum, durch die günstigeren Produktionskosten, voraussichtlich auch ohne Förderung am Markt behaupten.
Bisher - in der „Alten Welt“ wurde die Produktion von Erneuerbaren Energien stark subventioniert, um die Energiewende einzuleiten. In der „Neuen Welt“ werden Lizenzen in gewissen Kontingenten dafür Sorge tragen, den Ökostrom in der Übergangszeit konkurrenzfähig zu machen. Gefördert sollen dann nur noch diejenigen Produzenten, die den günstigsten Strom aus den Erneuerbaren produzieren.
In den vergangenen Jahren wurde die Produktion von Ökostrom immer günstiger und neue Generationen von Anlagen rentabler. Diese Entwicklung wird die Energieversorger in die Lage versetzen, schwindende Förderung zu kompensieren und sich am freien Energiemarkt zu behaupten.
Auf lange Sicht müssen sich Energieversorger darauf einstellen, auch ohne Zuschüsse rentabel zu wirtschaften. Die Konkurrenzfähigkeit der Erneuerbaren Energien spielt eine immer größer werdende Rolle. Projektierer und Versorger müssen sich den Gegebenheiten des Marktes anpassen und ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit steigern, um am Markt bestehen zu können und weiterhin nachhaltig zu produzieren.
Zur Energiespeicherung gibt es heute eine Vielzahl von Möglichkeiten. Neben bekannteren Formen wie Pumpspeicherkraftwerke oder Batteriespeicher (vergleichbar mit Akkus), werden aktuell Methoden, die auf Elektrolyse basieren, erprobt. Für den Moment nicht benötigte Energie wird hierbei zur Gasgewinnung genutzt. Dieses Gas „speichert“ die Energie und kann bei Bedarf zur Stromgewinnung genutzt werden.
Speichertechnologien gibt es also bereits. Allerdings haben die bisherigen Methoden Nachteile, entweder bei der Speicherdauer oder den Kosten. Die Speicherdauer und Kosten müssen daher ins Gleichgewicht gebracht werden und neue Technologien zur Speicherung erforscht oder bestehende weiterentwickelt werden.
EnBW und GAIA haben im Vorfeld der Planung mit einer Vielzahl an Beteiligten (Gemeinde, Forst, Eigentümer) über die Windparkplanung gesprochen und die Planung an die hieraus gewonnenen Erkenntnisse angepasst.
Hierbei wurden u. a. Abstände zur Bebauung und zu Schutzgebieten eingehalten, um die Schutzgüter Mensch und Natur zu schützen.
Aktuelle Untersuchungen kommen mehrheitlich zum Ergebnis, dass Wind-energieanlagen keinen negativen Einfluss auf Immobilienwerte haben:
Die Sparkassen und Landesbausparkassen gaben 2014 bekannt, dass sie aufgrund aktueller Studien bei der Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Gebieten, in denen neue Windenergieanlagen er-richtet werden oder zusätzliche Lärmemissionen anfallen, keine Risikoabschläge vorgenommen werden bzw. wurden.
Titel: Kein Wertverlust trotz Lärm und Windrad
Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Jahr: 2014
Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Windenergie: Mythen und Wahrheiten“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Fakt 14: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/flyer_wind_mythenwahrheiten_web.pdf
Aktuell haben wir eine Gesamtleistung von über 40.000 kW/h durch Windenergie.
Ende 2015 lieferten in Deutschland ca. 26.000 Windkraftanlagen grünen Strom.
Zurzeit ist ein jährlicher Zubau von 900 Anlagen bundesweit vorgesehen. Die insgesamt benötigte Anzahl an Anlagen ist auch von den Fortschritten in anderen Bereichen der Erneuerbaren Energien abhängig.
Welches Ziel hat die Hessische Landesregierung für die Reduktion des Endenergiebedarfs und wie will sie dieses Ziel erreichen? Ein Umstieg auf 100% Erneuerbare Energien bis 2050 erfordert gewaltige Anstrengungen. Das momentane Ausbautempo reicht bei Weitem nicht aus um dieses Ziel zu erreichen. Wie will die Hessische Landesregierung den forcierten Ausbau erneuerbarer Energien zukünftig erreichen?
Bis 2050 soll Hessen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgt werden und dabei ein starkes Industrie- und Dienstleistungsland bleiben. Bis zum Jahr 2020 soll ein Viertel des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt sein. Dafür hat das Wirtschafts- und Energieministerium verschiedene Maßnahmen und Projekte gestartet. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. Energieeffizienzmaßnahmen bei der kommunalen Straßenbeleuchtung, Energieeinsparung durch Modernisierung von Wohnungen, aber auch die Förderung von Eigenstromerzeugung. Zudem sollen Kommunen stärker eingebunden werden. Diese profitieren von Pachteinnahmen, was die Investition in Erneuerbaren Energien auch finanziell attraktiver macht. Darüber hinaus setzt sich das Land Hessen für eine Verlegung von Kabeln unter die Erde ein und unterstützt Initiativen bei der Energieeffizienz.
In erster Linie können in Bayern wegen der großen Abstandsregelungen zu Wohngebieten kaum Flächen für Windenenergie ausgewiesen werden. Das dortige Windkraftabstandsgesetz baut auf einer sogenannten 10-H-Regel auf. Im Umkreis von 10x Höhe der Anlage dürfen sich keine Wohngebiete befinden. Das schränkt die Standort-Suche stark ein, da insgesamt wenig bis kaum Fläche bleibt
Im Vorfeld der Vergabe an die EnBW und GAIA fand ein Ausschreibungsverfahren durch die Gemeinden und die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz statt. Mittels eines mehrstufigen Verfahrens und eines Kriterienkatalogs, der u.a. die Themen Parkplanung, kommerzielle Aspekte und Beteiligung abdeckte, wurde das für die Gemeinden attraktivste Angebot ermittelt.
Ein Punkt stellten die Pachteinnahmen dar. Diese fließen an die Eigentümer der Flächen, die Gemeinden Fürth und Grasellenbach. Die genaue Höhe der Pachten wird aufgrund von Wettbewerbsvorteilen nicht öffentlich gemacht.
Die Pachten setzen sich aus einem fixen Bestandteil, den die Gemeinden auf jeden Fall erhalten sowie einem variablen Bestandteil, der u.a. von der Windgeschwindigkeit beeinflusst wird, ab.
Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in unter Berücksichtigung der örtlichen Belange festgelegt.
Welches Modell sich anbietet, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. der Anzahl der Investoren, den jeweiligen Investitionsbeiträgen, der Laufzeit, der Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab.
Über unsere Homepage für Beteiligungen können Sie sich jederzeit über aktuelle Beteiligungsprojekte informieren: buergerbeteiligung.enbw.com . Ein konkretes Beteiligungsmodell werden wir nach Erhalt der Genehmigung erarbeiten. Wir werden Sie selbstverständlich nochmals darüber informieren.
EnBW hat bereits Gespräche mit Bürgerenergiegenossenschaften geführt.
Im Vorfeld der Vergabe an die EnBW und GAIA fand ein Ausschreibungsverfahren durch die Gemeinden und die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz statt. Mittels eines mehrstufigen Verfahrens und eines Kriterienkatalogs, der u.a. die Themen Parkplanung, kommerzielle Aspekte und Beteiligung abdeckte, wurde das für die Gemeinden attraktivste Angebot ermittelt. Ein Punkt stellten die Pachteinnahmen dar. Diese fließen an die Eigentümer der Flächen, die Gemeinden Fürth und Grasellenbach. Ob und in wie weit diese ggf. von den Gemeinden an die Ortsteile verteilt werden, haben EnBW und GAIA keinen Einfluss.
Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) bieten Bürgern die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Dies erfolgt i.d.R. über lokale Anlagemöglichkeiten.
Eine BEG kann sich unternehmerisch an der Projektgesellschaft des Windparks beteiligen. Sie partizipiert dann an der Gesellschaft mit allen Chancen und Risiken.
Eine BEG hat dann auch die Möglichkeit, ein nachrangiges Darlehen herauszugeben.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für die betroffenen Gemeinden, einen Abschlag auf den Grundversorgungstarif zu bekommen. Welche Art der finanziellen Beteiligung bzw. der finanziellen Entlastung es geben wird, wird nach der Genehmigung bekannt gegeben. Hierzu ist ebenfalls eine Bürgerveranstaltung geplant.
Der Betreiber haftet grundsätzlich bei Störfällen.
Es wurde ein Eiswurfgutachten für den Standort Kahlberg erstellt. Dieses ermittelt die Häufigkeit, wie oft, wie große Brocken herunterfallen.
Gemäß Gutachten geht von Eiswurf und Eisfall keine Gefährdung aus. Nichts desto trotz werden Warnschilder auf den betroffenen Wegen aufgestellt.
Für das Öl in der Gondel gibt es darunterliegend eine Auffangwanne, die im Schadensfall das ganze Öl der Gondel auffangen könnte. Auch der Turm selbst ist auslaufsicher, d.h. das Öl wird im Turmfuß gesammelt und tritt nicht aus.
Der Betreiber haftet bei Störfällen. Die Anlagen sind Tag und Nacht durch die EnBW betreut. Bei einer Fehlermeldung werden sofort die passenden Maßnahmen eingeleitet.
Wird die Hindernisbefeuerung bei den geplanten Windenergieanlagen mit einer Radartechnik (bedarfsgerechten Befeuerung) ausgestattet, die die Warnleuchten der Anlagen erst einschaltet, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt dem Windpark nähert? Bei Einsatz dieser Technik geht man davon aus, dass ca. 90% - 95% der Abend-/ Nachtstunden die Anlagen nicht blinken. Ich bin davon überzeugt, dass diese Radartechnik bei der Bevölkerung, die positiv / neutral zur Windkraft steht, ankommt. Gerade bei uns im Mittelgebirge, wo die über 200 m hohen Anlagen auf den Höhenrücken der Berge errichtet werden sollen, wirkt ein Dauerblinklicht nochmals verstärkt auf die in der Umgebung wohnende Bevölkerung. Herr Dr. Meister, parlamentarischer Sprecher der CDU, hat mein Anliegen zur bedarfsgerechten Befeuerung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weitergeleitet. Auch das BMWi ist der festen Überzeugung, dass die bedarfsgerechte Befeuerung zu einer deutlichen Verbesserung der Akzeptanz der Windenergienutzung führen kann.
Die Anlagen werden mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung ausgestattet. Diese sind in der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ geregelt. WEA werden wie Luftfahrthindernisse behandelt und müssen ab einer Gesamthöhe von 100 m gekennzeichnet werden. Die Nachtkennzeichnung erfolgt i.d.R. über ein Gefahrenfeuer, Feuer W, rot, welches dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Eine bedarfsgerechte Befeuerung über Radar ist nicht geplant.
Für den Windpark wurde ein parkspezifisches Brandschutzkonzept erstellt. Dieses beinhaltet neben einem Rettungsplan auch Maßnahmen, welche im Falle eines Brandes ergriffen werden. Im Falle eines Brandes geht es zunächst um die Sicherung möglicherweise betroffener Wartungsarbeiter. Entsprechend sind automatische Löschvorrichtungen und Handfeuerlöscher vorhanden. Darüber hinaus geht es dann darum, die Anlage unter Aufsicht der Feuerwehr kontrolliert abbrennen zu lassen. Hierzu werden die Anlagen in einem Umkreis von ca. 650 m abgesperrt.
Die Erstversorgung der Löschwassermengen können durch umliegende Feuerwehren abgedeckt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Regelungen das Regierungspräsidium für eine Genehmigung trifft.
Man sollte mal Infofahrten zu bestehenden Windparks in der Gegend anbieten. Ich war eigentlich immer skeptisch in Sachen Windenergie. Dann haben wir mal eine Wanderung auf der Neutscher Höhe gemacht. Dort stehen seit 22 Jahre Windräder. Der Wanderweg lief direkt an einer Anlage einer Energiegenossenschaft vorbei, da stand sogar eine Parkbank. Das Windrad drehte sich und man hat kaum was gehört. An dem Herbsttag waren auch viele Wanderer unterwegs und Familien mit Kindern, die mit dem Drachen oben waren. Man hatte nicht den Eindruck, dass die Windräder hier stören.
Aufgrund der Nähe zu benachbarten Windenergieanlagen können die Bürger zum Beispiel Ihren Sonntagsspaziergang zur Besichtigung benachbarter Windparks nutzen.
Es ist denkbar, Informationstafeln entlang des Windparks aufzustellen, so dass sich interessierte Wanderer informieren können. Diese Möglichkeit werden wir mit den Gemeinden erörtern.
Die Betreiber der Anlagen bieten oftmals auch Besichtigungen an (z. B. Windpark Roßdorf).
Im Rahmen der Bau- und Errichtungsphase der Anlagen sind Besichtigungen der Baustelle/der errichteten Anlagen angedacht.
Im Binnenland muss höher gebaut werden, um dieselbe mittlere Windgeschwindigkeit zu nutzen wie an der Küste.
Die mittlere Windgeschwindigkeit nimmt mit der Nabenhöhe zu, bei sehr großen Höhen wird der Vorteil der zusätzlichen Nabenhöhe geringer.
Die Windleistung berechnet sich auf der Leistung der Anlage, der Luftdichte, der Rotorkreisfläche sowie der Windgeschwindigkeit. Da diese in der dritten Potenz in die Formel eingeht, ist es wichtig, eine hohe Windgeschwindigkeit am Standort zu haben.
Rechtlich gesehen dürfen Pachtverträge eine maximale Laufzeit von 30 Jahren haben. Der Pachtvertrag mit den Gemeinden hat eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 2x 5 Jahren. Die Genehmigung der Anlage ist für 30 Jahre gültig. Sollte EnBW die Anlagen im Rahmen eines „Repowering“ durch neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzen wollen, ist ein neuer Pachtvertrag sowie ein neues Genehmigungsverfahren hierfür notwendig.
Man hört ja immer wieder von den Windkraftgegnern, dass im Odenwald der Wind für eine sinnvolle Nutzung nicht genug weht. Ich habe auf der Homepage der Energiegenossenschaft Starkenburg ein paar interessante Zahlen gefunden. Die Jahresstunden der Stromproduktion der Windräder auf der Neutscher Höhe werden hier mit 6.000 - 7.000 Stunden angegeben. Das scheint mir doch sehr beachtlich zu sein, wenn das Jahr 8760 Stunden hat. Offenbar wissen viele Kritiker gar nicht, wie es in der Praxis zugeht.
Bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten wurden neben der Windmessung und dem Windatlanten des TÜV Süd auch die Daten der umliegenden Windenergieanlagen berücksichtigt. Hierbei flossen u.a. auch die Daten von den WEA auf der Neutscher Höhe ein.
Nach heutigem Stand gehen wir aufgrund der Winddaten von einem wirtschaftlichen Projekt aus.
EnBW hat im Vorfeld der Planung umfangreiche Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchgeführt. Bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten wurden neben der Windmessung und dem Windatlanten des TÜV Süd auch die Daten der umliegenden Windenergieanlagen berücksichtigt. Hierbei flossen u.a. auch die Daten von den WEA auf der Neutscher Höhe ein.
Ein Umweltgutachten wurde in Auftrag gegeben. Es klärt, ob Umwelt und Windenergie am Kahlberg gemäß des Hessischen Leitfadens für die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen vereinbar sind. Untersucht werden unter anderem Brut-, Rast-, und Zugvögel, Fledermausarten sowie etwaige standortspezifische Tierarten aber auch vorhandene Biotope.
Zusammenfassend werden im Landschaftspflegerischen Be-gleitplan (LBP) Belange des Boden-, Wasser-, Arten und Natur-schutzes sowie des Landschaftsschutzes abgeprüft.
Für den Rotmilan wurde eine Raumnutzungsanalyse erstellt, daher Reviere und Horste aufgenommen und die Flugbewegungen analysiert. Aufgrund seiner aktuellen Strukturausstattung (vollflächige Bewaldung) besitzt der Funktionsraum des geplanten Windparks Fürth/Grasellenbach für den Rotmilan eine höchstens geringe Eignung als Nahrungshabitat.
Die Auswertung der dokumentierten Flugmuster ergab keine Hinweise für ein regelmäßiges Aufhalten im Wirkzonenbereich der geplanten WEA.
Selbstredend werden im Vorfeld der Genehmigung vertiefte Untersuchungen zur Betroffenheit, insbesondere windenergie-sensibler Greifvogelarten durchgeführt. Im Falle des Kahlbergs wurde der nächstgelegene Rotmilan-Horst in einer Entfernung von etwa 2,3 Kilometern zur nächsten Anlage gefunden. Im Rahmen des zu erstellenden avifaunistischen Gutachtens wurde eine Habitatsanalyse (Raumnutzungsanalyse) durchgeführt, die feststellt, welche Flugbeziehungen bspw. zwischen Horst und Nahrungshabitat bestehen. Im vorliegenden Fall gibt es keine Anhaltspunkte für eine direkte Gefährdung des ansässigen Rotmilans.
Zunächst ist festzuhalten, dass bei einer bloßen Sichtung von Rotmilanen im Gebiet nicht direkt von einer Gefährdung auszugehen ist. Entsprechende Ergebnisse lieferte die Habitatsanalyse. Nichtdestotrotz können über das Regierungspräsidium private Sichtungen eingegeben werden. Das Regierungspräsidium übermittelt die entsprechenden Informationen dann an den Vorhabenträger, der diese wiederum an den Gutachter weiterreicht. Der Gutachter geht den Informationen bzw. Einwänden nach und prüft deren Relevanz für das Verfahren. Insbesondere wird die Methodik der Untersuchungen überprüft. Seine Ergebnisse gibt der Gutachter im Anschluss an das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde weiter.
Für die Prüfung durch das Regierungspräsidium ist u.a. das methodische Vorgehen bei der Begutachtung maßgebend. Hierfür gibt es seitens des Landes konkrete Vorgaben, an die sich Gutachter zu halten haben. Bei widersprüchlichen Gutachten wird in der Regel dem methodisch „richtig“ durchgeführten Gutachten Vorzug gegeben. Bei weiterhin bestehender Uneinigkeit kann das Regierungspräsidium auch ein Drittgutachten in Auftrag geben.
Ein Gondelmonitoring dient dazu, spezifisch für einen Windpark oder für einzelne Anlagen Zeiten mit erhöhter Fledermausaktivität an einem Standort zu bestimmen.
Für den Windpark Kahlberg wird es auch ein Gondelmonitoring geben. Liefert dieses Gondelmonitoring dann Ergebnisse, die eine Gefährdung von Fledermäusen nahe legen, werden entsprechende Abschaltalgorithmen eingeführt.
Teile der geplanten Windenergieanlagen befinden sich in bzw. angrenzend an ein Trinkwasserschutzgebiet der Zone III. Um die Belange des Wasserschutzes zu berücksichtigen, wird ein externes hydrogeologisches Gutachten erstellt. Darin werden das Grundwasservorkommen und die Schutzgebiete im Plangebiet identifiziert und mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Schutzgut Wasser untersucht. Zusammenfassend werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) alle Schutzgüter, auch das Schutzgut Wasser, betrachtet.
Zu den Erdarbeiten und ggf. Wassertrübungen beim Greiner Eck können wir keine Aussagen treffen, da dieses Projekt von einem anderen Betreiber durchgeführt wird.
Zunächst ist festzuhalten, dass durch das Vorhaben nur Belange der Wasserschutzzone III tangiert werden, nicht jedoch Belange der Schutzzonen I und II. Die Wasserschutzzone III ist die am weitest entfernteste Zone von der Wassergewinnungsanlage. Im vorliegenden Fall werden zum Schutz auch umfangreiche Vorkehrungen getroffen. Beispielsweise wird auch die Zuwegung zu den Anlagen außerhalb der Wasserschutzzonen I und II verlaufen. So wird bspw. die Verunreinigung durch Öl bereits präventiv vorgebeugt. Darüber hinaus befinden sich unterhalb der Anlagen besondere Auffangbecken, sodass ein Eintreten von möglicherweise auslaufenden Flüssigkeiten ausgeschlossen werden kann. Zudem werden während den Bauarbeiten an kritischeren Anlagen regelmäßig Proben der betroffenen Trinkwasserquellen genommen, um sicherzustellen, dass es zu keinen Verunreinigungen kommt. Seit Kurzem liegt das hydrogeologische Gutachten vor. Dieses liegt dem Regierungspräsidium derzeit zur Prüfung vor. Im Laufe der nächsten Wochen können dann konkretere Aussagen zu den Auswirkungen und Vorkehrungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser getroffen werden.
Für den Windpark wurde ein parkspezifisches Brandschutzkonzept erstellt. Dieses beinhaltet neben einem Rettungsplan auch Maßnahmen, welche im Falle eines Brandes ergriffen werden. Im Falle eines Brandes geht es zunächst um die Sicherung möglicherweise betroffener Wartungsarbeiter. Entsprechend sind Handfeuerlöscher vorhanden. Darüber hinaus geht es dann darum, die Anlage unter Aufsicht der Feuerwehr kontrolliert abbrennen zu lassen. Hierzu werden die Anlagen in einem Umkreis von ca. 650 m abgesperrt.
Die Erstversorgung der Löschwassermengen können durch umliegende Feuerwehren abgedeckt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Regelungen das Regierungspräsidium für eine Genehmigung trifft.
Im Vorfeld wird über aufwendige mathematische Modelle der zu erwartende Schattenwurf errechnet. Diese Modelle berücksichtigen den jeweiligen Sonnenstand zu bestimmten Uhrzeiten und Jahreszeiten. Mithilfe von spezifischer Sensorik schaltet sich die Anlage bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte automatisch ab.
Man liest immer wieder auf den Internetseiten der Windkraftgegner, dass für Windräder im Wald riesige Flächen abgeholzt werden. Ich habe mir die Baustelle in Neckarsteinach am "Greiner Eck" mal betrachtet. Das sah gar nicht so dramatisch aus. Vor Ort hat mir ein Arbeiter gesagt, dass es ungefähr 5.000 m2 sind, die man pro Windrad rodet. Stimmt das?
Für die Errichtung der Anlagen, insbesondere für das Fundament und die Kranstellflächen, in bewaldeten Gebieten müssen Flächen gerodet werden. Die Rodungsflächen werden mit dem Anlagenhersteller und dem Forstbetrieb abgestimmt und auf das kleinste mögliche Maß beschränkt. Pro Anlage müssen durchschnittlich 0,3 ha dauerhaft gerodet werden, wobei dies vom jeweiligen Projekt und Standort abhängt. Um den Rodungsaufwand zusätzlich zu minimieren, werden Windkraftanlagen daher bevorzugt in Waldlichtungen, Sturmwurfflächen oder geringwertigem Waldbestand geplant. Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Windenergie: Mythen und Wahrheiten“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Fakt 2
Kompensationen werden zunächst hinsichtlich des Landschaftsbildes geleistet. Hinsichtlich der Anlagenflächen ist derzeit ein zweigeteiltes Vorgehen geplant: Teile sollen auf den Gemarkungen von Fürth und Grasellenbach aufgeforstet werden. Darüber hinaus wird eine Walderhaltungszahlung getätigt werden.
Die Genehmigungsbehörde prüft die Wirtschaftlichkeit von geplanten Anlagen allgemein nicht. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen ein eigenes Interesse haben, wirtschaftlich zu betreibende Anlagen zu bauen.
Häufig sind jedoch über Kredite auch Banken eingebunden. Diese prüfen selbstverständlich die wirtschaftliche Perspektive eines Projekts.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine Vorrangfläche für Windenergie aus der zukünftigen Regionalplanung handelt, müssen keine Änderungen im Flächennutzungsplan oder gar eine Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen. Windenergieanlagen sind gemäß Baugesetzbuch privilegierte Vorhaben im Außenbereich.
Perspektivisch gibt es für den Standort zwei Möglichkeiten: Entweder werden die Windenergieanlagen nach ihrer Betriebszeit abgebaut oder es kommt zu einem Repowering, d.h. die alten Anlagen werden durch neue ersetzt. Im Falle eines Rückbaus wird die Anlage restlos abgebaut. Auch das Fundament wird vollständig entfernt. Im Falle eines Repowerings wird die Anlage zwar ebenfalls abgebaut, wird danach jedoch zeitnah durch eine dem technischen Standard entsprechende Anlage ersetzt. Im Falle eines Repowerings muss erneut die Zustimmung des Eigentümers eingeholt und ein neuer Nutzungsvertrag abgeschlossen werden.
Eine Bedingung für die Genehmigung einer Windenergieanlage ist die Hinterlegung einer Bürgschaft für den Rückbau. Diese liegt in der Regel in etwa bei 200.000 €. Die Bürgschaft stellt sicher, dass auch im Falle eines Bankrotts des Betreiberunternehmens, das Land auf das notwendige Geld zum Rückbau zugreifen kann. Da einzelne Bestandteile der Anlagen weiter verkauft werden können, fallen die Kosten i.d. R. geringer aus.
Bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten wurden neben der Windmessung und dem Windatlanten des TÜV Süd auch die Daten der umliegenden Windenergieanlagen berücksichtigt. Hierbei flossen u.a. auch die Daten von den WEA auf der Neutscher Höhe ein. Diese Daten werden in einem Langzeitbezug gesetzt, um die Energieausbeute einer Windkraftanlage langfristig kalkulierbar zu machen. Die mittlerweile 10 Monate laufende Lidarmessung bestätigt die ersten Annahmen und deutet auf gute Windverhältnisse hin. Eine abschließende Bewertung der 12 Monate Lidarmessung erfolgt bis Mitte 2017.
Seit Januar 2016 führt die EnBW eine LiDAR-Messung durch. Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windenergiebranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik, um die Windverhältnisse an einem Standort zu bestimmen. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden.
Erste Ergebnisse der Windmessung zeigen, dass die Windverhältnisse gut sind, die finale Auswertung erfolgt bis Mitte 2017, da die Messungen aufgrund der Schwankungen im Wind zw. Sommer und Winter über ein Jahr erfolgen sollten.
Die Ergebnisse der LiDAR-Messung und Bestandsdaten umliegender Anlagen werden mit Langzeitdaten in Beziehung gesetzt. Bei den Langzeitdaten handelt es sich um Reanalysedaten, also Daten aus einem Rechenmodell, die für ganz Deutschland zur Verfügung stehen und die auf langjährigen Messstationen basieren. Mit der Korrelation werden dann die Kurzzeitdaten am Standort langzeitkorreliert. Für die Reanalysedaten werden normalerweise 20-30 Jahre (Vergan-enheit) herangezogen und damit die Kurzzeitdaten angeglichen. Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass die letzten 25 Jahre repräsentativ für die kommenden 25 Jahre sind.
Wenn Sie wissen, wie hoch 200 m sind, warum behaupten Sie dann, man würde die Anlagen auf dem Kahlberg nur teilweise sehen? Denken Sie, es gibt nur eine Blickrichtung? Oder kann man den Kahlberg etwa auch von Osten sehen? Interessiert es Sie eigentlich auch, dass es auch Anwohner am Kahlberg außerhalb der Gemeinde Fürth gibt?
Je nach Standort und Blickrichtung sind die Anzahl und die Sichtbarkeit der Windkraftanlagen unterschiedlich. Dabei hängt es von vielen verschiedenen Faktoren ab, ob die WEA sichtbar sind, u.a. die Standorthöhe, die Entfernung, die Wetterlage, aber auch, ob es Sichtbehinderungen durch Gebäude oder Vegetation gibt. Für die Visualisierung wurden beispielhaft einige Standorte ausgesucht, die mit den Gemeinden abgestimmt wurden. Dabei sollen die Visualisierungen einen Eindruck geben, wie der realisierte Windpark aussehen könnte.
Die Visualisierungen wurden mit der gängigen Software WindPro erstellt, die dazu dient, die geplanten WEA fotorealistisch darzustellen. Es werden 3D Modelle des geplanten WEA-Typs mit den Original-Abmessungen verwendet, die auf Grundlage eines digitalen Geländemodells in ein Foto gerendert werden. Damit kommt die Visualisierung der Realität sehr nahe.
Die Immissionsorte werden durch den Gutachter in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde festgelegt. Grundsätzlich werden alle Immissionsorte untersucht, bei denen die Zusatzbelastung durch die Windkraftanlagen nicht mindestens 10 dB(A) unter dem Grenzwert liegt, der für den Immissionsort gilt. Zusammen mit der Vorbelastung, die eventuell an dem Immissionsort vorherrscht, muss die Belastung unter den gesetzlich gültigen Grenzwerten liegen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Windkraftanlagen in einem schallreduzierten Modus betrieben werden, bzw. im Extremfall müssen Anlagen entfallen.
Wenn die Prognosen zum Schattenwurf und Schall ergeben, dass die Richtwerte überschritten werden, müssen Betriebsbeschränkungen definiert werden.
Beim Schall betrifft dies die WEA 05. Hier muss die Anlage nachts in einem leiseren Betriebsmodus betrieben werden oder durch technische Maßnahmen an der Anlage ein geringerer Schallleistungspegel erreicht werden.
Beim Schattenwurf werden die WEA abgeschaltet, wenn die Richtwerte ausgeschöpft sind. Dies betrifft alle WEA und wird durch den Einbau eines Moduls gewährleistet, welches den Schattenwurf auf die betroffenen Gebäude überwacht und bei Erreichen des Grenzwertes automatisch die Anlage abschaltet.
Die WEA wird vom Hersteller so programmiert, dass sie die Schattenwurfzeiten aufzeichnet und bei Überschreitung der Richtwerte abschaltet. Dies geschieht dadurch, dass ein Lichtsensor die Umgebungsbedingungen bei denen Schattenwurf auftreten kann (Sonnenschein, Tageszeit, Rotorposition…) erkennt und somit den genauen Verlauf des Schattenwurfs und eventuelle Überschreitungen errechnen kann. Die Genehmigungsbehörde prüft anhand dieser Daten, ob die Richtwerte eingehalten werden und kann gegebenenfalls über weitere Abschaltungen verfügen.
Die Schallgutachten werden immer konservativ erstellt. Es wird von einem Worst-Case-Szenario ausgegangen, welches alle Windrichtungen berücksichtigt und davon ausgeht, dass die Windkraftanlage im lautesten Betriebsmodus läuft. Somit wird sichergestellt, dass das Gutachten für alle Windrichtungen den ungünstigsten Fall für die Anwohner berücksichtigt. Diese Schallimmissionen dürfen inklusive eines Sicherheitszuschlags den gesetzlichen Grenzwert nicht überschreiten.
Die Betriebsergebnisse einzelner Anlagen stehen nicht generell öffentlich zur Verfügung, sondern sind Eigentum der Betreiber. Einzelne Betreiber – wie z.B. die Energiegenossenschaft Starkenburg für den Standort Neutsch (www.energiestark.de ) – stellen ihre Stromerträge aber im Internet öffentlich dar.
Im Vorfeld von Informationsveranstaltungen führt das Bürgerforum Energieland Hessen immer Vorgespräche, mit Kommunalvertretern, Fraktionen, Naturschutzverbänden, Bürgerinitiativen, Forst- und Jagd-Vertretern usw.
Die früheren Landräte wurden für Fürth/Grasellenbach nicht als entsprechende Funktionsträger in der Kommune benannt.
Das RP-Darmstadt listet auf seiner Internetseite für den Kreis Bergstraße aktuell 6 Windenergie-anlagen als genehmigt und 13 Windenergieanlagen als beantragt auf.
Informationen: Internetseite des RP Darmstadt
Hier kann leider keine Zahl benannt werden, da der Teilregionalplan Südhessen noch nicht beschlossen ist. Erst hiermit werden verbindlich Vorrangflächen mit Ausschlusswirkung definiert.
Auch aus diesen Vorrangflächen ergibt sich aber kein Automatismus zur Bebauung. Windenergieanlagen müssen auch in Vorranggebieten regulär beantragt und nach allgemeingültigen Bewertungskriterien genehmigt werden.
Wenn Sie bei der UNESCO beschäftigt wären, würden Sie dann das Projekt gut finden, nachdem die Landschaft erst vor kurzem zum UNESCO Geo-Naturpark ernannt wurde? Haben Sie darüber nachgedacht, wie sich die Region blamiert, wenn dieser Status aberkannt wird? Wollen Sie zerstören, worum Generationen von Politikern und Naturschützern gekämpft haben? Ist Ihnen klar, dass Ihnen die Verschandlung des Odenwaldes immer anhaften wird?
Windenergieanalgen sind kein Bewertungskriterium bei der Auszeichnung als UNESCO Geo-Naturpark. Dieser Status wird dadurch also nicht in Frage gestellt.
Denkmalschutzaspekte werden als Teil des Genehmigungsverfahren von der entsprechenden Fachbehörde bewertet. Sowohl Sichtachsen wie auch die Sicherung von Bodendenkmälern werden hierbei überprüft.
Die Entwicklung des regionalen Tourismus hat viele Parameter (Angebote, Zielgruppen, Vermarktung usw.). Nach einer Übersicht von Prof. Dr. Quack (Ostfalia Hochschule) nimmt die überwiegende Mehrheit Windenergie als landschaftsprägendes Element war. 85-95% (je nach Studie) sehen dies aber nicht als Wahlkriterium für den Urlaubsort.
Wenn man als Annahme einen guten Mittelgebirgs-Standort und somit einen Stromertrag von 9.000 MWh pro Windenergieanlage und Jahr voraussetzt (bei ca. 2.700 Vollaststunden einer 3,3-MW-Anlage), müssten überschlägig ca. 9 MW PV-Leistung mit ca. 63.000qm Kollektorfläche für den selben Stromertrag verbaut werden (bei 1.000 Vollaststunden im Jahr).
Generell hat PV ihr Produktionshoch naturgemäß im Sommer und nur bei Tag. Die windstärksten Monate finden sich im Winterhalbjahr und der Wind ist nicht tageszeitabhängig.
Viele Speicher-Konzepte (z.B. Schwungmassenspeicher, Druckluftspeicher, chemische Batteriespeier) sind technisch ausgereift entwickelt, aber durch das hohe Angebot von konventionell erzeugtem Strom noch nicht am Markt nachgefragt.
Stromspeicher – die im System immer zusätzliche Kosten bedeuten – sind immer nur dort von Nöten, wo ein zeitweises Überangebot erneuerbarer Energien auftritt und wo die einzige Alternative die Abregelung dieser Anlagen wäre. In Süddeutschland mit seinen verbrauchsstarken Ballungszentren ist dies aber aktuell nicht der Fall, sodass der erneuerbare Strom direkt und ohne Zusatzkosten genutzt werden kann.
Neben den Pachteinnahmen für die Besitzer der Grundstücke, auf denen Windenergieanlagen stehen (häufig mit Anteilen von Gemeinde-Flächen), bieten so genannte Bürgerwindräder oder Energiegenossenschaften die Möglichkeit für Bürger, finanziell von der Windenergie in ihrer Region zu profitieren. Auch das Gewebesteuer-Aufkommen im Kommunalhaushalt kann sich hierdurch erhöhen.
Stromtarife für Großabnehmer werden oftmals nach der maximalen abgefragten Leistung bemessen. Daher nutzen viele Unternehmen schon heute Lastmanagement um Verbrauchsspitzen abzufangen und zu glätten. Perspektivisch werden sich viele Unternehmen auch nach den zunehmend schwankenden Preisen der Strombörse richten und z.B. energieintensive Produktionsschritte auf Überangebote von Wind- und Sonnenstrom ausrichten.
Die genauen Lieferbedingungen und Preisvorteile sind dabei aber nicht staatlich vorgegeben, sondern eine interne Vereinbarung zwischen Energieversorger und Kunde.
Atommüll muss nach menschlichen Maßstäben für immer technisch gesichert sowie vor Zugriffen und Veränderungen geschützt werden. Dieser dauerhaft benötigte Aufwand kann nicht sicher monetär berechnet werden. Mögliche Fehler in der Planung und dem Betrieb von Endlagern beinhalten zusätzliche Kosten und Unsicherheiten (Beispiel Schachtanlage Asse)
Die Präsentation bezog sich auf die Schwankungen von Verbrauch und Erzeugung im Stromsektor. In der Energiewende müssen die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr aber mittelfristig enger verzahnt werden, etwa um Überschüsse im Stromangebot sinnvoll in Wärme oder Gas umzuwandeln, oder um (Auto)Batterien möglichst bei diesen Erzeugungsspitzen zu laden.
Die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebene Gleichwertigkeit der Ausgleichsmaßnahmen regelt in Hessen die Kompensationsverordnung. Die Obere Naturschutzbehörde erstellt die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (über „Ökopunkte“) und überprüft die Umsetzung der danach veranlassten Maßnahmen. Die Obere Forstbehörde fordert parallel eine flächengleiche Wiederaufforstung genutzter Waldbestände. Die Maßgabe ist also ein quantitativer und qualitativer 1-zu-1 Ausgleich.
Nahezu alle technischen Geräte mit beweglichen Teilen erzeugen im Betrieb Schall-Emissionen (damit auch im Infraschall-Bereich). Auch Wärmepumpen (z.B. im Kühlschrank) erzeugen Infraschall und müssen dabei – wie Windenergieanlagen – gesetzlichen Lärmschutz-Vorgaben zum Schutz der im Umfeld lebenden Menschen einhalten.
Es gibt viele natürliche und künstliche Quellen für Infraschall-Emissionen. Menschen, die hohen Infraschall-Belastungen ausgesetzt werden, können dadurch gesundheitlich beeinträchtigt werden. Bei Einhaltung der bundeseinheitlichen Grenzwerte – beruhend auf dem aktuellen Stand gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse – sieht der Gesetzgeber jedoch keine Gefährdung.
Nach wissenschaftlicher Definition sind Töne unterhalbe der Hörschwelle von 50 Prozent der Bevölkerung nicht mehr hörbar. Töne unterhalb der Wahrnehmungsschwelle sind von 90 Prozent der Bevölkerung nicht mehr hörbar.
Unterhalb der Wahrnehmungsschwelle sind bisher keine negativen Auswirkungen von Infraschall nachgewiesen worden.
- Bundesverband WindEnergie e.V.
- Bundesverband Erneuerbare Energie
- EnBW
- Deutscher Naturschutzring
- NABU
- Nordrhein-Westfalen - Energiedialog NRW
- Mecklenburg-Vorpommern - Fragen und Antworten zum Thema Wind
- Thüringen - Servicestelle Windenergie
- Baden-Württemberg - Energiewende Baden-Württemberg
- Internationale Energieagentur
- European Wind Energy Association
- Schweizer Agentur für Erneuerbare Energie und Energieeffizienz
- Agentur für Erneuerbare Energien - Föderal Erneuerbar
- Forschungsradar Energiewende