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Bürgerfragen zur Windenergie am Kahlberg

Im Vorfeld und während der Veranstaltung wurden über 100 Fragen durch die Bürger eingereicht, die Antworten der Experten finden sie nun hier. Damit Sie Ihre Frage schnell finden, haben wir im oberen Abschnitt die wichtigsten Schlagworte zu den einzelnen Infoständen aufgelistet.

Informationsstand 1: Energiewende allgemein

Schlagwörter: Strommix, Erneuerbare Energien, Ziele, Emissionen, CO2, Photovoltaik, Atomausstieg, EEG, Speicherung, Immobilien

Wie viel Erneuerbare Energien sind aktuell im Strommix?

Aktuell stammen ca. 30 Prozent des verfügbaren Stroms aus Erneuerbaren Energien – Tendenz stetig steigend.

Und wie sieht das bei der EnBW aus? Wie sieht der Strommix der EnBW denn in 20 Jahren aus?

Eine Prognose für die nächsten 20 Jahre zu treffen ist schwierig. Im Basisjahr 2012 stammten 19 Prozent des von der EnBW erzeugten Stroms aus Erneuerbaren Energien. Bis 2020 will die EnBW die Erzeugung auf 40 Prozent steigern, wofür ca. 7 Milliarden an Investitionssummen eingeplant sind.

Ich habe von einem Fall gehört, wonach ein Stromanbieter bei den Anteilen der Erneuerbaren Energien im angebotenen Energiemix betrogen hatte. Wie kann man sichergehen, dass die Angaben stimmen?

In Deutschland ist die Verpflichtung der Stromkennzeichnung gegenüber des Endverbrauchers in §42 Abs.1 und 2 Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Danach ist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen in Deutschland verpflichtet die Stromzusammensetzung anzugeben. Bei Fehlerhaften Angaben handelt der Stromanbieter damit rechtswidrig.

Warum wird überhaupt auf Windenergie gesetzt und nicht verstärkt auf Photovoltaik oder Wasserkraft?

Windenergieanlagen bieten nicht nur wegen dem geringen Platzbedarf Vorteile. Die EnBW setzt allerdings darauf, auch bei anderen Erneuerbaren Energien die verfügbaren Potentiale auszuschöpfen.

Weitere Informationen zum Thema Solarenergie und Photovoltaik finden Sie auf der Seite des Bürgerforums Energieland Hessen unter: https://www.energieland.hessen.de/photovoltaik

Eine Übersicht über die Potentiale der Solarenergie bietet auch das hessische Solar-Kataster in einer Webanwendung. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.energieland.hessen.de/energieland.hessen.de/solar-kataster

Zum Thema Wasserkraft bietet das Bürgerforum ebenfalls Informationen und ein Faktenpapier an. Zu finden unter: https://www.energieland.hessen.de/energieland.hessen.de/wasserkraft

Stellen Tage, an denen weder Wind- noch Solarenergie in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, nicht ein Problem für die Umsetzung der Energiewende dar?

Aktuell müssen konventionelle Kraftwerke solche Schwankungen der Energieversorgung ausgleichen. Die Anzahl dieser „Reservekraftwerke“ sinkt durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien allerdings stetig. Auch durch den Energiemix bei den Erneuerbaren Energien können Schwankungen immer besser ausgeglichen werden.

Wie sieht die Öko[strom]bilanz eines Windrades aus?

Bei der Ökobilanz spielen viele Faktoren eine Rolle. Bezüglich der CO2 Emissionen ist festzuhalten, dass CO2 nur während des Baus der Anlagen entsteht. Rodungen spielen hierbei natürlich auch eine Rolle. Durch Aufforstungen und Ausgleichsmaßnahmen sollen diese Faktoren allerdings minimiert werden.

Wissen Sie, dass die CO2-Einsparung durch Windkraft bisher keinen Beitrag zur Energiewende gebracht hat?
Ist es wirklich wahr, dass durch die Erneuerbaren Energien in Deutschland kein CO2 eingespart wird? Der erzeugte Strom wird doch auch verbraucht und die Erneuerbaren Energien haben doch Vorrang bei der Einspeisung.

Erneuerbare Energien weisen im Vergleich zu konventionellen Energieerzeugungsformen die mit Abstand geringsten spezifischen CO2 Emissionen aus. CO2 Emissionen entstehen hierbei bestenfalls nur bei der Herstellung der Anlagen. Der wachsende Anteil der EE am Strommix führt zu einer Verdrängung der konventionellen Erzeugungsträger, da Erneuerbare Energien per Gesetz einen vorrangigen Netzzugang haben.

Während ein konventionelles Kraftwerk pro Kilowatt-stunde erzeugten Stroms eine CO2 Bilanz von etwa 800g/kWh aufweist, liegt diese bei WEAs bei lediglich etwa 20g/kWh.

Zudem werden durch den Ausbau der Windenergie fossile Energieträger verdrängt. Weniger Energiegewinnung aus Kohle, Öl und Gas sorgt insgesamt für weniger Emissionen.

Wie sieht es denn mit der Atommüllentsorgung aus?

Da die Suche nach einem Endlager noch lange nicht abgeschlossen ist, sollten wir uns zumindest bemühen, durch den Atomausstieg weniger bis gar keinen weiteren Atommüll zu erzeugen.

Aber wer bezahlt den Atomausstieg und den Rückbau der Kraftwerke?

Einen Teil der Kosten - etwa 20 Milliarden Euro - übernehmen die Energieversorger. Die weiteren Kosten bleiben beim Bund.

Wieso werden Anlagen gebaut? Für die Projektierer und Anlagenbauer? Um EEG-Umlagen zu kassieren, die von jedem Bürger gezahlt werden? Oder geht es einfach nur um die Pachteinnahmen?

Die Energiewende und damit der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist erklärtes Ziel der Bundes- und Landesregierung für eine nachhaltige Energiewirtschaft. Aufgrund der sinkenden Produktionskosten von Windenergie, wird der Bau von Windenergieanlagen für die Energieerzeuger wirtschaftlicher. Auch die Kommunen haben natürlich eine Wertschöpfung in Form der Pachteinnahmen.

Was passiert nach den 20 Jahren Laufzeit der Anlagen? Steigt dann der Strompreis für uns Verbraucher?

Nach 20 Jahren Laufzeit einer Anlage fällt die im EEG enthaltene Förderung weg. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig eine Kostensteigerung. Ältere Anlagen werden nach 20 Jahren meist zurückgebaut. Modernere, leistungsstarke Anlagen können sich nach diesem Zeitraum, durch die günstigeren Produktionskosten, voraussichtlich auch ohne Förderung am Markt behaupten.

Wie sollen die Anlagen zukünftig konkurrenzfähig werden?

Bisher - in der „Alten Welt“ wurde die Produktion von Erneuerbaren Energien stark subventioniert, um die Energiewende einzuleiten. In der „Neuen Welt“ werden Lizenzen in gewissen Kontingenten dafür Sorge tragen, den Ökostrom in der Übergangszeit konkurrenzfähig zu machen. Gefördert sollen dann nur noch diejenigen Produzenten, die den günstigsten Strom aus den Erneuerbaren produzieren.
In den vergangenen Jahren wurde die Produktion von Ökostrom immer günstiger und neue Generationen von Anlagen rentabler. Diese Entwicklung wird die Energieversorger in die Lage versetzen, schwindende Förderung zu kompensieren und sich am freien Energiemarkt zu behaupten.

Wenn die EEG-Umlage wegfallen würde, wären dann die Windenergieanlagen überhaupt noch rentabel?

Auf lange Sicht müssen sich Energieversorger darauf einstellen, auch ohne Zuschüsse rentabel zu wirtschaften. Die Konkurrenzfähigkeit der Erneuerbaren Energien spielt eine immer größer werdende Rolle. Projektierer und Versorger müssen sich den Gegebenheiten des Marktes anpassen und ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit steigern, um am Markt bestehen zu können und weiterhin nachhaltig zu produzieren.

Wie kann die Energie, die von Windenergieanlagen erzeugt wird, gespeichert werden

Zur Energiespeicherung gibt es heute eine Vielzahl von Möglichkeiten. Neben bekannteren Formen wie Pumpspeicherkraftwerke oder Batteriespeicher (vergleichbar mit Akkus), werden aktuell Methoden, die auf Elektrolyse basieren, erprobt. Für den Moment nicht benötigte Energie wird hierbei zur Gasgewinnung genutzt. Dieses Gas „speichert“ die Energie und kann bei Bedarf zur Stromgewinnung genutzt werden.
Speichertechnologien gibt es also bereits. Allerdings haben die bisherigen Methoden Nachteile, entweder bei der Speicherdauer oder den Kosten. Die Speicherdauer und Kosten müssen daher ins Gleichgewicht gebracht werden und neue Technologien zur Speicherung erforscht oder bestehende weiterentwickelt werden.

Was die Pumpspeicherkraftwerke angeht - ist das nicht ein viel zu großer Aufwand? Die Speicherung in Biogasanlagen erfreut sich ja auch keiner großen Akzeptanz.

Pumpspeicherkraftwerke sind eine bewährte Methode der Speicherung. Neue Technologien bieten aber durchaus noch größeres Potential. Aufgrund der Geruchsemissionen haben Biogasanlagen eine geringe Akzeptanz.

Haben Sie mit den mit früheren Landräten von Bergstraße und Odenwaldkreis über deren Erfahrungen mit Windkraft gesprochen? Geht es um die Bürger und deren Heimat oder um die Umsetzung von politischen Zielen?

EnBW und GAIA haben im Vorfeld der Planung mit einer Vielzahl an Beteiligten (Gemeinde, Forst, Eigentümer) über die Windparkplanung gesprochen und die Planung an die hieraus gewonnenen Erkenntnisse angepasst.
Hierbei wurden u. a. Abstände zur Bebauung und zu Schutzgebieten eingehalten, um die Schutzgüter Mensch und Natur zu schützen.

Wie viele Windenergieanlagen sind nötig, um die Leistung eines Großkraftwerks, wie dem GKW Mannheim, auszugleichen?

Pauschal lässt sich dies nicht beantworten. Die Zahl ist abhängig von der Stromerzeugungsleistung der Anlagen.

Wissen Sie, dass Grundstücke mit Blick auf WKA nur mit deutlichem Nachlass zu verkaufen sind?

Aktuelle Untersuchungen kommen mehrheitlich zum Ergebnis, dass Wind-energieanlagen keinen negativen Einfluss auf Immobilienwerte haben:
Die Sparkassen und Landesbausparkassen gaben 2014 bekannt, dass sie aufgrund aktueller Studien bei der Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Gebieten, in denen neue Windenergieanlagen er-richtet werden oder zusätzliche Lärmemissionen anfallen, keine Risikoabschläge vorgenommen werden bzw. wurden.
Titel: Kein Wertverlust trotz Lärm und Windrad Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Jahr: 2014

Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Windenergie: Mythen und Wahrheiten“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Fakt 14: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/flyer_wind_mythenwahrheiten_web.pdf

Ein erklärtes Ziel der Bundesregierung ist die Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2050. Wie viele Windenergieanlagen sind in Deutschland bereits in Betrieb und wie viele weitere Anlagen werden noch benötigt um dieses Ziel zu erreichen?

Aktuell haben wir eine Gesamtleistung von über 40.000 kW/h durch Windenergie.
Ende 2015 lieferten in Deutschland ca. 26.000 Windkraftanlagen grünen Strom.
Zurzeit ist ein jährlicher Zubau von 900 Anlagen bundesweit vorgesehen. Die insgesamt benötigte Anzahl an Anlagen ist auch von den Fortschritten in anderen Bereichen der Erneuerbaren Energien abhängig.

Welches Ziel hat die Hessische Landesregierung für die Reduktion des Endenergiebedarfs und wie will sie dieses Ziel erreichen? Ein Umstieg auf 100% Erneuerbare Energien bis 2050 erfordert gewaltige Anstrengungen. Das momentane Ausbautempo reicht bei Weitem nicht aus um dieses Ziel zu erreichen. Wie will die Hessische Landesregierung den forcierten Ausbau erneuerbarer Energien zukünftig erreichen?

Bis 2050 soll Hessen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgt werden und dabei ein starkes Industrie- und Dienstleistungsland bleiben. Bis zum Jahr 2020 soll ein Viertel des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt sein. Dafür hat das Wirtschafts- und Energieministerium verschiedene Maßnahmen und Projekte gestartet. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. Energieeffizienzmaßnahmen bei der kommunalen Straßenbeleuchtung, Energieeinsparung durch Modernisierung von Wohnungen, aber auch die Förderung von Eigenstromerzeugung. Zudem sollen Kommunen stärker eingebunden werden. Diese profitieren von Pachteinnahmen, was die Investition in Erneuerbaren Energien auch finanziell attraktiver macht. Darüber hinaus setzt sich das Land Hessen für eine Verlegung von Kabeln unter die Erde ein und unterstützt Initiativen bei der Energieeffizienz.

Warum stehen in Bayern so wenige Windräder? Hat das mit der Landespolitik zu tun?

In erster Linie können in Bayern wegen der großen Abstandsregelungen zu Wohngebieten kaum Flächen für Windenenergie ausgewiesen werden. Das dortige Windkraftabstandsgesetz baut auf einer sogenannten 10-H-Regel auf. Im Umkreis von 10x Höhe der Anlage dürfen sich keine Wohngebiete befinden. Das schränkt die Standort-Suche stark ein, da insgesamt wenig bis kaum Fläche bleibt

Informationsstand 2: Informationen zum Projekt

Schlagworte: Finanzielle Beteiligung, Mitsprache, Pachteinnahmen, Sicherheit, Haftung, Windmessung, Nutzungsdauer, Hindernisbefeuerung

Mit welchen Pachteinnahmen planen die Gemeinden Fürth und Grasellenbach? Sind die Pachteinnahmen fix oder variabel?

Im Vorfeld der Vergabe an die EnBW und GAIA fand ein Ausschreibungsverfahren durch die Gemeinden und die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz statt. Mittels eines mehrstufigen Verfahrens und eines Kriterienkatalogs, der u.a. die Themen Parkplanung, kommerzielle Aspekte und Beteiligung abdeckte, wurde das für die Gemeinden attraktivste Angebot ermittelt.

Ein Punkt stellten die Pachteinnahmen dar. Diese fließen an die Eigentümer der Flächen, die Gemeinden Fürth und Grasellenbach. Die genaue Höhe der Pachten wird aufgrund von Wettbewerbsvorteilen nicht öffentlich gemacht.

Die Pachten setzen sich aus einem fixen Bestandteil, den die Gemeinden auf jeden Fall erhalten sowie einem variablen Bestandteil, der u.a. von der Windgeschwindigkeit beeinflusst wird, ab.

Wie soll eigentlich die Möglichkeit der finanziellen Bürgerbeteiligung für diesen Windpark erfolgen?

Ein konkretes Beteiligungsmodell werden wir nach Erhalt der Genehmigung erarbeiten. Wir werden Sie selbstverständlich nochmals darüber informieren.

Gibt es eine Einlagensicherung bei dem Nachrangdarlehen falls die EnBW pleitegeht?

Sofern der Darlehensnehmer insolvent geht, kann es sein, dass der Darlehensgeber sein Geld nicht zurück erhält. Im Falle einer Liquidation hat er „Nachrang“ hinter anderen Forderungen wie z.B. die von Banken. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht nicht.

Wenn man die Windräder schon in unseren Wald stellt, dann sollten wenigstens die Bürger auch einen direkten Nutzen haben, indem sie sich finanziell beteiligen können. Ich bin Mitglied in der Energiegenossenschaft Starkenburg, die könnte man da auch mit ins Boot nehmen.

Ein konkretes Beteiligungsmodell werden wir nach Erhalt der Genehmigung erarbeiten. Wir werden Sie selbstverständlich nochmals darüber informieren.

EnBW hat bereits Gespräche mit Bürgerenergiegenossenschaften geführt und möchte diese gerne in die Beteiligung einbringen.

Wie wird bei diesem Projekt die Bürgerbeteiligung ermöglicht? Anmerkung: In der Region gibt es bereits eine Energiegenossenschaft (Starkenburg), die solche Beteiligungen organisiert. Aktuell geschieht das gerade in Neckarsteinach.

Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in unter Berücksichtigung der örtlichen Belange festgelegt.

Welches Modell sich anbietet, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. der Anzahl der Investoren, den jeweiligen Investitionsbeiträgen, der Laufzeit, der Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab.

Über unsere Homepage für Beteiligungen können Sie sich jederzeit über aktuelle Beteiligungsprojekte informieren: buergerbeteiligung.enbw.com . Ein konkretes Beteiligungsmodell werden wir nach Erhalt der Genehmigung erarbeiten. Wir werden Sie selbstverständlich nochmals darüber informieren.

EnBW hat bereits Gespräche mit Bürgerenergiegenossenschaften geführt.

Die Ortsteile Weschnitz und Leberbach fordern eine Beteiligung an den Pachteinnahmen, die Fürth vom Windkraftbetreiber EnBW vertraglich zugesichert bekommt. Wer draufschaut soll auch den Nutzen haben

Im Vorfeld der Vergabe an die EnBW und GAIA fand ein Ausschreibungsverfahren durch die Gemeinden und die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz statt. Mittels eines mehrstufigen Verfahrens und eines Kriterienkatalogs, der u.a. die Themen Parkplanung, kommerzielle Aspekte und Beteiligung abdeckte, wurde das für die Gemeinden attraktivste Angebot ermittelt. Ein Punkt stellten die Pachteinnahmen dar. Diese fließen an die Eigentümer der Flächen, die Gemeinden Fürth und Grasellenbach. Ob und in wie weit diese ggf. von den Gemeinden an die Ortsteile verteilt werden, haben EnBW und GAIA keinen Einfluss.

Gibt es bei diesem Windpark auch die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung? In meinem Bekanntenkreis gibt es einige Mitglieder der Energiegenossenschaft Starkenburg, die an Bürgerwindrädern in der Gegend beteiligt sind. So wie mir berichtet wurde, scheint das ziemlich gut zu funktionieren.

Ja, siehe Fragen oben.

Ich kann mir leider keine PV-Anlage aufs Dach montieren, möchte aber auch gerne einen direkten Beitrag zur Energiewende leisten. Kann ich mich über eine lokale Genossenschaft am Windrad beteiligen?

Ein konkretes Beteiligungsmodell werden wir nach Erhalt der Genehmigung erarbeiten. Diese erwarten wir voraussichtlich im Frühjahr kommenden Jahres. Wir werden Sie selbstverständlich nochmals darüber informieren.

EnBW hat bereits Gespräche mit Bürgerenergiegenossenschaften geführt.

Was ist eine Bürgerenergiegenossenschaft, wie arbeitet sie?

Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) bieten Bürgern die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Dies erfolgt i.d.R. über lokale Anlagemöglichkeiten.

Eine BEG kann sich unternehmerisch an der Projektgesellschaft des Windparks beteiligen. Sie partizipiert dann an der Gesellschaft mit allen Chancen und Risiken.

Eine BEG hat dann auch die Möglichkeit, ein nachrangiges Darlehen herauszugeben.

Was sind die Rahmenbedingungen, eine Energiegenossenschaft zu gründen und sich am Projekt zu beteiligen? Was ist der Umfang?

Wie bei der Gründung eines Unternehmens müssen auch bei der Gründung einer BEG viele Themen beachtet werden. Hierzu sollten Sie sich bei Interesse durch fachkundige Experten beraten lassen.

Kann man sich als Bürger auch unternehmerisch am Projekt beteiligen?

Aufgrund des finanziellen Umfanges und des Risikos ist eine unternehmerische Beteiligung für Bürger unüblich.

Eine genaue Information, wie sich Bürger am Projekt finanziell beteiligen können, wird es nach der Genehmigung geben.

Wird eine lokale Energiegenossenschaft an dem Projekt beteiligt? Wie kann ich mich als Privatbürger an dem Projekt beteiligen?

Ein konkretes Beteiligungsmodell werden wir nach Erhalt der Genehmigung erarbeiten. Diese erwarten wir voraussichtlich im Frühjahr kommenden Jahres. Wir werden Sie selbstverständlich nochmals darüber informieren.

EnBW hat bereits Gespräche mit Bürgerenergiegenossenschaften geführt.

Wird es günstigeren Strom für Fürth und Grasellenbach geben?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für die betroffenen Gemeinden, einen Abschlag auf den Grundversorgungstarif zu bekommen. Welche Art der finanziellen Beteiligung bzw. der finanziellen Entlastung es geben wird, wird nach der Genehmigung bekannt gegeben. Hierzu ist ebenfalls eine Bürgerveranstaltung geplant.

Wer haftet im Schadensfall? Eisschlag / Austretendes Öl?

Der Betreiber haftet grundsätzlich bei Störfällen.

Es wurde ein Eiswurfgutachten für den Standort Kahlberg erstellt. Dieses ermittelt die Häufigkeit, wie oft, wie große Brocken herunterfallen.

Gemäß Gutachten geht von Eiswurf und Eisfall keine Gefährdung aus. Nichts desto trotz werden Warnschilder auf den betroffenen Wegen aufgestellt.

Wie viel Liter Öl sind in einem Windrad bzw. im Motor? Wer haftet beim Austreten von Öl?

Für das Öl in der Gondel gibt es darunterliegend eine Auffangwanne, die im Schadensfall das ganze Öl der Gondel auffangen könnte. Auch der Turm selbst ist auslaufsicher, d.h. das Öl wird im Turmfuß gesammelt und tritt nicht aus.

Der Betreiber haftet bei Störfällen. Die Anlagen sind Tag und Nacht durch die EnBW betreut. Bei einer Fehlermeldung werden sofort die passenden Maßnahmen eingeleitet.

Wird die Hindernisbefeuerung bei den geplanten Windenergieanlagen mit einer Radartechnik (bedarfsgerechten Befeuerung) ausgestattet, die die Warnleuchten der Anlagen erst einschaltet, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt dem Windpark nähert? Bei Einsatz dieser Technik geht man davon aus, dass ca. 90% - 95% der Abend-/ Nachtstunden die Anlagen nicht blinken. Ich bin davon überzeugt, dass diese Radartechnik bei der Bevölkerung, die positiv / neutral zur Windkraft steht, ankommt. Gerade bei uns im Mittelgebirge, wo die über 200 m hohen Anlagen auf den Höhenrücken der Berge errichtet werden sollen, wirkt ein Dauerblinklicht nochmals verstärkt auf die in der Umgebung wohnende Bevölkerung. Herr Dr. Meister, parlamentarischer Sprecher der CDU, hat mein Anliegen zur bedarfsgerechten Befeuerung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weitergeleitet. Auch das BMWi ist der festen Überzeugung, dass die bedarfsgerechte Befeuerung zu einer deutlichen Verbesserung der Akzeptanz der Windenergienutzung führen kann.

Die Anlagen werden mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung ausgestattet. Diese sind in der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ geregelt. WEA werden wie Luftfahrthindernisse behandelt und müssen ab einer Gesamthöhe von 100 m gekennzeichnet werden. Die Nachtkennzeichnung erfolgt i.d.R. über ein Gefahrenfeuer, Feuer W, rot, welches dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Eine bedarfsgerechte Befeuerung über Radar ist nicht geplant.

Was passiert bei einem Brand?

Für den Windpark wurde ein parkspezifisches Brandschutzkonzept erstellt. Dieses beinhaltet neben einem Rettungsplan auch Maßnahmen, welche im Falle eines Brandes ergriffen werden. Im Falle eines Brandes geht es zunächst um die Sicherung möglicherweise betroffener Wartungsarbeiter. Entsprechend sind automatische Löschvorrichtungen und Handfeuerlöscher vorhanden. Darüber hinaus geht es dann darum, die Anlage unter Aufsicht der Feuerwehr kontrolliert abbrennen zu lassen. Hierzu werden die Anlagen in einem Umkreis von ca. 650 m abgesperrt.

Die Erstversorgung der Löschwassermengen können durch umliegende Feuerwehren abgedeckt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Regelungen das Regierungspräsidium für eine Genehmigung trifft.

Warum werden die Anlagen im Abstand von 550 m zum Café Bauer im Gassbachtal gebaut? Wurde der Besitzer um Stellungnahme gebeten?

In der Planung wurde der Abstand WEA-Café mit 580 m berücksichtigt.

Das Baurecht zur Errichtung der WEA ergibt sich aus § 35, Bauen im Außenbereich, des Baugesetzbuches. Darin sind keine Mindestabstände zw. WEA und Außenbereichen definiert.

Man sollte mal Infofahrten zu bestehenden Windparks in der Gegend anbieten. Ich war eigentlich immer skeptisch in Sachen Windenergie. Dann haben wir mal eine Wanderung auf der Neutscher Höhe gemacht. Dort stehen seit 22 Jahre Windräder. Der Wanderweg lief direkt an einer Anlage einer Energiegenossenschaft vorbei, da stand sogar eine Parkbank. Das Windrad drehte sich und man hat kaum was gehört. An dem Herbsttag waren auch viele Wanderer unterwegs und Familien mit Kindern, die mit dem Drachen oben waren. Man hatte nicht den Eindruck, dass die Windräder hier stören.

Aufgrund der Nähe zu benachbarten Windenergieanlagen können die Bürger zum Beispiel Ihren Sonntagsspaziergang zur Besichtigung benachbarter Windparks nutzen.

Es ist denkbar, Informationstafeln entlang des Windparks aufzustellen, so dass sich interessierte Wanderer informieren können. Diese Möglichkeit werden wir mit den Gemeinden erörtern.

Die Betreiber der Anlagen bieten oftmals auch Besichtigungen an (z. B. Windpark Roßdorf).

Im Rahmen der Bau- und Errichtungsphase der Anlagen sind Besichtigungen der Baustelle/der errichteten Anlagen angedacht.

Wie werden die Nachbarkommunen an der Projektplanung beteiligt? Gibt es eine Mitsprache am Projekt?

Es wurden bereits Gespräche mit vielen Beteiligten, u.a. auch der benachbarten Gemeinde Reichelsheim, geführt. Eine Verpflichtung zur Miteinbeziehung der Nachbarkommunen gibt es nicht.

Wie hoch ist die Windgeschwindigkeit? Wer bezahlt die Windmessung?

Der Durchschnittswert von Januar bis heute liegt bei ca. 6,4 m/s und bestätigt die Angaben aus dem Windatlanten des TÜV Süd. Die Kosten für die Windmessung trägt die EnBW

Warum gibt es nicht kleinere Anlagen mit weniger Leistung, dafür aber mehr in der Anzahl? Wie berechnet sich die Windgeschwindigkeit?

Im Binnenland muss höher gebaut werden, um dieselbe mittlere Windgeschwindigkeit zu nutzen wie an der Küste.

Die mittlere Windgeschwindigkeit nimmt mit der Nabenhöhe zu, bei sehr großen Höhen wird der Vorteil der zusätzlichen Nabenhöhe geringer.

Die Windleistung berechnet sich auf der Leistung der Anlage, der Luftdichte, der Rotorkreisfläche sowie der Windgeschwindigkeit. Da diese in der dritten Potenz in die Formel eingeht, ist es wichtig, eine hohe Windgeschwindigkeit am Standort zu haben.

Wie viele Anlagen sind nötig, um den Strombedarf beider Kommunen zu decken? Wie viele Haushalte können mit der Stromerzeugung der Windenergieanlage versorgt werden?

Grasellenbach hat rund 4.000 Einwohner, Fürth rund 10.500. Pro Anlage können rund 2.800 Haushalte versorgt werden. Unter Annahme von 3 Personen pro Haushalt werden knapp zwei Anlagen benötigt, um beide Gemeinden mit Strom zu versorgen.

Wer bestimmt die Nutzungsdauer? Kann das Projekt nach dem Laufzeitende verlängert werden?

Rechtlich gesehen dürfen Pachtverträge eine maximale Laufzeit von 30 Jahren haben. Der Pachtvertrag mit den Gemeinden hat eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 2x 5 Jahren. Die Genehmigung der Anlage ist für 30 Jahre gültig. Sollte EnBW die Anlagen im Rahmen eines „Repowering“ durch neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzen wollen, ist ein neuer Pachtvertrag sowie ein neues Genehmigungsverfahren hierfür notwendig.

Man hört ja immer wieder von den Windkraftgegnern, dass im Odenwald der Wind für eine sinnvolle Nutzung nicht genug weht. Ich habe auf der Homepage der Energiegenossenschaft Starkenburg ein paar interessante Zahlen gefunden. Die Jahresstunden der Stromproduktion der Windräder auf der Neutscher Höhe werden hier mit 6.000 - 7.000 Stunden angegeben. Das scheint mir doch sehr beachtlich zu sein, wenn das Jahr 8760 Stunden hat. Offenbar wissen viele Kritiker gar nicht, wie es in der Praxis zugeht.

Bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten wurden neben der Windmessung und dem Windatlanten des TÜV Süd auch die Daten der umliegenden Windenergieanlagen berücksichtigt. Hierbei flossen u.a. auch die Daten von den WEA auf der Neutscher Höhe ein.

Nach heutigem Stand gehen wir aufgrund der Winddaten von einem wirtschaftlichen Projekt aus.

Es hat sich gezeigt, dass die Windkraft im Odenwald unrentabel ist. Wieso werden die bisherigen Betriebsergebnisse ignoriert und trotzdem Anlagen gebaut?

EnBW hat im Vorfeld der Planung umfangreiche Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchgeführt. Bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten wurden neben der Windmessung und dem Windatlanten des TÜV Süd auch die Daten der umliegenden Windenergieanlagen berücksichtigt. Hierbei flossen u.a. auch die Daten von den WEA auf der Neutscher Höhe ein.

In welcher Höhe wurde der Wind auf dem Kahlberg gemessen?

EnBW führt eine Windmessung mittels Lidar-Gerät durch. Mittels dieser Technologie können Höhen bis 200 Meter erfasst werden. Diese 200 m entsprechen der geplanten Anlagenhöhe.

Wer überprüft die Daten der Wind-Messmasten?

EnBW führt eine Windmessung mittels Lidar-Gerät durch. Die Daten der Messung werden durch ein externes Gutachterbüro ausgewertet.

Informationsstand 3: Genehmigungsverfahren und Bau

Schlagworte: Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse, Gutachten, Naturschutzgesetz, Trinkwasserquellen, Brandschutz, Schall, Schatten, Rodung, Wirtschaftlichkeit, Bauleitplanung, Genehmigung, Rückbau

Warum opfern Sie unsere vielen Rotmilane am Kahlberg?

Ein Umweltgutachten wurde in Auftrag gegeben. Es klärt, ob Umwelt und Windenergie am Kahlberg gemäß des Hessischen Leitfadens für die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen vereinbar sind. Untersucht werden unter anderem Brut-, Rast-, und Zugvögel, Fledermausarten sowie etwaige standortspezifische Tierarten aber auch vorhandene Biotope.

Zusammenfassend werden im Landschaftspflegerischen Be-gleitplan (LBP) Belange des Boden-, Wasser-, Arten und Natur-schutzes sowie des Landschaftsschutzes abgeprüft.

Für den Rotmilan wurde eine Raumnutzungsanalyse erstellt, daher Reviere und Horste aufgenommen und die Flugbewegungen analysiert. Aufgrund seiner aktuellen Strukturausstattung (vollflächige Bewaldung) besitzt der Funktionsraum des geplanten Windparks Fürth/Grasellenbach für den Rotmilan eine höchstens geringe Eignung als Nahrungshabitat.

Die Auswertung der dokumentierten Flugmuster ergab keine Hinweise für ein regelmäßiges Aufhalten im Wirkzonenbereich der geplanten WEA.

Welche Ergebnisse liegen bzgl. des Rotmilans konkret vor?

Selbstredend werden im Vorfeld der Genehmigung vertiefte Untersuchungen zur Betroffenheit, insbesondere windenergie-sensibler Greifvogelarten durchgeführt. Im Falle des Kahlbergs wurde der nächstgelegene Rotmilan-Horst in einer Entfernung von etwa 2,3 Kilometern zur nächsten Anlage gefunden. Im Rahmen des zu erstellenden avifaunistischen Gutachtens wurde eine Habitatsanalyse (Raumnutzungsanalyse) durchgeführt, die feststellt, welche Flugbeziehungen bspw. zwischen Horst und Nahrungshabitat bestehen. Im vorliegenden Fall gibt es keine Anhaltspunkte für eine direkte Gefährdung des ansässigen Rotmilans.

Wie können private Sichtungen von Rotmilanen in das Genehmigungsverfahren Einzug erhalten?

Zunächst ist festzuhalten, dass bei einer bloßen Sichtung von Rotmilanen im Gebiet nicht direkt von einer Gefährdung auszugehen ist. Entsprechende Ergebnisse lieferte die Habitatsanalyse. Nichtdestotrotz können über das Regierungspräsidium private Sichtungen eingegeben werden. Das Regierungspräsidium übermittelt die entsprechenden Informationen dann an den Vorhabenträger, der diese wiederum an den Gutachter weiterreicht. Der Gutachter geht den Informationen bzw. Einwänden nach und prüft deren Relevanz für das Verfahren. Insbesondere wird die Methodik der Untersuchungen überprüft. Seine Ergebnisse gibt der Gutachter im Anschluss an das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde weiter.

Wie prüft das Regierungspräsidium, die Richtigkeit der Aussagen im avifaunistischen Gutachten und was passiert mit widersprechenden Gegengutachten bzw. Einwänden?

Für die Prüfung durch das Regierungspräsidium ist u.a. das methodische Vorgehen bei der Begutachtung maßgebend. Hierfür gibt es seitens des Landes konkrete Vorgaben, an die sich Gutachter zu halten haben. Bei widersprüchlichen Gutachten wird in der Regel dem methodisch „richtig“ durchgeführten Gutachten Vorzug gegeben. Bei weiterhin bestehender Uneinigkeit kann das Regierungspräsidium auch ein Drittgutachten in Auftrag geben.

Warum lassen Sie dem Schwarzstorch seinen neuen Lebensraum nicht?

Für den Schwarzstorch wurde ebenfalls eine Raumnutzungsanalyse erstellt, daher wurden Reviere und Horste im Gebiet aufgenommen und die Flugbewegungen analysiert.

Nach den aktuellen, vorhabenbezogenen Erfassungen des Schwarzstorches kann ein Tötungsrisiko ausgeschlossen werden.

Stimmt es, dass Windräder zum Schutz der Fledermäuse abgeschaltet werden?

Ein Gondelmonitoring dient dazu, spezifisch für einen Windpark oder für einzelne Anlagen Zeiten mit erhöhter Fledermausaktivität an einem Standort zu bestimmen.

Für den Windpark Kahlberg wird es auch ein Gondelmonitoring geben. Liefert dieses Gondelmonitoring dann Ergebnisse, die eine Gefährdung von Fledermäusen nahe legen, werden entsprechende Abschaltalgorithmen eingeführt.

Kennen Sie das Bundesnaturschutzgesetz und die EU-Richtlinien? Ist Ihnen klar, dass Verstöße bestraft werden?

Die aktuell gültigen Gesetze und Richtlinien wurden bei der Planung berücksichtigt. Diese werden auch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz von der Behörde überprüft.

Ist Ihnen bekannt, dass am Fuß des Kahlberges Trinkwasserquellen sind? Können Sie nachweisen, dass es keine Beeinträchtigung des Trinkwassers gibt? Bei dem neuen Projekt am Greiner-Eck ist das Trinkwasser getrübt seid die Erdarbeiten durchgeführt worden sind -oder streiten Sie das ab?

Teile der geplanten Windenergieanlagen befinden sich in bzw. angrenzend an ein Trinkwasserschutzgebiet der Zone III. Um die Belange des Wasserschutzes zu berücksichtigen, wird ein externes hydrogeologisches Gutachten erstellt. Darin werden das Grundwasservorkommen und die Schutzgebiete im Plangebiet identifiziert und mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Schutzgut Wasser untersucht. Zusammenfassend werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) alle Schutzgüter, auch das Schutzgut Wasser, betrachtet.

Zu den Erdarbeiten und ggf. Wassertrübungen beim Greiner Eck können wir keine Aussagen treffen, da dieses Projekt von einem anderen Betreiber durchgeführt wird.

Wie wird sichergestellt, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Trinkwasserquellen kommen kann?

Zunächst ist festzuhalten, dass durch das Vorhaben nur Belange der Wasserschutzzone III tangiert werden, nicht jedoch Belange der Schutzzonen I und II. Die Wasserschutzzone III ist die am weitest entfernteste Zone von der Wassergewinnungsanlage. Im vorliegenden Fall werden zum Schutz auch umfangreiche Vorkehrungen getroffen. Beispielsweise wird auch die Zuwegung zu den Anlagen außerhalb der Wasserschutzzonen I und II verlaufen. So wird bspw. die Verunreinigung durch Öl bereits präventiv vorgebeugt. Darüber hinaus befinden sich unterhalb der Anlagen besondere Auffangbecken, sodass ein Eintreten von möglicherweise auslaufenden Flüssigkeiten ausgeschlossen werden kann. Zudem werden während den Bauarbeiten an kritischeren Anlagen regelmäßig Proben der betroffenen Trinkwasserquellen genommen, um sicherzustellen, dass es zu keinen Verunreinigungen kommt. Seit Kurzem liegt das hydrogeologische Gutachten vor. Dieses liegt dem Regierungspräsidium derzeit zur Prüfung vor. Im Laufe der nächsten Wochen können dann konkretere Aussagen zu den Auswirkungen und Vorkehrungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser getroffen werden.

Sind die angrenzenden Feuerwehren im Falle eines Brandes für einen solchen Einsatz gerüstet?

Für den Windpark wurde ein parkspezifisches Brandschutzkonzept erstellt. Dieses beinhaltet neben einem Rettungsplan auch Maßnahmen, welche im Falle eines Brandes ergriffen werden. Im Falle eines Brandes geht es zunächst um die Sicherung möglicherweise betroffener Wartungsarbeiter. Entsprechend sind Handfeuerlöscher vorhanden. Darüber hinaus geht es dann darum, die Anlage unter Aufsicht der Feuerwehr kontrolliert abbrennen zu lassen. Hierzu werden die Anlagen in einem Umkreis von ca. 650 m abgesperrt.

Die Erstversorgung der Löschwassermengen können durch umliegende Feuerwehren abgedeckt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Regelungen das Regierungspräsidium für eine Genehmigung trifft.

Wie sicher ist dabei die Walburgiskapelle?

Die Walburgiskapelle befindet sich in einer Entfernung von ca. 800 m zur nächstgelegenen Anlage. Aufgrund des Abstandes der Kapelle und den Anlagen ist ein Übergriff des Feuers auf die Kapelle nicht zu erwarten.

Wie werden Grenzwertüberschreitungen in Bezug auf die Schallentwicklung überwacht?

Für die jeweiligen Siedlungsgebiete gibt es unterschiedliche Schutzansprüche. So sind tagsüber im allgemeinen Wohngebiet 55 Dezibel und nachts 40 Dezibel erlaubt. Sofern die Grenzwerte nicht eingehalten werden, müssen die Anlagen in schallreduzierter Betriebsweise betrieben werden.

Werden die theoretisch errechneten Werte in der Praxis überprüft?

Innerhalb eines Jahres nach der Inbetriebnahme der Anlage muss durch ein unabhängiges Büro eine sogenannte Abnahmemessung durchgeführt werden. Diese Messung hat die Überprüfung der errechneten Werte zum Gegenstand und wird dem Regierungspräsidium zur Gegenprüfung vorgelegt.

Wie werden Grenzwertüberschreitungen in Bezug auf den Schattenwurf überwacht?

Im Vorfeld wird über aufwendige mathematische Modelle der zu erwartende Schattenwurf errechnet. Diese Modelle berücksichtigen den jeweiligen Sonnenstand zu bestimmten Uhrzeiten und Jahreszeiten. Mithilfe von spezifischer Sensorik schaltet sich die Anlage bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte automatisch ab.

Wieviel Wald muss für ein Windrad gerodet werden?

Je Windrad ist in etwa mit einem Hektar gerodeter Waldfläche zu rechnen. Dauerhaft gerodet bleiben in etwa 0,3 Hektar je Anlage. Angaben bzgl. der Zuwegung können derzeit noch nicht gemacht werden, da diese noch nicht finalisiert wurde.

Man liest immer wieder auf den Internetseiten der Windkraftgegner, dass für Windräder im Wald riesige Flächen abgeholzt werden. Ich habe mir die Baustelle in Neckarsteinach am "Greiner Eck" mal betrachtet. Das sah gar nicht so dramatisch aus. Vor Ort hat mir ein Arbeiter gesagt, dass es ungefähr 5.000 m2 sind, die man pro Windrad rodet. Stimmt das?

Für die Errichtung der Anlagen, insbesondere für das Fundament und die Kranstellflächen, in bewaldeten Gebieten müssen Flächen gerodet werden. Die Rodungsflächen werden mit dem Anlagenhersteller und dem Forstbetrieb abgestimmt und auf das kleinste mögliche Maß beschränkt. Pro Anlage müssen durchschnittlich 0,3 ha dauerhaft gerodet werden, wobei dies vom jeweiligen Projekt und Standort abhängt. Um den Rodungsaufwand zusätzlich zu minimieren, werden Windkraftanlagen daher bevorzugt in Waldlichtungen, Sturmwurfflächen oder geringwertigem Waldbestand geplant. Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Windenergie: Mythen und Wahrheiten“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Fakt 2

Welche Kompensationsleistungen sind seitens der Betreiber zu erwarten?

Kompensationen werden zunächst hinsichtlich des Landschaftsbildes geleistet. Hinsichtlich der Anlagenflächen ist derzeit ein zweigeteiltes Vorgehen geplant: Teile sollen auf den Gemarkungen von Fürth und Grasellenbach aufgeforstet werden. Darüber hinaus wird eine Walderhaltungszahlung getätigt werden.

Warum ist die Wirtschaftlichkeit kein Kriterium für die Genehmigung von Windenergieanlagen?

Die Genehmigungsbehörde prüft die Wirtschaftlichkeit von geplanten Anlagen allgemein nicht. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen ein eigenes Interesse haben, wirtschaftlich zu betreibende Anlagen zu bauen.

Häufig sind jedoch über Kredite auch Banken eingebunden. Diese prüfen selbstverständlich die wirtschaftliche Perspektive eines Projekts.

Inwiefern sind Änderungen in der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) von Nöten?

Da es sich im vorliegenden Fall um eine Vorrangfläche für Windenergie aus der zukünftigen Regionalplanung handelt, müssen keine Änderungen im Flächennutzungsplan oder gar eine Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen. Windenergieanlagen sind gemäß Baugesetzbuch privilegierte Vorhaben im Außenbereich.

Wann wird mit einer Genehmigung gerechnet?

EnBW und GAIA rechnen mit einer Genehmigung durch das Regierungspräsidium noch Ende des Jahres 2016 bzw. Anfang des Jahres 2017. Selbstverständlich ist die endgültige Genehmigung jedoch abhängig von den Auflagen, die das Regierungspräsidium noch für die Genehmigung macht.

Was passiert mit den Anlagen in 20 bis 30 Jahren?

Perspektivisch gibt es für den Standort zwei Möglichkeiten: Entweder werden die Windenergieanlagen nach ihrer Betriebszeit abgebaut oder es kommt zu einem Repowering, d.h. die alten Anlagen werden durch neue ersetzt. Im Falle eines Rückbaus wird die Anlage restlos abgebaut. Auch das Fundament wird vollständig entfernt. Im Falle eines Repowerings wird die Anlage zwar ebenfalls abgebaut, wird danach jedoch zeitnah durch eine dem technischen Standard entsprechende Anlage ersetzt. Im Falle eines Repowerings muss erneut die Zustimmung des Eigentümers eingeholt und ein neuer Nutzungsvertrag abgeschlossen werden.

Wer bezahlt den Rückbau der Anlagen?

Eine Bedingung für die Genehmigung einer Windenergieanlage ist die Hinterlegung einer Bürgschaft für den Rückbau. Diese liegt in der Regel in etwa bei 200.000 €. Die Bürgschaft stellt sicher, dass auch im Falle eines Bankrotts des Betreiberunternehmens, das Land auf das notwendige Geld zum Rückbau zugreifen kann. Da einzelne Bestandteile der Anlagen weiter verkauft werden können, fallen die Kosten i.d. R. geringer aus.

Informationsstand 4: Wind & Site Assessment

Schlagworte: Wirtschaftlichkeit, Erträge, Visualisierung, Schall, Schatten, Infraschall, Windmessung

Ist die Wirtschaftlichkeit der Windräder überhaupt vorhersehbar?

Bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten wurden neben der Windmessung und dem Windatlanten des TÜV Süd auch die Daten der umliegenden Windenergieanlagen berücksichtigt. Hierbei flossen u.a. auch die Daten von den WEA auf der Neutscher Höhe ein. Diese Daten werden in einem Langzeitbezug gesetzt, um die Energieausbeute einer Windkraftanlage langfristig kalkulierbar zu machen. Die mittlerweile 10 Monate laufende Lidarmessung bestätigt die ersten Annahmen und deutet auf gute Windverhältnisse hin. Eine abschließende Bewertung der 12 Monate Lidarmessung erfolgt bis Mitte 2017.

Wenn ja, welche Ergebnisse brachten die Windmessungen seit Februar 2016 bis heute überhaupt?

Seit Januar 2016 führt die EnBW eine LiDAR-Messung durch. Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windenergiebranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik, um die Windverhältnisse an einem Standort zu bestimmen. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden.

Erste Ergebnisse der Windmessung zeigen, dass die Windverhältnisse gut sind, die finale Auswertung erfolgt bis Mitte 2017, da die Messungen aufgrund der Schwankungen im Wind zw. Sommer und Winter über ein Jahr erfolgen sollten.

Nach welcher Formel berechnen sie die Erträge 20-25 Jahre voraus?

Die Ergebnisse der LiDAR-Messung und Bestandsdaten umliegender Anlagen werden mit Langzeitdaten in Beziehung gesetzt. Bei den Langzeitdaten handelt es sich um Reanalysedaten, also Daten aus einem Rechenmodell, die für ganz Deutschland zur Verfügung stehen und die auf langjährigen Messstationen basieren. Mit der Korrelation werden dann die Kurzzeitdaten am Standort langzeitkorreliert. Für die Reanalysedaten werden normalerweise 20-30 Jahre (Vergan-enheit) herangezogen und damit die Kurzzeitdaten angeglichen. Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass die letzten 25 Jahre repräsentativ für die kommenden 25 Jahre sind.

Wenn Sie wissen, wie hoch 200 m sind, warum behaupten Sie dann, man würde die Anlagen auf dem Kahlberg nur teilweise sehen? Denken Sie, es gibt nur eine Blickrichtung? Oder kann man den Kahlberg etwa auch von Osten sehen? Interessiert es Sie eigentlich auch, dass es auch Anwohner am Kahlberg außerhalb der Gemeinde Fürth gibt?

Je nach Standort und Blickrichtung sind die Anzahl und die Sichtbarkeit der Windkraftanlagen unterschiedlich. Dabei hängt es von vielen verschiedenen Faktoren ab, ob die WEA sichtbar sind, u.a. die Standorthöhe, die Entfernung, die Wetterlage, aber auch, ob es Sichtbehinderungen durch Gebäude oder Vegetation gibt. Für die Visualisierung wurden beispielhaft einige Standorte ausgesucht, die mit den Gemeinden abgestimmt wurden. Dabei sollen die Visualisierungen einen Eindruck geben, wie der realisierte Windpark aussehen könnte.

Gibt es Visualisierungen für das Mossautal?

Die Fotopunkte für die Visualisierungen wurden mit den Gemeinden Fürth und Grasellenbach abgestimmt. Für das Mossautal wurde bislang keine Visualisierung erstellt.

Wie werden Visualisierungen erstellt? Die Masten wirken auf den Bildern sehr dünn. Ist die Darstellung realitätsgetreu?

Die Visualisierungen wurden mit der gängigen Software WindPro erstellt, die dazu dient, die geplanten WEA fotorealistisch darzustellen. Es werden 3D Modelle des geplanten WEA-Typs mit den Original-Abmessungen verwendet, die auf Grundlage eines digitalen Geländemodells in ein Foto gerendert werden. Damit kommt die Visualisierung der Realität sehr nahe.

Gibt es Möglichkeiten für eine Visualisierung bei Nacht?

Grundsätzlich ist eine Nachtvisualisierung mit Darstellung der Befeuerung möglich. Aufgrund der geringen Aussagekraft wurde darauf verzichtet.

Nach welchen Kriterien werden Punkte für Schall- und Schattenmessung festgelegt?

Die Immissionsorte werden durch den Gutachter in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde festgelegt. Grundsätzlich werden alle Immissionsorte untersucht, bei denen die Zusatzbelastung durch die Windkraftanlagen nicht mindestens 10 dB(A) unter dem Grenzwert liegt, der für den Immissionsort gilt. Zusammen mit der Vorbelastung, die eventuell an dem Immissionsort vorherrscht, muss die Belastung unter den gesetzlich gültigen Grenzwerten liegen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Windkraftanlagen in einem schallreduzierten Modus betrieben werden, bzw. im Extremfall müssen Anlagen entfallen.

Welche Anlage(n)überschreiten gesetzliche Grenzwerte für Schall- und Schatten? Was passiert bei einer Überschreitung?

Wenn die Prognosen zum Schattenwurf und Schall ergeben, dass die Richtwerte überschritten werden, müssen Betriebsbeschränkungen definiert werden.

Beim Schall betrifft dies die WEA 05. Hier muss die Anlage nachts in einem leiseren Betriebsmodus betrieben werden oder durch technische Maßnahmen an der Anlage ein geringerer Schallleistungspegel erreicht werden.

Beim Schattenwurf werden die WEA abgeschaltet, wenn die Richtwerte ausgeschöpft sind. Dies betrifft alle WEA und wird durch den Einbau eines Moduls gewährleistet, welches den Schattenwurf auf die betroffenen Gebäude überwacht und bei Erreichen des Grenzwertes automatisch die Anlage abschaltet.

Die Berechnungen für den zu erwarteten Schattenwurf basieren zunächst auf Referenzwerten. Was ist, wenn diese Werte fälschlich sind?

Die WEA wird vom Hersteller so programmiert, dass sie die Schattenwurfzeiten aufzeichnet und bei Überschreitung der Richtwerte abschaltet werden. Die Genehmigungsbehörde prüft anhand dieser Daten, ob die Richtwerte eingehalten werden und kann gegebenenfalls über weitere Abschaltungen verfügen.

Wie werden die tatsächlichen Werte nachgeprüft? Welche Mittel haben Anwohner?

Die WEA wird vom Hersteller so programmiert, dass sie die Schattenwurfzeiten aufzeichnet und bei Überschreitung der Richtwerte abschaltet. Dies geschieht dadurch, dass ein Lichtsensor die Umgebungsbedingungen bei denen Schattenwurf auftreten kann (Sonnenschein, Tageszeit, Rotorposition…) erkennt und somit den genauen Verlauf des Schattenwurfs und eventuelle Überschreitungen errechnen kann. Die Genehmigungsbehörde prüft anhand dieser Daten, ob die Richtwerte eingehalten werden und kann gegebenenfalls über weitere Abschaltungen verfügen.

Es wurden Schallgutachten erstellt, was ist aber nun, wenn der Wind sich dreht und den Schall damit wesentlich weiter trägt als von Ihnen angenommen?

Die Schallgutachten werden immer konservativ erstellt. Es wird von einem Worst-Case-Szenario ausgegangen, welches alle Windrichtungen berücksichtigt und davon ausgeht, dass die Windkraftanlage im lautesten Betriebsmodus läuft. Somit wird sichergestellt, dass das Gutachten für alle Windrichtungen den ungünstigsten Fall für die Anwohner berücksichtigt. Diese Schallimmissionen dürfen inklusive eines Sicherheitszuschlags den gesetzlichen Grenzwert nicht überschreiten.

Informationsstand 5: Weitere Fragen / BFEH

Schlagworte: Odenwald, Tourismus, Photovoltaik, Batteriespeicher, Erträge, Lastmanagement, Infraschall, Elektromobilität, Wiederaufforstung, Verbrauchsschwankungen, Laufzeit

Ich bitte darum die Ergebnisse der laufenden Anlagen im Odenwald darzulegen.

Die Betriebsergebnisse einzelner Anlagen stehen nicht generell öffentlich zur Verfügung, sondern sind Eigentum der Betreiber. Einzelne Betreiber – wie z.B. die Energiegenossenschaft Starkenburg für den Standort Neutsch (www.energiestark.de ) – stellen ihre Stromerträge aber im Internet öffentlich dar.

Haben Sie mit den mit früheren Landräten von Bergstraße und Odenwaldkreis über deren Erfahrungen mit Windkraft gesprochen? Geht es um die Bürger und deren Heimat oder um die Umsetzung von politischen Zielen?

Im Vorfeld von Informationsveranstaltungen führt das Bürgerforum Energieland Hessen immer Vorgespräche, mit Kommunalvertretern, Fraktionen, Naturschutzverbänden, Bürgerinitiativen, Forst- und Jagd-Vertretern usw.

Die früheren Landräte wurden für Fürth/Grasellenbach nicht als entsprechende Funktionsträger in der Kommune benannt.

In einem Landkreis, in dem vermutlich noch Jahrzehnte ein altes Atomkraftwerk steht, ist es höchste Zeit, dass es mit der Energiewende vorangeht. Hier läuft bis jetzt noch kein einziges Windrad, das ist ein echtes Armutszeugnis. Wie viele Windräder sind im Kreis Bergstraße in Planung?

Das RP-Darmstadt listet auf seiner Internetseite für den Kreis Bergstraße aktuell 6 Windenergie-anlagen als genehmigt und 13 Windenergieanlagen als beantragt auf.

Informationen: Internetseite des RP Darmstadt

Wie viele Windräder sind insgesamt im südlichen Odenwald geplant?

Hier kann leider keine Zahl benannt werden, da der Teilregionalplan Südhessen noch nicht beschlossen ist. Erst hiermit werden verbindlich Vorrangflächen mit Ausschlusswirkung definiert.

Auch aus diesen Vorrangflächen ergibt sich aber kein Automatismus zur Bebauung. Windenergieanlagen müssen auch in Vorranggebieten regulär beantragt und nach allgemeingültigen Bewertungskriterien genehmigt werden.

Wenn Sie bei der UNESCO beschäftigt wären, würden Sie dann das Projekt gut finden, nachdem die Landschaft erst vor kurzem zum UNESCO Geo-Naturpark ernannt wurde? Haben Sie darüber nachgedacht, wie sich die Region blamiert, wenn dieser Status aberkannt wird? Wollen Sie zerstören, worum Generationen von Politikern und Naturschützern gekämpft haben? Ist Ihnen klar, dass Ihnen die Verschandlung des Odenwaldes immer anhaften wird?

Windenergieanalgen sind kein Bewertungskriterium bei der Auszeichnung als UNESCO Geo-Naturpark. Dieser Status wird dadurch also nicht in Frage gestellt.

Was ist uns unser Tourismus eigentlich noch Wert? Was ist unsere Walburgiskapelle noch Wert? Was sind uns die historischen Bergbaufunde auf dem Kahlberg Wert?

Denkmalschutzaspekte werden als Teil des Genehmigungsverfahren von der entsprechenden Fachbehörde bewertet. Sowohl Sichtachsen wie auch die Sicherung von Bodendenkmälern werden hierbei überprüft.

Die Entwicklung des regionalen Tourismus hat viele Parameter (Angebote, Zielgruppen, Vermarktung usw.). Nach einer Übersicht von Prof. Dr. Quack (Ostfalia Hochschule) nimmt die überwiegende Mehrheit Windenergie als landschaftsprägendes Element war. 85-95% (je nach Studie) sehen dies aber nicht als Wahlkriterium für den Urlaubsort.

Wie ist eigentlich das Verhältnis von Windenergie und Photovoltaik bei der Stromproduktion. Wieviel PV-Fläche bräuchte ich um ein Windrad zu ersetzen? Ist es so, dass sich Wind und Sonne bei den Erzeugungszeiträumen ergänzen wie immer behauptet wird?

Wenn man als Annahme einen guten Mittelgebirgs-Standort und somit einen Stromertrag von 9.000 MWh pro Windenergieanlage und Jahr voraussetzt (bei ca. 2.700 Vollaststunden einer 3,3-MW-Anlage), müssten überschlägig ca. 9 MW PV-Leistung mit ca. 63.000qm Kollektorfläche für den selben Stromertrag verbaut werden (bei 1.000 Vollaststunden im Jahr).

Generell hat PV ihr Produktionshoch naturgemäß im Sommer und nur bei Tag. Die windstärksten Monate finden sich im Winterhalbjahr und der Wind ist nicht tageszeitabhängig.

In anderen Bundesländern werden Batteriespeicher unabhängig vom KFW-Programm bezuschusst, warum gibt es so etwas nicht in Hessen?

Hessen hat Beratungsangebote für die Nutzung der bundesweiten Speicher-Förderprogramme und fördert zudem Forschung- und Entwicklungs-Projekte zu innovativen Speicherkonzepten.

Was bedeutet „Technisch relativ ausgereift“ in Bezug auf Speicher?

Viele Speicher-Konzepte (z.B. Schwungmassenspeicher, Druckluftspeicher, chemische Batteriespeier) sind technisch ausgereift entwickelt, aber durch das hohe Angebot von konventionell erzeugtem Strom noch nicht am Markt nachgefragt.

Stromspeicher – die im System immer zusätzliche Kosten bedeuten – sind immer nur dort von Nöten, wo ein zeitweises Überangebot erneuerbarer Energien auftritt und wo die einzige Alternative die Abregelung dieser Anlagen wäre. In Süddeutschland mit seinen verbrauchsstarken Ballungszentren ist dies aber aktuell nicht der Fall, sodass der erneuerbare Strom direkt und ohne Zusatzkosten genutzt werden kann.

Wie kann man die Erträge der Windenergie besser in der Region halten?

Neben den Pachteinnahmen für die Besitzer der Grundstücke, auf denen Windenergieanlagen stehen (häufig mit Anteilen von Gemeinde-Flächen), bieten so genannte Bürgerwindräder oder Energiegenossenschaften die Möglichkeit für Bürger, finanziell von der Windenergie in ihrer Region zu profitieren. Auch das Gewebesteuer-Aufkommen im Kommunalhaushalt kann sich hierdurch erhöhen.

Erhalten durch das im Vortrag erwähnte Lastmanagement Firmen günstigeren Strom? (Wieviel günstiger im Vergleich zu Privathaushalten?)

Stromtarife für Großabnehmer werden oftmals nach der maximalen abgefragten Leistung bemessen. Daher nutzen viele Unternehmen schon heute Lastmanagement um Verbrauchsspitzen abzufangen und zu glätten. Perspektivisch werden sich viele Unternehmen auch nach den zunehmend schwankenden Preisen der Strombörse richten und z.B. energieintensive Produktionsschritte auf Überangebote von Wind- und Sonnenstrom ausrichten.

Die genauen Lieferbedingungen und Preisvorteile sind dabei aber nicht staatlich vorgegeben, sondern eine interne Vereinbarung zwischen Energieversorger und Kunde.

Welche Kosten verursacht die Endlagerung des Atommülls?

Atommüll muss nach menschlichen Maßstäben für immer technisch gesichert sowie vor Zugriffen und Veränderungen geschützt werden. Dieser dauerhaft benötigte Aufwand kann nicht sicher monetär berechnet werden. Mögliche Fehler in der Planung und dem Betrieb von Endlagern beinhalten zusätzliche Kosten und Unsicherheiten (Beispiel Schachtanlage Asse)

Gibt es auch Bemühungen des Landes, Photovoltaikanlagen attraktiver zu machen?

Seit September 2016 ist das hessische Solar-Kataster online (www.solarkataster.hessen.de). Hiermit sollen die immer noch attraktiven Bedingungen für Solar-Anlagen – auch mit Speichermöglichkeiten und nutzbaren Förderprogrammen – aufgezeigt werden.

Zählen zur Energiewende auch die Elektroautos?

Die Elektromobilität ist ein Teil der Energiewende und eine wichtige Komponente bei der zukünftigen Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen, des Stromverbrauchs, der benötigten Infrastruktur, sowie der verfügbaren flexiblen Speicherkapazitäten.

Wurde bei der Darstellung der Verbrauchsschwankungen in der Präsentation lediglich der Stromverbrauch dargestellt?

Die Präsentation bezog sich auf die Schwankungen von Verbrauch und Erzeugung im Stromsektor. In der Energiewende müssen die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr aber mittelfristig enger verzahnt werden, etwa um Überschüsse im Stromangebot sinnvoll in Wärme oder Gas umzuwandeln, oder um (Auto)Batterien möglichst bei diesen Erzeugungsspitzen zu laden.

Wer überprüft die Gleichwertigkeit der Wiederaufforstung nach dem Bau einer Windenergieanlage? (auch bei der Zuwegung)

Die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebene Gleichwertigkeit der Ausgleichsmaßnahmen regelt in Hessen die Kompensationsverordnung. Die Obere Naturschutzbehörde erstellt die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (über „Ökopunkte“) und überprüft die Umsetzung der danach veranlassten Maßnahmen. Die Obere Forstbehörde fordert parallel eine flächengleiche Wiederaufforstung genutzter Waldbestände. Die Maßgabe ist also ein quantitativer und qualitativer 1-zu-1 Ausgleich.

Wird nach Ende der Laufzeit ein vereinfachtes Prüfverfahren durchgeführt?

Die Genehmigung gilt zunächst für 20 Jahre, danach wird über mögliche Betriebsverlängerungen oder ein Repowering neu entschieden unter Berücksichtigung der relevanten Schutzgüter und der dann geltenden Grenzwerte und Vorgaben. Kommt dies nicht zum Tragen, ist der Rückbau vorzunehmen.

Gibt es auch bei Wärmepumpen Infraschall-Emissionen? Wie gefährlich sind diese?

Nahezu alle technischen Geräte mit beweglichen Teilen erzeugen im Betrieb Schall-Emissionen (damit auch im Infraschall-Bereich). Auch Wärmepumpen (z.B. im Kühlschrank) erzeugen Infraschall und müssen dabei – wie Windenergieanlagen – gesetzlichen Lärmschutz-Vorgaben zum Schutz der im Umfeld lebenden Menschen einhalten.

Gibt es Gefahren durch nicht wahrnehmbaren Infraschall?

Es gibt viele natürliche und künstliche Quellen für Infraschall-Emissionen. Menschen, die hohen Infraschall-Belastungen ausgesetzt werden, können dadurch gesundheitlich beeinträchtigt werden. Bei Einhaltung der bundeseinheitlichen Grenzwerte – beruhend auf dem aktuellen Stand gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse – sieht der Gesetzgeber jedoch keine Gefährdung.

Wird die Hörschwelle im Faktenpapier Infraschall mit der Wahrnehmungsschwelle und der Gefahrenschwelle gleichgesetzt?

Nach wissenschaftlicher Definition sind Töne unterhalbe der Hörschwelle von 50 Prozent der Bevölkerung nicht mehr hörbar. Töne unterhalb der Wahrnehmungsschwelle sind von 90 Prozent der Bevölkerung nicht mehr hörbar.

Unterhalb der Wahrnehmungsschwelle sind bisher keine negativen Auswirkungen von Infraschall nachgewiesen worden.