Bürgerforum Energiewende Hessen

Weitere Kommunen

vorangegangene Bürgerforen aus Süd-, Mittel und Nordhessen

Bürgerfragen

Bürgerfragen zu Windenergie in Flörsbachtal

23. Mai 2017

Im Rahmen der Bürgerversammlung im Dorfgemeinschaftshaus in Kempfenbrunn wurden durch die Teilnehmenden Fragen zu den Themen Stand der Planung, Natur- und Umweltschutz, Infraschall, Immobilien und Pacht an die Experten gestellt. Die Antworten wurden im Nachgang noch einmal geprüft und wo erforderlich ergänzt.

PODIUM 1: STAND DER PLANUNG

1.1 Die drei Regierungspräsidien weisen jeweils 2% ihrer Fläche als Windvorrangflächen aus und es gibt bereits bisher gebaute Anlagen. Werden das am Ende nicht mehr als 2% insgesamt?

Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, 2% der gesamten Landesfläche für die Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen. Der Landesentwicklungsplan verpflichtet die drei Regierungsbezirke in der Größenordnung von 2 % der jeweiligen Regionsfläche Vorranggebiete festzulegen. Durch das schlüssige Plankonzept werden Vorrangflächen ausgewiesen. Anlagen, die außerhalb dieser Flächen bereits stehen, dürfen nicht repowert werden, sondern werden nach Ablauf der Laufzeit rückgebaut.

1.2 Bsp. Vier Fichten: Zerschneidung des Waldes durch Zuwegung entspricht einer Straße – ist das nicht doch eine Zerschneidung?

Im Landesentwicklungsplan gilt der Bau einer WEA nicht als Zerschneidung von Waldflächen. Im Gegensatz zu einer breiten Straße, wird die Waldfläche hier nicht in zwei deutlich getrennte Bereiche zerteilt.

1.3 Im Landesplanungsgesetz steht, dass Hessen sich verpflichtet, im Bereich Landschaftsplanung mit Bayern zusammenzuarbeiten. Findet eine gemeinsame Planung statt - insbesondere unter Berücksichtigung der touristisch besonders wertvollen Landschaft?

Die Zusammenarbeit mit den benachbarten Regionen erfolgt durch Beteiligung und Anhörung der angrenzenden Planungsregionen, Landkreise und Kommunen. Die Stellungnahme aus den angrenzenden Bundesländern werden bei der Erstellung der Regionalplanung berücksichtigt. Die Selbstverpflichtung zur gemeinsamen Planerstellung besteht nicht. Es bestehen Gespräche mit den bayrischen Nachbargemeinden Wiesen und Frammersbach zur Windenergieplanung.

1.4 Diente die Reduzierung des Schutzradius der Mopsfledermäuse zur Generierung neuer gewünschter Vorrangflächen? Gilt nun ein 200m Schutzradius?

Für den Teilregionalplan gilt die Vorgabe des Umweltministeriums, die Puffer der Wochenstuben der Mopsfledermaus von 5000 m auf 1000 m zu reduzieren. Innerhalb der 5.000 m sind Betriebszeitenregelungen im Genehmigungsverfahren festzulegen.

1.5 Wurde die aktuelle vom Bundesamt für Naturschutz veröffentlichte Studie zu Fledermäusen und Windenergie im Wald durch den Anlagenhersteller Enercon finanziert? 

Nein. Schon in der Studie selbst ist zu lesen: „Die vorliegende Publikation wurde finanziert durch das F+E-Vorhaben "Untersuchungen zur Minderung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse, insbesondere im Wald" (FKZ 3512 84 0200), gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.“

Auf Anfrage bestätigte das BfN dies und ergänzte folgende Information: Das genannte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) wurde als Auftrag im Rahmen des UFO-Plans [Umweltforschungsplan (Ressortforschungsplan) 2017] vergeben und damit zu 100 % gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums.


Weitere Informationen zum UFO-Plan finden Sie unter nachstehendem Link: https://www.bfn.de/?id=4331 

1.6 Können 500 WEA im Main-Kinzig-Kreis errichtet werden?

Die Vorgabe 2 % der Region Südhessen als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festzulegen, kann nicht auf jeden Landkreis übertragen werden. Aufgrund der großen Unterschiede in der Siedlungsdichte zwischen einem Ballungsraum wie Frankfurt und ländlich geprägten Landkreisen sowie der unterschiedlichen Verteilung der Windhöffigkeit, kommt es zwangsläufig zu einer unterschiedlichen Verteilung der Vorranggebiete auf die Landkreise. Voraussagen, wie viele Windräder pro Gebiet genehmigt werden, können nicht gemacht werden. Dies hängt von der Auswahl des Anlagentyps (Nabenhöhe; Rotordurchmesser) der Topographie und der Verteilung der Anlagen innerhalb eines Vorranggebietes ab.

1.7 Für die Flächen 2-937 und 2-936 wird bereits auf Vorkommen von Mopsfledermäusen und Rotmilan hingewiesen – warum werden diese Flächen trotzdem ausgewiesen?

Der Hinweis im Steckbrief wird gegeben, um deutlich zu machen, dass hier genauer geprüft werden muss. Die 1000 Meter-Puffer werden weiterhin eingehalten.

PODIUM 2: NATUR- UND UMWELTSCHUTZ

2.1 Mopsfledermaus, Rotmilan und Schwarzstorch werden durch Windenergieanlagen (WEA) gestört – wird hierauf Rücksicht genommen?

Vorkommen windenergieempfindlicher Vogel- und Fledermausarten, bei denen das Gefährdungspotential als hoch bzw. sehr hoch eingeschätzt wurde, werden im Regionalplan berücksichtig und, je nach Vorgaben zu den einzelnen Arten, gepuffert. Eingaben zu Funden werden geprüft und bei Verifizierung entsprechend aufgenommen. Sollte es hier neue Erkenntnisse geben, werden auch die Flächen angepasst.

2.2 In Lohrhaupten wurden Wochenstuben von Fledermäusen gefunden, die noch nicht kartiert sind. Außerdem wurden zwei Bäume mit Schwarzstorchhorsten gefällt, genauso wie Bäume mit anderen Vogelnestern. Wie kann man solche Funde melden?

Jeder kann Stellungnahmen unter Stellungnahmen-TPEE@rpda.hessen.de, per Brief oder Fax einreichen. Diese werden alle gelesen und geprüft, im Falle von Arten- und Naturschutzthemen werden sie an die Obere Naturschutzbehörde zur Bewertung weitergereicht. Die Gemeinde fordert, dass fortlaufend neue Erkenntnisse bis zum Inkrafttreten des TPEE berücksichtigt werden. HessenForst liegt keine Anzeige vor, dass Bäume mit Horsten in Hessen entfernt wurden. Dies ist verboten. Die erwähnten Bäume liegen in Bayern.

2.3 Gibt es Belege und Gutachten dafür, wie viele Vögel in WEA hineinfliegen und dadurch Schaden nehmen? Gibt es Belege durch die Vogelschutzwarte Brandenburg, dass der Rotmilan-Bestand in Brandenburg auf Grund von WEA zurückgeht?

Hierzu gibt es verschiedene Untersuchungen. Die Datenerfassung ist nicht einfach, da von Rotoren getötete Vögel u.U. schnell von Prädatoren gefressen werden. Es können aber Reste gefunden werden, vor allem wenn man schnell genug ist. Gerade kleine Vögel können oft kaum nachgewiesen werden. Die Vogelschutzwarte Brandenburg geht von derzeit 12 000 an WEA getöteten Greifvögel in Deutschland pro Jahr aus. Untersuchungen dazu laufen noch.
Auf Nachfrage bestätigt die Vogelschutzwarte Brandenburg: Die Zahl der an WEA getöteten Vögel hängt von vorkommenden Arten, dem Standort, der Jahreszeit und dem Anlagentyp ab. Bisher gibt es dazu keine verlässlichen abgeschlossenen Untersuchungen.

2.4 Wie kann man feststellen, wie viele Brutpaare, beispielsweise des Steinschmätzers, es in Hessen gibt?

Der Brutbestand ist einfach nachzuweisen, da die spezifische Beschaffenheit des Bruthabitats bekannt ist und man die einzelnen Habitate kennt und dauerhaft beobachtet.

2.5 Angenommen man baut eine WEA mit entsprechendem Puffer zu Mopsfledermaus-Brutbäumen. Wird sichergestellt, dass sich keine Tiere in der Nähe ansiedeln?

In den Rodungsinseln der WEA werden Strukturen geschaffen, die für Mopsfledermäuse besonders attraktiv zur Jagd sind. Es kann sein, dass sich gerade dort Mopsfledermäuse ansiedeln. Vorausgesagt werden kann dies aber nicht.

2.6 Sind Mopsfledermäuse nicht besonders abhängig von alten Bäumen mit abstehenden Rinden?

Nicht zwingend. Es gab durchaus schon Funde in jungen Bäumen. Sie benötigt anscheinend nur sehr geringe Strukturänderungen an Bäumen. Alle Gutachter werden von HessenForst aufgefordert, wichtige Brutbäume zu markieren.

2.7 2015 und 2016 wurden Uhus gehört und am 30.03.2016 an den Vorhabenträger gemeldet. Anschließend bat der Vorhabenträger um Verifizierung, die eingegeben wurde, worauf keine Uhus mehr gehört wurden – wie kann man sich das erklären?

Aktuell gibt es ein Uhu-Projekt mit dem NABU, das Nisthilfen für Uhus ausbringt. Diese wurden dieses Jahr an einer anderen Stelle errichtet, weshalb man diese nicht mehr an der alten Stelle hören kann.

2.8 Wenn Standorte gemeldet wurden, mit Angabe der Koordinaten, wie wird sichergestellt, dass diese Standorte geschützt werden?

HessenForst kann nur die Horste schützen, die ihnen bekannt sind. Die Förster achten bei jeder Begehung auf den Zustand der Horste, auch wenn eine 24h Bewachung nicht möglich ist. Wenn in Stellungnahmen Koordinaten genannt werden, gibt die Regionalplanung dies an die Naturschutzabteilung weiter, die diese vertraulich behandelt. Solche Daten werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

2.9 Wie steht HessenForst zu Errichtung von WEA auf den neuen Flächen? Der Strom muss ja auch transportiert werden.

Die Stromableitung wird über die Eiserne Hand geschehen. Dies ist auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der bei der gesamtwirtschaftlichen Beurteilung berücksichtigt werden muss. Am Rosskopf hat HessenForst für gemeinsamen Windpark Unterstützung zugesagt, um Konzentrationswirkung zu fördern. In anderen Bereichen ist HessenForst aktuell nicht aktiv. Als Landesbetrieb müssen Eigentümerinteressen wahrgenommen werden. Zurzeit wird aber erstmal abgewartet, was beim TPEE herauskommt und dann, welche Vorgaben durch das Land gegeben werden. Es gilt: Dort, wo die Gemeinde Flörsbachtal sich gegen WEA ausgesprochen hat, wird auch HessenForst keine WEA bauen lassen.

2.10 Wie gefährlich sind Waldschneisen für das Windwurf-Risiko?

Es gibt Erfahrungen zu unterschiedlicher Stabilität einzelner Baumbestände. Jeder Eingriff stellt ein Risiko dar. Bei erforderlichen Eingriffen wird das Risiko soweit möglich durch spezielle Bepflanzung reduziert.

2.11 Wie viele Fledermäuse kollidieren pro Jahr mit Windenergieanlagen?

Die oben genannte Studie des Bundesamtes für Naturschutz geht von mehr als zehn Kollisionsopfern pro WEA und Jahr aus. Berechnungen der Vogelschutzwarte kommen auf 3 bis 5 Fledermäuse pro WEA und Jahr. In Deutschland gibt es zurzeit ca. 30.000 Windenergieanlagen.

PODIUM 3: INFRASCHALL, IMMOBILIEN, PACHT

3.1 Krankenkassen untersuchen unter der Kennziffer 1CD10GM2010 Code T7592 gesundheitliche Auswirkungen des Infraschalls Kommentar: Kinder können durch Infraschall nicht mehr schlafen und fallen in ihrer Leistung zurück Bei Pferden kann Trächtigkeit ab dem 15. Tag nachgewiesen werden. Bei Ultraschalluntersuchungen weichen Embryos dem Schallkopf im Mutterleib aus. Vor Infraschall kann man nicht ausweichen!

Gerne können neue Erkenntnisse zu Veröffentlichungen der Krankenkassen oder Auswirkungen auf trächtige Stuten an das BFEH weitergegeben werden. Sobald neue, belastbare Erkenntnisse zum Zusammenhang Ultra-/Infraschall vorliegen, werden wir prüfen, wie das Thema im Rahmen des BFEH vertieft behandelt werden kann.

Unterhalb der Wahrnehmungsschwelle sind bisher keine negativen Auswirkungen von Infraschall auf Menschen nachgewiesen worden.

Hörschwelle: unterhalb von 50 Prozent der Bevölkerung nicht mehr hörbar

Wahrnehmungsschwelle: unterhalb von 90 Prozent der Bevölkerung nicht mehr hörbar

Oberhalb der Wahrnehmungsschwelle kann Infraschall grundsätzlich gesundheitsschädliche Auswirkungen haben: ab 90 dB Abnahme der Atemfrequenz, ab 140 dB akute Gehörschäden, diese werden von WEA nicht erreicht!

3.2 Wie wird Infraschall definiert? Wo kommt Infraschall in unserer Umgebung vor?

Fragen_Floersbachtal

Beispiele natürlicher Infraschall-Quellen:

• Wind
• Gewitter
• Föhnwinde
• Vulkanausbrüche
• Erdbeben
• Meeresbrandung

Beispiele künstlicher Infraschall-Quellen:

• Umspannwerke
• Biogas- und Windenergieanlagen
• Lautsprechersysteme
• Baumaschinen
• Klima- und Lüftungsanlagenanlagen
• Pumpen
• Kraftfahrzeuge

 

3.3 Bleiben die Pachteinnahmen wirklich komplett in der Gemeinde? Fließt wirtschaftliche Betätigung in den kommunalen Finanzausgleich ein?

Die individuelle Zuteilung beim Kommunalen Finanzausgleich (KFA) wird nicht durch die Pachteinnahmen beeinflusst. Zur Berücksichtigung von Einnahmen beim KFA siehe folgende beeinflussenden Faktoren:

§ 21 Abs. 2 FAG

Es werden angesetzt als Steuerkraftzahl

  1. der Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) die Grundbeträge, die nach dem Ist-Aufkommen ermittelt werden, mit 332 Prozent (Nivellierungshebesatz Grundsteuer A),
  2. der Grundsteuer von den Grundstücken (Grundsteuer B) die Grundbeträge, die nach dem Ist-Aufkommen ermittelt werden, mit 365 Prozent (Nivellierungshebesatz Grundsteuer B),
  3. der Gewerbesteuer die Grundbeträge, die nach dem Ist-Aufkommen ermittelt werden, mit 357 Prozent (Nivellierungshebesatz Gewerbesteuer),
  4. des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer der Betrag, der der Gemeinde für den maßgeblichen Zeitraum zugewiesen worden ist, einschließlich der Ausgleichsleistungen an die Gemeinden für die Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs nach § 62,
  5. des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer der Betrag, der der Gemeinde für den maßgeblichen Zeitraum zugewiesen worden ist,
  6. der Gewerbesteuerumlage die Gewerbesteuerumlage, die nach dem Umlagesoll ermittelt wird.

 

Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird nur bei der Bemessung der insgesamt an alle Kommunen zu verteilenden Mittel berücksichtigt, nicht jedoch bei der individuellen Zuteilung. Der Gemeinde Flörsbachtal entstehen durch die Pachteinnahmen keine nachweisbaren unmittelbaren individuellen Nachteile im KFA.

Die Pachteinnahmen sind weder an den Landkreis abzuführen noch beeinflussen sie die Höhe der Kreis- und Schulumlage.

3.4 Aus einem Beispiel sind Pachteinnahmen von 500 € / Monat bekannt – wird das auch hier der Fall sein?

Aus der Erfahrung kann berichtet werden: 5-8% des Stromumsatzes werden als Pacht eingenommen. Die Höhe der Pacht hängt von der Vereinbarung mit dem Betreiber ab.

3.5 Wenn die Gemeinde bisher einen Betrag x durch den Kommunalen Finanzausgleich bekommen hat, wird dieser nicht durch Pachteinnahmen beeinflusst?

Nein, der Betrag wird nicht beeinflusst.

3.6 Ist für den elektrischen Anschluss des Umspannwerks Eiserne Hand eine Mindestanzahl WEA in einem gewissen Radius notwendig? Kann es sein, dass dieser Umstand Auswirkungen auf die Ausweisung der Nutzungsflächen hatte?

Die Einspeisung in das bestehende Stromnetz oder in Umspannanlagen wird auf der Genehmigungsebene geregelt. Die Entfernung zum Einspeisepunkt spielt für die Festlegung der Vorranggebiete keine Rolle.

3.7 Warum werden nicht bestehende Anlagen repowert?

Bestehende Anlagen zu repowern ist nicht immer möglich. Z.B. sind die Abstände der kleineren bestehenden Anlagen zu gering oder die Schall-Emissionsgrenzen werden nicht mehr eingehalten, weshalb größere Abstände zu Siedlungen eingehalten werden müssen

3.8 Was passiert, wenn die Pachteinnahme ausfällt?

Der Gemeinde entstehen dadurch keine Kosten, jedoch fallen die ggf. eingeplanten Einnahmen weg. Der Rückbau wird im Pachtvertrag geregelt. Falls das Unternehmen insolvent geht, gibt es Rücklagen, die den Rückbau garantieren.

3.9 Wie wirken sich WEA auf Immobilienpreise aus? Immobilien wurden insbesondere wegen unberührter Natur und Möglichkeit biologische Landwirtschaft zu betreiben erworben Behauptung: bei Mainz reduzierten Banken den Immobilienwert bzw. verschlechterten die Hypothekenkonditionen auf Grund von WEA in der Umgebung.

Immobilienwertveränderungen auf Grund der Energiewende sind schwer zu greifen, da es viele verschiedene Einflüsse auf Immobilienpreise gibt. Es gibt sowohl Erfahrungen, dass Preise stabil bleiben, trotz WEA und dass Preise zurückgehen ohne WEA.

Gerne kann Gespräch mit der genannten Bank geführt werden, um neue Erkenntnisse zu erlangen. Sobald neue Informationen vorliegen sind diese hier zu finden.

Gemeindevertreter haben ebenso Häuser und berücksichtigen deshalb dieses Thema besonders.

Nach Gesprächen mit der Mainzer Volksbank kann dies für deren Geschäftsgebiet ausgeschlossen werden.

Der Fragesteller konnte auf Nachfrage bisher seine Aussage nicht belegen.

3.10 Wieviel Prozent muss eine WEA im Jahr laufen, damit sie sich lohnt? Wie viele Jahre muss sie laufen, um sich zu lohnen?

Eine heute übliche WEA amortisiert sich nach ca. 10-15 Jahren. Man rechnet mit 2500 Volllaststunden. Die Gemeinde erhält die Pachteinnahmen unabhängig von der Rentabilität. Das wirtschaftliche Risiko liegt beim Betreiber.

3.11 Werden größere Anlagen gebaut, weil sich die kleineren nicht lohnen?

Auch bei kleineren Anlagen ist die Rentabilität gegeben. Auf Grund höherer mittlerer Windgeschwindigkeiten kann mit größeren Anlagen ein höherer Ertrag erzielt werden.