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Bürgerfragen

Bürgerfragen zur Windenergie in Ronneburg

15. März 2017

Im Vorfeld und während der Veranstaltung wurden über 100 Fragen durch die Bürger eingereicht, die Antworten der Experten finden sie nun hier. Damit Sie Ihre Frage schnell finden, haben wir im oberen Abschnitt die wichtigsten Schlagworte zu den einzelnen Infoständen aufgelistet.

Stand 1: Energiewende allgemein

Schlagwörter: Stand Regionalplanung und Vorranggebiete, Genehmigungsverfahren, Energiespeicher, Infraschall, Immobilienwerte

1.1 Wie können Stellungnahmen zur Genehmigung eingebracht werden?

Führt die Vorprüfung durch die Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVP) erforderlich ist bzw. sind 20 oder mehr WEA geplant, ist das Genehmigungsverfahren als förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. In diesem Fall ist das Vorhaben öffentlich bekannt zu machen. Antrag und Unterlagen sind für einen Monat zur Einsicht öffent-lich auszulegen. Während dieses Auslegungszeitraums und zwei Wochen darüber hinaus kann die Öffentlichkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde schriftliche Ein-wendungen vorbringen.

Kommt es nicht zu einem förmlichen Verfahren, können Stellungnahmen durch Träger öffentlicher Belange und Kommunen eingebracht werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Ge-nehmigungsbehörde gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG, ob ein Erörterungstermin anberaumt wird. Bei einem solchen Termin sollen die erhobenen Einwendungen erörtert werden, soweit sie für die Prüfung der Genehmigungs-voraussetzungen bedeutsam sein können. Insbesondere soll den Bedenkenträgern Gelegenheit gegeben werden, ihre Einwendungen zu erläutern. Auf Grundlage der ein-gegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden entscheidet die Genehmigungsbe-hörde dann über die Erteilung der Genehmigung.

1.2 Kann mit dem aus Windenergie gewonnenen Strom Wasserstoff zur Speicherung der Energie gewonnen werden??? Nimmt Wasserstoff ein zu großes Volumen bei der Lagerung ein ??

Ja, das ist möglich. Aktuell wird, zum Bsp. in Allendorf, getestet, diesen Wasserstoff weiter in Methan umzuwandeln und dann im vorhandenen Erdgasnetz zu speichern, das genügend Raum bietet.

1.3 Gibt es die Möglichkeit die erzeugte Energie zu speichern? Ist diese Kapazität ausreichend?

Die notwendigen Technologien zur Speicherung sind vorhanden, aktuell lohnt es sich jedoch wirtschaftlich meist noch nicht, Energiespeicher großtechnisch zu betreiben. Mit zunehmendem Anteil erneuerbarer Energien am erzeugten Strom, wird diese Investition jedoch reizvoller und es ist zu erwarten, dass sich ein entsprechender Markt entwickelt.

1.4 Welches ist zur Zeit der effektivste Speicher?

Die effektivste Lösung der Integration von Speichern in unser Energiesystem wird sich aus der Kombination der Vielzahl von Speichertechnologien ergeben, die der Markt schon heute bietet. Für unterschiedliche Ansprüche der dezentralen Energieversorgung und der Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr werden sowohl Langzeit- als auch Kurzzeitspeicher benötigt. Dazu gibt es Systeme unterschiedlicher Größen und Preisklassen sowie mit unterschiedlichen Standortvoraussetzungen. Auch die gesellschaftliche Akzeptanz spielt eine wesentliche Rolle.

Poster Speicher Das Poster können Sie hier herunterladen (PDF, 493 KB)

1.5 Wieviel Energie wird an einem normalen windreichen Tag in Deutschland erzeugt, wieviel genutzt und zu welchem Preis wird die überschüssige Energie verkauft?

Der „normale windreichen Tag“ ist schwer zu definieren. Das Fraunhofer Institut bietet unter https://www.energy-charts.de/power_de.htm tagesgenaue Zahlen zur Stromproduktion aufgeteilt nach Stromquellen an.

1.6 Werden die prognostizierten und die tatsächlich gemessenen Werte der Messungen veröffentlicht?

Jahreswerte von Anlagen mit EEG Vergütung werden von den Netzbetreibern zum jeweiligen Netzgebiet veröffentlicht.

1.7 Muss der Anlagenbetreiber seine tatsächlichen Werte veröffentlichen?

Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht, da Betriebsdaten Eigentum des Anlagenbetreibers sind.

1.8 Wer trägt die Kosten des erzeugten und nicht verbrauchten Stroms?

Abregelungen von EEG-Anlagen entschädigt der Netzbetreiber. Ein niedriger oder negativer Börsenpreis durch ein Stromüberangebot beschneidet die Gewinne der konventionellen Kraftwerke.

1.9 Was war der höchste Preis, der für Stromabnahme an das Ausland gezahlt wurde?

Auch zur Außenhandelsstatistik gibt es Zahlen auf der Seite des Fraunhofer Instituts https://www.energy-charts.de/trade_de.htm.  

Die Frage wurde außerdem an die Leipziger Strombörse eeX weitergegeben. Eine Antwort steht bisher noch aus.

1.10 Ich hätte gerne von Hessenwind eine Erklärung geliefert, was zu tun ist wenn nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa kein Wind bläst.

Aktuell werden solche Fälle durch konventionelle Kraftwerke gedeckt. Die Technologien, um Energie für derartige Fälle zu speichern, sind bereits entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass mit Zunahme des Anteils Erneuerbarer Energie und damit der wirtschaftlichen Attraktivität von Speicherlösungen, diese entsprechend ausgebaut werden. Bis 2050 sollen so schrittweise alle konventionellen Kraftwerke vom Netz gehen.

Warum nimmt die Volatilität in Deutschland zu?

Die Volatilität (statistische Schwankungen) der Stromeinspeisung nimmt mit Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu. Hierauf muss mit einem Ausbau der Speicherkapazität reagiert werden (siehe Fragen zu Energiespeicher). Die Volatilität der Stromabnahme ist seit jeher gegeben.

1.11 Unter Kapitel 7 Zusammenfassung 'Wieviel Infraschall geht von Windenergieanlagen aus?' im Faktenpapier Windenergie und Infraschall wird folgende Aussage gemacht: ... Verschiedene Messungen in Abständen von 600, 700 und 1.200 Metern haben gezeigt, dass der Infraschall der Anlage kaum noch vom Hintergrundrauschen (z.B. Infraschall durch Wind) zu unterscheiden ist. ... Warum werden bei dem Bau von WEA ein Sicherheitsradius von >10km um seismologische Messstationen verlangt (je höher desto größer der Abstand bzgl. Infraschall)? Wie passt das mit ihren zitierten Fakten zusammen?!

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft können die sehr sensiblen seismologischen Messgeräte Infraschall wahrnehmen, den der Mensch nicht wahrnimmt.

Es laufen aktuell Studien, die herausfinden sollen, ob diese Sicherheitsradien um seismologische Messstationen tatsächlich notwendig sind.

1.12 Gibt es durch Infraschall ein besonderes Gesundheitsrisiko für Kinder?

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft ist, unter Berücksichtigung der Grenzwerte des BImschG, keine gesundheitliche Gefährdung für Kinder und Erwachsene durch Infraschall von Windenergieanlagen bekannt.

1.13 Ab welcher Druckstärke kann sich Infraschall auf das körperliche Befinden bei Menschen auswirken? Ist der Infraschall von Windkraftanlagen stärker als von Autos?? Ist der natürliche Infraschall von Wind, Blätterrauschen etc. schwächer, wie der von Windkraftanlagen??? Kann ein seriöser Arzt wirklich feststellen ob Gesundheitsbeeinträchtigungen von Autos, den normalen Umgebungsgeräuschen oder von Windkraftanlagen verursacht worden sind???

Unterhalb der Wahrnehmungsschwelle sind bisher keine negativen Auswirkungen von Infraschall nachgewiesen worden. Oberhalb der Wahrnehmungsschwelle kann Infraschall grundsätzlich gesundheitsschädliche Auswirkungen haben (ab 90 dB Abnahme der Atemfrequenz, ab 140 dB akute Gehörschäden) Diese wird jedoch von WEA nicht erreicht.

Im inneren eines PKWs mit geschlossenen Fenstern ist der Infraschall höher als der bei WEA im Abstand von 150 m gemessene Infraschall. Auch Straßenverkehrslärm erzeugt höheren Infraschall. Der von Windenergieanlagen abgegebene Infraschall unterscheidet sich kaum vom Schallpegel der Hintergrundgeräusche (z.B. durch Windrauschen).

Gesundheitsbeeinträchtigungen können ohne Begleituntersuchungen nicht nachträglich einem Schallereignis zugeordnet werden.

Poster Infraschall Das Poster können Sie hier herunterladen (PDF, 458 KB)

1.14 Wie wird der Immobilienwert ermittelt, wenn in Ronneburg eine Windkraftanlage errichtet wird oder worden ist. Weshalb soll der Immobilienwert dadurch eine Veränderung erfahren ??

Schwankungen von Immobilienpreisen sind differenziert zu betrachten, da sie durch eine Vielzahl an Faktoren beeinflusst werden. In Regionen, die durch Strukturschwäche oder demographischen Wandel ohnehin zu sinkenden Immobilienpreisen neigen, können WEA ein weiterer Faktor sein. Es gibt jedoch ebenso Fälle, in denen die Investitionen der Gemeinde, mit dem durch die WEA verdienten Geld, zu erhöhter Attraktivität des Immobilienstandortes geführt haben. Bisher konnten Untersuchungen keine konkreten Hinweise finden, dass sich Immobilienwerte auf Grund von in der Nähe stehenden WEA verändert haben.

1.15 Wer bezahlt mir den Wertverlust meiner Immobilie? Welche Ausgleichs- bzw. Aufwertungsmaßnahmen sind geplant?

Hausbesitzer müssen grundsätzlich damit rechnen, dass sich rund um ihr Eigenheim planerische Entwicklungen vollziehen. Da sich zudem durch den Bau von WEA kein direkter Einfluss auf die Immobilienwerte nachweisen lässt, sind hier keine Ausgleichszahlungen oder -Maßnahmen zu erwarten. Dies ist auch bei anderen raumbedeutsamen Projekten (Straßenbau, Einflugschneisen) nicht üblich.

Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie unter:

http://www.energiedialog.nrw.de/kein-wertverlust-von-immobilien-durch-windenergieanlagen/

1.16 Welche Auswirkungen ha-ben elektromagnetische Felder der Stromerzeugung auf aktive und inaktive Implantate von Menschen?

Aktive Implantate: Die Einwirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder (> ca. 100 kHz) führt zur Einkopplung von Energie in Implantate, die mit der Stärke der Gewebeschicht zwischen Implantat und Haut abnimmt. Dies kann zu einer Erwärmung und/oder zu einer Störung des Implantats führen.

Nach Informationsblatt BGI/GUV-I 5111 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist die Beeinflussung von Herzschrittmachern durch WEA nicht wahrscheinlich und höchstens im inneren der Anlage möglich.

(http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5111.pdf)

1.17 Welche Fachleute vor Ort wurden oder werden mit einbezogen? Eine Forderung, welche in jedem Faktencheck auftaucht!!!

Diese Frage wurde an Vorhabenträger, Herr Süllwald, weitergegeben. Eine Antwort steht noch aus.

1.18 Wer finanziert eigentlich die aufwändige pro Werbung für die Windkraft die die Hessen Agentur betreibt? Ich hätte gerne genannt inwieweit die Industrie beteiligt ist.

Die HA Hessen Agentur arbeitet im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums. Ihre Aufgabe ist es Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende zu unterstützen. Dies bezieht sich nicht nur auf Windenergie, sondern auch auf andere regenerative Energiequellen sowie Themen der Energieeinsparung und Energieeffizienz. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kommunen. Die Industrie ist weder Auftrag- noch Geldgeber.

1.19 Warum darf der Verein "Rettet das Ronneburger Hügelland" nicht an der Informationsveranstaltung mit einem Stand teilnehmen?

Diese Informationsveranstaltung diente der neutralen Sammlung und Beantwortung von Bürgerfragen und nicht der Darstellung politischer oder gesellschaftlicher Meinungen. Weder politische Parteien noch Initiativen oder Verbände hatten einen Stand. Diese wurden eingeladen, sachliche Fragen an Experten und den Vorhabenträger zu stellen.

1.20 Man soll mir bitte einmal als Mensch mit einer soliden physikalischen und mathematischen Ausbildung (Ing.grd. Maschinenbau) erklären warum man noch mehr Windkraftanlagen wie jetzt vorhanden, mit wahnsinnigen Überkapazitäten und Subventionskosten benötigt. Dies alles wohl wissend, dass man für alle Zeiten diese Kapazitäten fast voll als Grundlast vorhalten muss d.h. letztendlich doppelt unterhält und finanziert.

Die Energiewende ist eine zentrale Herausforderung der Zukunft und sie gelingt nur durch das Zusammenspiel von Energieeinsparung, Energieeffizienz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis 2050 soll der Energieverbrauch in Hessen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen, neben weiteren Maßnahmen, ca. 2% der Landesfläche zur Nutzung von Windenergie bereitgestellt werden. Temporäre Schwankungen sollen durch Speicherlösungen abgefangen werden (siehe Fragen zu Energiespeicher). Die Förderung neuer Technologien ist ein in der Volkswirtschaft übliches politisches Instrument, diese auf dem Weg zur vollen Wirtschaftlichkeit zu begleiten und ein wichtiger Baustein der durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachten Energiewende.

1.21 Erklären Sie die Auswirkungen von Verbrennungskraftanlagen auf die Atmosphäre und den dadurch verursachten Anstieg der Radioaktivität durch Ionisierung des Feinstaubs in der F-Schicht.

Verbrennungskraftwerke tragen in der Tat zur Feinstaubemission bei. Fragen zur radioaktiven Immission liegen nicht im Aufgabenfeld des BFEH.

Einen Artikel zu Radioaktivität aus Tagebau finden Sie beim BUND NRW unter: https://www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/hintergruende-und-publikationen/braunkohle-und-gesundheit/radioaktivitaet-aus-tagebauen/

Diese Frage wurde an die Luftfahrtbehörde RP Darmstadt weitergegeben. Eine Antwort steht bisher noch aus.

1.23 Wenn beim Gesamtenergieverbrauch die Stromenergie nur den geringsten Anteil hat wird nur die Windenergie forciert. Sinnvoll wäre doch die Förderung z.B. Von Blockkraftheizwerken (BHKW). Ganze Stadtviertel und Industrieneuansiedlungen würden bei Neuerscheinung wesentlich energieeffizienter gestaltet werden. Die einseitige Windenergie Förderung mit ihren jetzt schon vorhandenen Überkapazitäten ist ein Irrsinn der nur durch Lobbyisten der Industrie uns verkauft werden soll.

Die Energiewende und damit auch der Ausbau der Windenergie ist ein politischer Beschluss der Bundesregierung. Die Hessische Landesregierung hat vor diesem Hintergrund das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Strombedarf zu 100% aus Erneuerbaren Energien zu decken. Um dieses Ziel zu erreichen sollen, neben anderen Maßnahmen, 2% der Landesfläche für Windenergienutzung ausgewiesen werden.

Auch die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom mit einem BHKW vermeidet gegenüber der getrennten Erzeugung CO2-Emissionen und spart Primärenergie. Deshalb gibt es seitens des Bundes, vieler Länder und zum Teil auch von Energieversorgungsunternehmen entsprechende Förderungen.

Eine aktuelle Übersicht bietet derzeit der BINE Informationsdienst unter: www.energiefoerderung.info

Der BINE Informationsdienst wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert und hat den Auftrag, den Informations- und Wissenstransfer aus der Energieforschung in die Anwendungspraxis zu unterstützen. Hier bekommt man technologiespezifisch bei der Eingabe seiner PLZ die Förderprogramme (auch regional begrenzte) auf einen Blick. Zur Kraft-Wärme-Kopplung, die in Haushalten meist in Form von Blockheizkraftwerken umgesetzt wird, gibt es ebenfalls landes- und Bundesweite Förderprogramme, siehe:

https://www.energieland.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=502726

1.24 Wie kann der ökologische Wert des Waldes kompensiert werden?

Beim Bau von WEA wird darauf geachtet, vorwiegend Waldflächen mit Jungbeständen oder Windwurfflächen zu beplanen. Waldflächen mit höchster ökologischer Wertigkeit sind ohnehin bereits durch die Regionalplanung ausgeschlossen. Neben dem forstrechtlich notwendigen Ausgleich (flächengleiche Ersatzaufforstungen sind vorgeschrieben) muss auch die ökologische Wertigkeit kompensiert werden. Hierfür können z.B. regional gefährdete Tierarten durch die Schaffung von Fortpflanzungs- und Ruheräumen besonders gefördert werden. Außerdem können Waldsäume ökologisch aufgewertet werden. Eine gestufte Vegetation bietet bessere Nahrungshabitate für Wildtiere und Insekten. Weitere Möglichkeiten sind unter anderem Gewässerrenaturierung im Wald, Schaffung von Amphibienrefugien, Nistkästen oder Wildkatzenverstecke.

Des Weiteren gibt es die Option, vor allem in landwirtschaftlich geprägten Räumen, den Ausgleich über so genannte Ökopunkte über die Hessische Ökoagentur zu regeln. Hier werden zum Teil kleinflächige Projekte mit hoher Wertigkeit in Schutzgebieten realisiert. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter:

https://umweltministerium.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz/eingriff-kompensation/oekopunkte

1.25 Ist ortsnah ein Ausgleich geplant?

Vorhabenträger wpd bietet bei der Suche nach entsprechenden Flächen eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ronneburg an. Der Gemeindeverwaltung wird angeboten ortsnahe Flächen, die sich für Aufforstungs- und andere Ausgleichsmaßnahmen eignen, auszuweisen. Hier könnte vor allem auch das Ronneburger Forstamt beteiligt und zu Rate gezogen werden.

Stand 2: Technische Aspekte

Schlagworte: Wirtschaftlichkeit der Anlage, Windhöffigkeit, Anlagentyp und -höhe, Schatten, Lärm, Brandschutz, Funkfeuer

2.1 Nach Wegfall bzw. Verringerung der Zuschüsse für die Windkraftanlagen, ist da für Ronneburg noch ein Gewinn vorhanden? Berücksichtigt werden müssen natürlich auch die Windhäufigkeit und die Wartungskosten.

1. Grundsätzliche Betreiberstruktur:

wpd hat Nutzungsverträge mit der Stadt Büdingen und projektiert auf eigenes Risiko; wenn der Bau möglich ist, realisiert wpd die Anlagen und wird dabei auch als Investor und Betreiber aktiv. Die Stadt Büdingen erhält als Grundstückseigentümer Pacht (jährliche Mindestpacht + Erfolgskomponente) und Gewerbesteuer.

2. wpd-Prognose der Wirtschaftlichkeit:

-wpd beauftragt Windmessung und Gutachten von externen unabhängigen Windgutachtern

-wpd macht eine Kostenschätzung für die Infrastrukturkosten (Wege, Netzanschluss, etc.) und den Anlagenpreis

-Aus all dem wird ein umfassendes Wirtschaftlichkeitsmodell erstellt, das auch Basis der Verhandlung mit den Banken ist. Hierbei haben alle Banken sehr strenge Anforderungsparameter und sind routiniert bei der projektbezogenen Beurteilung.

Weiterhin kommt ein großer Anteil der Investitionskosten aus dem wpd-Eigenkapital. Somit ist eine gründliche und kritische, projektbezogene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung elementar und in jedem Fall gewährleistet.

3. Neues EEG: Umstellung auf Ausschreibungssystem

Es werden tatsächlich Verringerungen in der Vergütung erwartet, allerdings wird dies über ein Ausgleichsverfahren (Referenzertragsmodell und Korrekturfaktoren) für Schwachwindstandorte wieder korrigiert.

2.2 Wieviel Kapital wird für einen Rückbau zurückgelegt. Reicht das in 20 Jahren auch wirklich aus? Wie soll ein Betonfundament entsorgt werden?

Pro Megawatt werden beim Land Bürgschaften hinterlegt. Diese belaufen sich durchschnittlich auf 50.000€/pro Megawatt. Die Summe wird regelmäßig überprüft, um ggf. Anpassung wegen Inflation oder anderweitiger Teuerungen vorzunehmen. Dieses Vorgehen wird in der Baugenehmigung festgehalten.

HessenEnergie, Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH: Wir haben bisher 30 Windenergieanlagen mit 250 kW bis 1 MW zurückgebaut und festgestellt, dass in keinem Fall dem Anlagenbetreiber Rückbau Kosten entstanden sind. Dieser Umstand ergab sich, weil im Rahmen von Repowering-Vorhaben die Kosten übernommen oder die WEA mit Erlös ins Ausland verkauft worden sind und die Rückbaukosten damit gedeckt wurden. Generell gehen wir auch bei modernen großen WEA davon aus, dass die Erlöse aus Recycling und die Knappheit der Standorte mit anschließendem Repowering zu einem weitgehend kostenneutralen Rückbau führen werden. Was die Rotorblätter betrifft, die derzeit nur deponiert werden können, erwarten wir in der Zukunft Lösungen beim thermischen Recycling. Wenn wir also über die Rückbaukosten von heute geplanten Anlagen sprechen, müssten wir die Technik in 20 bis 25 Jahren kennen.

Das Betonfundament wird komplett zurückgebaut und dann entsorgt. Der Beton wird dabei zerstückelt und zum Beispiel für den Straßenbau weiterverwendet.

2.3 Wie wirtschaftlich sind die geplanten Anlagen? / Von wie vielen Volllaststunden geht man aus?/ Sind hier mögliche Abschaltungen in Konfliktzeiträumen berücksichtigt? Gibt es hierzu überhaupt Gutachten oder Messungen?

Antwort Wirtschaftlichkeit: siehe Frage 2.1

Antwort Volllaststunden: Die aktuelle Prognose für Volllaststunden in diesem Projekt beträgt 2.500 (guter Wert!). Volllaststunden sind hierbei nicht gleich Betriebsstunden, eher eine theoretische Kennzahl, um Standorte zu normieren und miteinander vergleichbar zu machen.

Die Abschaltungen in Konfliktzeiträumen werden bei der Berechnung mitgeplant.

Antwort Gutachten: siehe Frage 2.1

2.4 Warum hat wdp „Wächtersbach 4 Fichten“ verkauft?

Das Geschäftsmodell der wpd basiert darauf, dass ein Teil des Bestandes (aktuell rund 1.200 MW brutto) im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Tenderverfahren verkauft wird.

Als Hintergrund: wpd hat eine solide Eigenkapitaldecke, die auch zur Finanzierung des weiteren Wachstums verwendet wird. Allerdings ist dieses Eigenkapital in unserem Parkbestand gebunden. Durch Verkäufe wird Liquidität für die Finanzierung des weiteren Wachstums erzeugt. Gewinnbringend verkauft werden können v.a. Projekte, die den Nachweis ihrer Wirtschaftlichkeit im laufenden Betrieb erbracht haben, zum Beispiel ,,Wächtersbach 4-Fichten‘‘.

2.5 Wie groß muss der Mindestabstand zwischen den einzelnen WKA's sein, um bei den vorherrschenden angenommenen Windgeschwindigkeiten wirtschaftlich betrieben werden zu können (Verwirbelungen, Windschatten)? Im Net sind die Mindestabstände von 5x WKA-Höhe angegeben. Wie groß sind die Abstände in den vorgestellten Plänen?

Der Abstand zwischen den einzelnen WEA beträgt üblicherweise fünfmal den Durchmesser der Rotorblätter in Hauptwindrichtung und dreimal den Rotorblätterdurchmesser in Nebenwindrichtung. Standortspezifische Optimierung und ggf. Abweichung von diesem Prinzip erfolgt in diesem Projekt erst noch basierend auf Windmessung und Auswahl des Anlagentyps.

2.6 Ist die Region allgemein nicht zu windschwach? Gab es Windmessungen?

Die aktuell prognostizierte Windgeschwindigkeit liegt über der „Daumenwertschwelle“ von 6,2 m/s auf 140m. In den Wintermonaten werden 80 Prozent der Erträge erwirtschaftet.

Windmessungen und detaillierte unabhängige Gutachten externer Gutachter werden im weiteren Projektverlauf erfolgen.

Detailliertes Verfahren zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit bis hin zur Investitionsentscheidung s.o.

2.7 Welcher Anlagentyp ist für dieses Gebiet geplant?

Der genaue Anlagentyp steht in dieser Planungsphase noch nicht fest. Als Beispiel kann der Anlagentyp ENERCON E-115 genannt werden. Dieser hat eine Nennleistung von 3.0 MW, einen Rotordurchmesser von 115m, eine Nabenhöhe von 92,5 bis 149m und wird Getriebelos betrieben. Der Anlagentyp erzielt auch im Teillastbereich hohe Erträge und ist daher auch für windschwächere Binnenland-Standorte geeignet. Weitere geeignete Anlagen sind Vestas V126 oder V136.

2.8 Aus welchem Material sind die Rotorblätter? Wie werden diese bei einem Rückbau entsorgt?

Bei dem Beispiel Anlagentyp ENERCON E-115 bestehen die Rotorblätter aus GFK (Epoxidharz). Bei einem Rückbau wird das GFK zerstückelt und kann dann wieder genutzt werden.

2.9 Inwieweit sind der nahegelegene Einsiedlerhof und der Waldkindergarten vom Schlagschatten der Anlage betroffen? Gibt es schon ein Gutachten dazu?

Es wurden bereits Berechnungen vorgenommen, wie ein Schattenwurf unter „worst-case“-Bedingungen sich in Ronneburg äußert.

„Worst-case“ bedeutet:

• Sonne scheint täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang

• Die Rotorfläche steht immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung

• WEA dreht sich

• Vorhandene Hindernisse werden nicht berücksichtigt

• Maximal 30 Minuten/Tag und 30 Stunden/Jahr

Poster Schattenwurf Das Poster können Sie hier herunterladen (PDF, 2 MB)

2.10 Das geplante Gebiet für Windkraftanlagen liegt in Richtung 285 Grad von Ronneburg, zu welcher Jahreszeit und wie lange am Tag ist Schattenwurf bei einer solchen geografischen Lage möglich???

Die Burg Ronneburg liegt ca. 2km von der nächstliegenden Anlage im Park entfernt. Gemäß der Berechnung des Schattenwurfs (Teil des Antragsverfahren nach BISchG) hat die Burg keine Schattenbelastung.

2.11 Wird man in den höher gelegenen Ortsteilen (Alt- und Neuwiedermus) die WEA hören können? Wie laut wird es unter den gegebenen Umständen? Ändert sich die Lärmbelastung je nach Windrichtung?

Nach TA Lärm muss sich die WEA an folgende Immissionsrichtwerte halten:

Tags (06:00-22:00 Uhr):

• Außenbereich: 60 db (A)

• Allgemeines Wohngebiet: 55 dB(A)

• Gewerbegebiet: 65 dB(A)

• Industriegebiet: 70 dB(A)

Nachts (22:00-06:00 Uhr):

• Dorf- und Mischgebiet: 45 dB(A)

• Außenbereich: 45 db (A)

• Allgemeines Wohngebiet: 40 dB(A)

• Gewerbegebiet: 50 dB(A)

• Industriegebiet: 70 dB(A)

Entsprechend der aktuellen Prognose liegen Teile von Neuwiedermus im Bereich von 35-40 dB (A). Das entspricht zum Vergleich dem Geräusch zwischen Blätterrascheln und Flüstern.

2.12 Wie wird Lärm definiert, was ist der Unterschied zu Geräuschen. Ab welcher Lautstärke kann von Lärm gesprochen werden ???

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit definiert Lärm und Geräusche wie folgt: „Lärm ist jedes unerwünschte laute Geräusch. Das Ohr nimmt die Geräusche auf und verarbeitet die darin enthaltenen Informationen. Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen, das heißt, jeder Mensch empfindet Geräusche unterschiedlich, den einen stören sie nicht oder nur wenig, den anderen nerven sie. […]

Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. Die Stärke des Schalls, also die Lautstärke, kann man messen. Die Messgröße heißt Schalldruck, der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel und wird in Dezibel (dB) angegeben. […] Damit ist der Begriff Lärm subjektiv geprägt, messtechnisch zugänglich ist nur das (physikalisch beschreibbare) Geräusch.“

Quelle: http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/laermschutz/laermschutz-im-ueberblick/was-ist-laerm/

2.13 Welche Aufwendungen sind für den Brandschutz notwendig? Wer trägt die zusätzlichen Kosten?

Brandschutz ist Teil des Antrags nach BISchG Verfahrens. Der jeweilige Landkreis entscheidet über die projektbezogenen Auflagen. Die Kosten trägt der Antragsteller.

Erfahrungswerte aus anderen Projekten sind angefragt. Antwort dazu steht noch aus.

2.14 Wie sieht die Brandbekämpfung aus?

Da WEA im Allgemeinen lediglich im Bereich des Maschinenhauses brennen können, sind heute integrierte Löschanlagen Stand der Technik und auch durch die Genehmigungsbehörden vorgeschrieben. Somit werden Brände zum größten Teil bereits im Vorfeld gelöscht, da sie in der Entstehung bekämpft werden.

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen sind die Möglichkeiten einer effektiven Brandbekämpfung begrenzt. Alleine die örtliche Gegebenheit lässt keine effektive Brandbekämpfung zu. Hierzu besteht lediglich die Möglichkeit des kontrollierten Abbrennens, d.h. es wird ein Sicherheitsbereich eingerichtet, sodass herabfallende Teile keine Gefahr darstellen können. Das Maschinenhaus lässt man ausbrennen, bis das Feuer von selbst erlischt. Sollten brennende Teile herabgefallen sein, werden diese im Anschluss abgelöscht.

2.15 Ist die Feuerwehr ausreichend ausgerüstet?

Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Auskunft gegeben werden. Ein Brandschutzkonzept ist allerdings Teil der Anlagengenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSCH).

Bei der Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes sind Faktoren wie z.B. Art der Windkraftanlage, ob eine integrierte Löschanlage vorhanden ist, der Standort, ob Löschwasserzisternen vorgeschrieben werden etc. entscheidend, beziehungsweise es ergeben sich entsprechende Anforderungen erst aus dem Konzept.

2.16 Liegen bereits Gutachten bzgl. dem Genehmigungsverfahren nach dem Bundesemissionsschutzgesetz vor?

In Bezug Funkfeuer liegen keine Gutachten gemäß BiSchG vor.

Anfrage, nach geplanten Gutachten wurde nachgereicht. Antwort steht noch aus.

2.17 Warum wird an einer Stelle wo in der Vergangenheit WEA bereits am Funkfeuer gescheitert sind, wieder solche Anlagen geplant?

Antwort: siehe Frage 2.20, Könnte Vorhaben HessenEnergie wieder aufgenommen werden?"

2.18 Handelt es sich am geplanten Standort um ein DVOR oder ein VOR Funkfeuer?

Bei dem geplanten Standort handelt es sich um ein VOR Funkfeuer. Die Abkürzung VOR steht für „Very High Frequency Omnidirectional Radio Range“. Es handelt sich um ein Drehfunkfeuer für die Luftfahrtnavigation. Es sendet ein Funksignal aus, sodass der Pilot die Richtung zum Funkfeuer erkennen und so im Notfall navigieren kann.

2.19 Wo genau stehen die Funkmasten des Funkfeuers?

Poster Infraschall Das Poster können Sie hier herunterladen (PDF, 307 KB)

2.20 Könnte Vorhaben HessenEnergie wiederaufgenommen werden?

Ja, wenn der Funkfeuer-Abstand nach dem WERAN-Projekt reduziert wird. Das WERAN-Projekt soll Methoden zur Beurteilung von Wechselwirkungen von WEA auf Flugsicherungseinrichtungen erarbeiten. Das Projekt ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegeben worden und wird von der Physikalisch-Technischen Anstalt Braunschweig und Berlin und der Leibnitz Universität Hannover durchgeführt. Bisher sind Messungen von Wechselwirkungen von WEA und Flugsicherungseinrichtungen nur sehr schwer oder gar nicht möglich. Von dem Projekt ist es abhängig, ob der pauschale Schutzbereich weiterhin mit einem 15km Radius festgelegt wird. Erste Ergebnisse werden im August 2017 erwartet. Die Umsetzung ist in den Verwaltungsvorlagen jedoch noch unklar.

2.21 Kann man nicht näher am Waldrand bauen, um z.B. Rodungen zu vermeiden?

Die Regionalplanung legt die Vorrangflächen, z.B. über Gutachten des TÜV Süd, fest. Bei der hier betroffenen Fläche 475a besteht nicht die Möglichkeit, näher am Waldrand zu bauen, da die Regionalplanung diesen Bereich nicht als Vorrangfläche ausgewiesen hat.

2.22 Ist Ihnen bekannt, dass sich in dem Waldgebiet ehemalige Müllkippen sowohl von der ehemaligen selbstständigen Gemeinden Eckartshausen als auch von Altwiedermus (ehemals Kreis Büdingen) im jeweiligen Gemarkungsgebiet befinden? Eine Untersuchung hinsichtlich Altlasten hat bisher nicht stattgefunden.

Eine Anfrage zu der ehemaligen Müllkippe läuft im Moment bei der Stadt Büdingen. Ein Gutachten ist noch nicht erfolgt. Standortbezogene Bodengutachten sind Teil des Antrags nach BISchG Verfahrens.

2.23 Kann Getriebeöl der Anlage das Grundwasser gefährden?

Eine Vorsorge wird über den Anlagenschutz und die Versicherung getroffen. Das Genehmigungsverfahren prüft auch die Gefährdung des Gutes Wasser ab und spricht bei entsprechender Gefährdung Auflagen aus, die zwingend einzuhalten sind.

2.24 Wohin fließt das Regenwasser ab, wenn ein Betonfundament in den Boden eingelassen wird?

Eine Prüfung gemäß Wasserrecht, Grundwasserschutz, Wasser-/Heilquellenschutzgebiete, Grundwasserschutz ist Teil des Antrags nach BISchG des Verfahrens.

Stand 3: Denkmalschutz und Abstand

Schlagworte: Interkommunale Planung, Umzingelung durch WEA, Burg Ronneburg, Waldkindergarten, zukünftige Ausweisung von Wohngebieten, Abstände zu Straßen und Splittersiedlungen

3.1 Ist der Standort politisch motiviert ausgesucht worden, da man von Büdingen aus die Anlagen kaum sehen können wird und somit der Widerstand der Büdinger Bevölkerung geringer gehalten wird?

Die Gemeinde Ronneburg musste die Gemeinde Büdingen aktiv von sich aus ansprechen, als uns erste informelle Hinweise auf den geplanten Windpark zugetragen wurden. Eine offizielle Information oder Unterrichtung von Seiten der Gemeinde Büdingen war bis dahin nicht erfolgt. Zur Motivation der Gemeinde Büdingen kann von Seiten der Gemeinde keine Aussage gemacht werden. Ronneburg hat generell keinen Einfluss auf die Entscheidungen von Büdingen, kann aber im Zuge der Planung Stellung nehmen. Herr Bürgermeister Hofmann geht aber von einer politisch motivierten Standortauswahl aus und hat diese Vermutung und diesen Vorwurf auch gegenüber der Stadt Büdingen gemacht.

3.2 Wie hat hier die interkommunale Zusammenarbeit funktioniert?

Die interkommunale Zusammenarbeit muss dringend verbessert werden. Eine Verbesserung des Informationsaustausches und eine Einigung in Bezug auf die Ausweisung der Baugebiete (betrifft vor allem die nördlichste WEA) ist von Seiten der Gemeinde Ronneburg ausdrücklich gewünscht. Der Bürgermeister fordert einen finanziellen Ausgleich, falls die Büdinger Anlagen zur Genehmigung beim RP kommen sollten. Weiterhin wird die Beteiligung der Gemeinde Ronneburg juristisch überprüft, da der Bürgermeister und der Gemeindevorstand die Einschränkung Ronneburger Planungsrechts auf der „eigenen“ Gemarkung befürchten. Es kann nicht sein, dass ein Projekt auf der Nachbargemarkung Ronneburger Entwicklungsmöglichkeiten verhindert oder in der Zukunft erschwert.

Bürgermeister Hofmann hat eine Information an alle Haushalte geschickt und wird auch weiterhin zum Planungsstand sachlich und neutral informieren.

3.3 Kann Ronneburg die Zufahrt zu den WEA verhindern?

Antwort RP DA: Prinzipiell ja, wenn Gemeindeflächen betroffen sind. Die gemeindliche Entscheidung wird dann aber einer Überprüfung auf Rechtmäßigkeit standhalten müssen.

3.4 Warum regelt das Land nicht, dass Nachbarkommunen beteiligt werden?

Antwort RP DA: Nachbargemeinden werden in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung von WEA regelmäßig eingebunden bzw. über das Projekt informiert. Betroffenheiten können dann vorgetragen werden, ggf. sind öffentliche Belange betroffen oder gemeindliche Planungen werden behindert. Dies müsste dann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in die Prüfung einbezogen werden.

3.5 Wird sich in den Ronneburger Ortsteilen ein Bild der „Umzingelung“ von Windenergieanlagen ergeben?

Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: Diesem Belang trägt der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien–Entwurf 2016 Rechnung, der die bereits genehmigten Anlagen enthält und Aussagen zu künftigen Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie regelt.

3.6 Warum ist die Burg Ronneburg vom Amt für Denkmalschutz nur in der Kategorie B und nicht A eingestuft?

Bürgermeister Hofmann hat über den Landtagsabgeordneten Degen eine kleine Anfrage an den Hessischen Landtag zu dieser Fragestellung gestellt. Gefragt wird darin u.a. nach den generellen Kriterien der Einstufung und nach den Gründen weswegen die Burg Ronneburg nicht der Kategorie „A“ angehört. Der Bürgermeister und der Gemeindevorstand werden diese Fragestellung weiter verfolgen.

3.7 Wird das Sichtfeld auf die Burg Ronneburg geschont?

Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: Die Sicht auf die Ronneburg wird geschützt. Die Anlagenstandorte sowohl auf der Fläche von Büdingen (475a) als auch die geplanten Windvorranggebiete aus dem Sachlichen Teilplan erneuerbare Energien beeinträchtigen nicht das direkte Sichtfeld von den verschiedenen Teilorten hin zur Ronneburg.

3.8 a) Warum müssen unbedingt in nächster Nähe zur Ronneburg solche Anlagen gebaut werden? b) Vor einigen Jahren wurde schon einmal so ein Wahnsinnsprojekt geplant - die Mülldeponie in Sichtweite der Ronneburg. Damals wollte Herr Pipa unbedingt diese bei der Ronneburg haben. Es wurde damals schon viel Steuergeld vernichtet. Gibt es diesmal auch so ein Millionengrab? Die Gemeinde Ronneburg hat längerfristig sicher mehr in der Kasse ohne so einen Schandfleck durch eine intensivere Vermarktung der Ronneburg. Gewinnbringende Möglichkeiten gibt es einige, aber mit Windmühlen in Sichtweite ist das fraglich.

a) Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: In nächster Nähe werden im TPEE keine Windvorranggebiete ausgewiesen.

b) Die Planungen sollen Ronneburg Geld einbringen und keine weitere Kosten verursachen. In Anbetracht der hessischen Kommunalfinanzierung und den eigenen Möglichkeiten der Gemeinde Ronneburg ist auch aus finanzieller Sicht die Akquise von jährlichen Pachteinnahmen zur Entlastung der Bürgerbesteuerung oder Kofinanzierung kommunaler Maßnahmen zu diskutieren. Da nur ein Pachtmodell zur Beratung vorliegt, sollen über Rückbausicherungen in Höhe von 150.000 Euro Risiken für die Kommune ausgeschlossen werden.

3.9 Wie soll der mehr als negative Einfluss auf das Landschaftsbild -insbesondere im Hinblick auf die Ronneburg- kompensiert werden?

Ronneburg kann nur versuchen die Auswirkungen der WEA so gering wie möglich zu halten, indem die Anlagen auf einen Standort konzentriert werden sollen. Wenn sich die Anlagen in Büdingen nicht verhindern lassen, will Ronneburg eine Anlage hinzufügen, um finanziell einen Ausgleich zu bekommen, der allen Ronneburgern zu Gute kommen könnte. Gleichzeitig sollen andere Flächen mit weiteren Anlagen nicht möglich sein.

3.10 Gilt ein Prüfradius von vier Kilometern um die Ronneburg?

Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: Ja, im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien, Entwurf 2016.

3.11 Warum wurde das Denkmalschutzgesetz zugunsten der WEA geändert?

Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: Die Energiewende von der Nutzung fossiler Energieträger zur Nutzung erneuerbarer Energieträger ist Ziel der Bundesregierung.

3.12 Was passiert, wenn die Burg Denkmal der Kategorie A wird?

Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: Für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien - Beurteilung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild mit Burg - ändert sich dadurch nichts, denn hier wurden A-und B-Denkmäler in gleicher Weise geprüft.

3.13 Wurden der historische Hintergrund und aktuelle Besucherzahlen bewertet?

Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: Für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien – Entwurf 2016 hat das keine Rolle gespielt. Die Burg Ronneburg wurde als wichtiges Erholungsziel eingestuft, eine höhere Kategorie ist nicht möglich.

3.14 Wird der Waldkindergarten umziehen müssen?

Alle genehmigungsrelevanten Bedingungen wie z.B. Abstände aufgrund des Lärmschutzes und des Eiswurfes werden eingehalten. Aus rechtlichen Gründen besteht keine Veranlassung, dass der Kindergarten umziehen muss. Käme es zu einer Genehmigung des Büdinger Projektes durch das Regierungspräsidium, wird der Gemeindevorstand die Abstände falls nötig durchsetzen und einfordern.

3.15 Gibt es für Einrichtungen wie dem Waldkindergarten bestimmte Abstandsregelungen oder eine Schutzzone?

Antwort RP DA: Waldkindergärten sind im Außenbereich nicht anders zu beurteilen als grundsätzliche Ansiedlungen, wie z. B. Aussiedlerhöfe, landwirtschaftliche Betriebe, Forsthäuser u.ä. Die Abstandsregelung für diese Objekte beträgt 600 Meter zu WEA.

3.16 Gilt auch beim Waldkindergarten die Schutzzone von 600 Metern (bzgl. Lärm)?

Antwort RP DA: Für einen Waldkindergarten gilt die Abstandregelung von 600 Metern zu WEA. Der Waldkinder-garten liegt 730 Meter von der nächsten WEA entfernt.

Für schutzbedürftige Räume nach Din 4209 im Außenbereich werden die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete nach Nr. 6.1 Buchstabe c) als orientierende Zumutbarkeitsgrenze für angemessen gehalten. Diese betragen 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts.

Darüber hinaus ist bei der Genehmigung auch der Schattenwurf zu berücksichtigen

3.17 Welche Route würden LKWs nutzen? Wie weit läge die Strecke vom Waldkindergarten entfernt?

Die mögliche Zuwegungsstrecke ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Zufahrt könnte über die L3189 erfolgen.

Die Spitzkehre am Waldkindergarten ist nicht für die Zubringung geeignet, sodass der Baustellenverkehr in gleicher Weise zu hören ist, wie aktuell der Verkehr auf der Landstraße.

3.18 Die Schule in Laubach hat einen Abstand von 1000 Metern bekommen. Bekommt das der Kindergarten auch?

Antwort RP DA: Solange der Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) noch keine Planreife besitzt, gelten keine starren Abstandsregeln. Die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten muss sichergestellt sein. Dies wird im Genehmigungsverfahren geprüft und es werden Festsetzungen für zulässige Immissionsrichtwerte/-anteile getroffen, die von allen einwirkenden WEA nicht überschritten werden dürfen.

3.19 Wie wird mit Eiswurf bzgl. Spaziergängern und dem Waldkindergarten umgegangen?

Antwort RP DA: Der Waldkindergarten liegt 730 m von den WEA entfernt. Die Genehmigungsbehörden lassen Anlagen nur mit Auflagen für den Schutz vor Eiswurf zu. Hierzu gehören z.B. Sensoren, Abschaltungen und Warnschilder.

3.20 Macht der Waldkindergarten in Büdingen zu? Hat das was mit WEA zu tun?

Nach den in Ronneburg vorliegenden Informationen ist die geplante Schließung vor Allem im Wunsch der Eltern nach anderen Öffnungszeiten und Mittagessen begründet. Büdingen hat bereits einen Ersatzstandort angeboten, in welchem die Wünsche der Eltern besser berücksichtigt werden können.

3.21 Kann der Lärm der Anlagen bei Kindern des Waldkindergartens Schäden hervorrufen? Inwieweit gilt hier die Lärmschutzverordnung?

Antwort RP DA: Wie in Frage 3.16 festgestellt, liegt der Waldkindergarten 730 Meter von der nächsten WEA entfernt. Die Immissionsrichtwerte dürfen tagsüber 60 dB(A) nicht überschreiten. Eine Beeinträchtigung der Kinder ist nicht zu erwarten.

3.22 Wird die zukünftige Ausweisung von Wohngebieten durch die Windenergieanlagen eingeschränkt?

Die Entwicklung der Ronneburger Baugebiete ist eingeschränkt. Der Bürgermeister und der Gemeindevorstand werden hier aktiv Einspruch erheben, wenn er als Träger der öffentlichen Belange Stellung zur Planung der Anlagen auf Büdinger Gemarkung nehmen kann. Bis jetzt ist noch keine Planung eingereicht.

3.23 Warum hat Bayern 2000 Meter Abstand zwischen Wohnbebauung und WEA?

Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: Das ist die Kompetenz der Länder. Wir verweisen auf die gesetzliche Öffnungsklausel nach BauGB, von der der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht hat.

3.24 Welcher Abstand zu den Splittersiedlungen muss eingehalten werden?

Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: Genehmigte Wohnstandorte im Außenbereich haben im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien – Entwurf 2016 einen 600m Sicherheitsabstand.

3.25 Wird auch gegenüber dem Einsiedlerhof und der Jagdhütte in der Nähe der geplanten Anlagen die Abstandsregelung eingehalten?

Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: Genehmigte Wohnstandorte im Außenbereich haben im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien – Entwurf 2016 einen 600m Sicherheitsabstand.

3.26 Wie groß muss der Mindestabstand zur Landstraße sein? Sind die vorgegebenen 100m noch gültig? Das Land Sachsen hat den Mindestabstand zu Landstraßen und anderen Verkehrswegen aufgrund der bisher bekannten Havarien per Gesetz bereits auf die Höhe der geplanten WKA festgelegt.

Antwort Regionalverband FrankfurtRheinMain: Der Landesentwicklungsplan Hessen enthält Angaben zu Schutzabständen zu Straßen, die für den TPEE wichtige Vorgaben sind. Danach beträgt der Vorsorgeabstand zu zweistreifigen Landstraßen 100 m.

3.27 a) Sollten die geplanten WKA's genehmigungsfähig sein: Wieso besteht dann die Gemeinde Ronneburg nicht auf einem Mindestabstand von der Hälfte des vorgeschriebenen Mindestabstandes zur Gemarkungsgrenze um eine Option auf die gleiche Anzahl von WKA's zu haben? b) Wenn man die Kulturlandschaft schon verschandeln will, dann sollte man dies aber auch richtig tun um den größtmöglichen finanziellen Nutzen für die Gemeinde zu erhalten.

a) Die Gemeinde besteht auf den Mindestabstand.

b) Der Bürgermeister und der Gemeindevorstand werden nur Vorschläge unterbreiten, die alle Zusammenhänge in Einklang bringen und verträglich mit den bekannten Ronneburger Interessen sind. Aus diesem Grund wurde, wenn überhaupt, vorgeschlagen nur einen weiteren Anlagenstandort zur Verpachtung bereitzustellen. Gemäß den eingebrachten Beschlussvorschlägen zur Beratung im November 2016 hätte dies zu einer Berücksichtigung des Landschaftsbildes, des Naherholungscharakters, der natürlichen Umgebung und den wirtschaftlichen Interessen geführt. Durch das Einwirken auf kompakte WEA-Standorte hätte eine Verschandelung aus Ronneburger Sicht begrenzt werden können.

3.28 In Ronneburg sollte eine Bürgerbefragung zu einer Beteiligung an einer oder zu einer eigenen Windkraftanlage stattfinden.

Die Instrumente der Hessischen Gemeindeordnung stehen jederzeit zur Verfügung. Gegenwärtig sollte hierzu die Entscheidungsfindung der Gemeindevertretung als höchstes beschlussfassendes Organ in Ronneburg abgewartet werden. Anschließend können die Parteien, die Bürgerinnen und Bürger, die Organisationen und Initiativen entscheiden, dieses Instrument zur Anwendung zu bringen.

3.29 Könnten auf dem ehemaligen Steinbruch (höchster Punkt/Richtung Gründau) WEA gebaut werden?

Antwort RP DA: Eine grundsätzliche Aussage hierzu ist nicht möglich. Erst wenn die genauen Standorte bekannt sind wird dies im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den vorliegenden Einzelfall geprüft.

3.30 Werden Freizeitflieger GN und LSB eingeschränkt? Flugplatzhöhe?

Antwort RP DA: Konflikte die sich zwischen geplanter WEA und Belangen des Luftverkehrs ergeben, werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens im Einzelfall geprüft.

Stand 4: Arten- und Naturschutz

Schlagworte: Vogelschutz, weitere Tierarten, Rodung / Aufforstung, Zuwege zu den WEA

4.1 Gibt es Rot- und/oder Schwarzmilanhorste in der Umgebung der geplanten Windenergieanlagen?

Im Gebiet um Ronneburg gibt es Vorkommen des Rot- und Schwarzmilans. Natürlich werden im Vorfeld der Genehmigung vertiefte Untersuchungen zur Betroffenheit von windenergiesensiblen und –gefährdeten Greifvogelarten, insbesondere zu Milanvorkommen durchgeführt. Bloße Sichtungen von Rotmilanen im Gebiet lassen allerdings nicht direkt von einer Gefährdung ausgehen. Ergebnisse zu einer möglichen Gefährdung verspricht man sich von sogenannten Raumnutzungsanalysen, auch Aktionsraumanalyse genannt. Vorhabenträger wpd hat im Zuge der Projektplanung bereits ein avifaunistisches Gutachten in Auftrag gegeben. Aufgrund des aktuellen „Dornröschenschlafs“ des Projekts wurden diese zunächst zurückgestellt. Ergebnisse liegen daher noch nicht vor.

4.2 Wird eine Raumnutzungsanalyse erstellt?

Ja. Im Rahmen des zu erstellenden avifaunistischen Gutachtens wird auch eine Raumnutzungsanalyse (auch Aktionsraumanalyse) durchgeführt. Diese stellt fest, welche Flugbeziehungen bspw. zwischen Horst und Nahrungshabitat bestehen. Als Ergebnis einer solchen Analyse werden die Aktivitäten der geschützten Arten, gestaffelt nach Kategorien, dargestellt und führen gegebenenfalls zum Ausschluss von Windenergiestandorten.

4.3 Es ist beobachtet worden, dass bis zu 30 Rotmilane auf einem Sammelplatz in der Nähe des Planungsgebietes zusammenkommen. Ist dies bisher geprüft worden?

Diese Beobachtung ist für Milane nicht untypisch. Gerade zu den Zugzeiten bilden Rotmilane regelmäßig größere Trupps, die abends in geeigneten Strukturen (größere Feldgehölze/ Waldränder) Schlafplätze aufsuchen können. Unter Umständen können solche Schlafplätze auch über längere Zeiträume genutzt werden. Auch im Zeitraum der Ernte von großen Ackerflächen sammeln sich die Rotmilane umliegender Brutplätze oftmals in größeren Verbänden im Bereich der frisch geernteten Flächen um zu jagen.

Eine Prüfung oder Beobachtung durch ein Gutachterbüro fand aufgrund der frühen Projektphase noch nicht statt. Vorhabenträger wpd betont, man werde dem Gutachter diese Informationen übermitteln und ihn bitten, dem nachzugehen.

4.4 Gibt es vor Ort noch weitere Avifauna, die betroffen sein könnte?

Ob es vor Ort weitere zu schützende Vogelarten neben dem Rotmilan gibt, werden die für das Projekt erforderlichen avifaunistischen Gutachten klären. Eine Genehmigung ist ohne die Einreichung entsprechender Gutachten ausgeschlossen. Da das Projekt aktuell auf Eis gelegt ist, wurden entsprechende Gutachten durch den Vorhabenträger wpd bisher nicht eingegeben. Eine Großvogelkartierung für den Raum Ronneburg von offizieller Stelle hat allen Beteiligten nach bisher nicht stattgefunden.

Die Bürgerinitiative kartiert aber in 2017 bzw. hat dazu ein Gutachterbüro beauftragt.

4.5 Gibt es aktuelle Zahlen über die Populationsgröße von Rot- und Schwarzmilanen in Hessen?

Nach der aktuellen Roten Liste Hessens beträgt der Bestand beim Rotmilan 1.000-1.300 Reviere und beim Schwarzmilan 400-550 Reviere

4.6 Könnten Zugvögel - beispielsweise Kraniche - durch die Windenergieanlagen betroffen sein? 4.7 Nachdem mittlerweile schon die Grünen teilweise gegen Windkraftmühlen sind - wegen der Tötung von vielen Vögeln über das Jahr- hat man sich auch mal Gedanken gemacht was mit den tausenden Zugvögeln z.B. Wildgänsen die jedes Jahr über Ronneburg fliegen passiert? 4.8 Gibt es technische Möglichkeiten um Vögel zu schützen?

Kraniche haben nach Auskunft der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz bei klarer Sicht keine Schwierigkeiten Windenergieanlagen zu umfliegen. Eine Gefährdung besteht bei schwierigen Wetterlagen und trüber Sicht. Das Regierungspräsidium legte hier i. d. R. klare Auflagen zum Schutz von Kranichen fest. Zusätzliche Anforderungen an den WEA-Betrieb werden auch in den Nebenbestimmungen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgesetzt. Diese Auflagen umfallen in erster Linie die temporäre Abschaltung der WEA an Kranich Massenzugtagen mit schlechter Sicht. Solche Tage gibt es alle paar Jahre. Die Zeiten der Abschaltung werden zentral festgelegt.

Die WEA sind in Bezug auf den Kranichzug beim Zusammentreffen folgender Parameter für die Dauer der laufenden Zugwelle abzuschalten:

- Herbstlicher Massenzugtag des Kranichs (mehr als 10% der westziehenden Kranichpopulation bezogen auf Information des Kranichinformationszentrums Groß-Mohrdorf, entspricht aktuell >20.000 Tiere pro Zugtag)

- Schlechte Wetterbedingungen (d.h., Nebel mit Sichtweiten <1.000m in Nabenhöhe und/oder Nieselregen). Für die Ermittlung der Witterungsbedingungen sind ortsbezogene Wetterdaten zu verwenden.

Zum 31.12. eines jeden Jahres ist der oberen Naturschutzbehörde die Umsetzung der Minimierungsmaßnahme schriftlich nachzuweisen.

4.9 Am Frankfurter Flughafen gibt es einen Flughafenförster, der große Erfahrungen mit der Umsiedlung von dem Luftverkehr gefährdenden Vögeln hat. Würden solche Fachleute zum Schutz der Tiere beratend zugezogen werden, wenn man eine Windkraftanlage errichten würde?? Im Luftverkehr kommt es Bundesweit zu 1,2 Vogelschlägen täglich. (im Einzugsgebiet des Rhein-Main-Flughafens in ganz 2016 keinen einzigen)

Wenn im Planungsgebiet einer Windenergieanlage windkraftsensible Vogelarten vorkommen, muss deren Population zunächst genauen Untersuchungen unterzogen werden. Als Grundlage erfolgt vorab eine Kartierung der Horste und eine Brutvogelkartierung. Bei Bedarf wird im weiteren Verlauf mit Hilfe einer Raumnutzungsanalyse festgestellt, ob die windenergiesensiblen Vögel durch den Bau von WEA gestört oder gefährdet würden.

Eine Umsiedelung ist in der Regel nicht geplant und nur die absolute Ausnahme. Klare Tabuzonen um genutzte Horste gefährdeter Arten verhindern den Bau von Windenergieanlagen im Gefährdungsbereich. Für den Rotmilan gilt hier beispielsweise eine 500 m Tabuzone um den bewohnten Horst.

4.10 Gibt es statistische Erkenntnisse wie viele Vogelschläge von Windkraftanlagen verursacht werden?? Ich persönlich hatte in 41 Jahren und ca. 1000 Flugstunden mit einem Sportflugzeug der E Klasse nur 1 gefährliche Annäherung mit einem großen Vogel. (der Vogel ist mir ausgewichen, weil er natürlich viel perfekter fliegen kann)

Zu den statistischen Erkenntnissen zum Vogelschlag durch Windenergieanlagen muss von Seiten der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) gesagt werden, dass die Liste der Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg auf Zufallsfunden beruht. Eine wissenschaftliche Studie, die sich mit der Kollisionsgefährdung von Vögeln an Windenergieanlagen beschäftigt hat ist die sogenannte PROGRESS-Studie.

4.11 Welche Rolle kann der Falkner im Planungsprozess spielen?

Im Falle des Fortgangs des Projekts wird Vorhabenträger wpd beim Falkner der Burg Ronneburg anfragen, sich über Erkenntnisse auszutauschen. Ein Zusammenkommen der Gutachter wäre eine gute Möglichkeit, Sachverhalte vor Ort zu klären.

4.12 Wie können private Sichtungen in den Prozess einfließen?

Zunächst ist festzuhalten, dass bei einer bloßen Sichtung von Rotmilanen im Gebiet nicht direkt von einer Gefährdung auszugehen ist. Entsprechende Ergebnisse lieferte die Brutvogeluntersuchung und ggf. anschließend eine Raumnutzungsanalyse. Nichtdestotrotz können private Sichtungen natürlich über das Regierungspräsidium eingegeben werden. Das Regierungspräsidium übermittelt die entsprechenden Informationen dann an den Vorhabenträger, der diese wiederum an Gutachter weiterreicht. Das Regierungspräsidium ist verpflichtet den Informationen bzw. Einwänden nachzugehen und prüft deren Relevanz für das Verfahren. Insbesondere wird die Methodik der Untersuchungen überprüft. Die Ergebnisse der wpd werden mit Einreichung eines Bauantrags nach Bundesimmissionsschutzgesetz an das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde mit weitergegeben.

4.13 Was sind Gründe für den Rotmilan-, Kibitz-, Hasen- und auch Bienenschwund in den letzten Jahrzehnten?

Als Hauptursache für das Artensterben der letzten Jahrzehnte sind die Folgen der industriellen Landwirtschaft zu nennen. Der großflächige Anbau von Pflanzen für die Energiegewinnung (Mais) führt zu einem Verlust geeigneter Jagdhabitate für Greifvögel auf sehr großen Flächen. Gerade in der Zeit, in der die Jungvögel im Horst auf eine kontinuierliche Versorgung mit Nahrung angewiesen sind, bestehen die größten Engpässe, da die landwirtschaftlichen Flächen zu dieser Zeit (Mai/ Juni) ihre Eignung als Jagdhabitat aufgrund der hohen Wuchshöhe zu großen Teilen verloren haben. Weiterhin führt der starke Biozid Einsatz dazu, dass die Anzahl potenzieller Beutetiere stark zurückgeht.

Bodenbrütende Arten wie der Kiebitz haben darüber hinaus durch die eng getakteten Bearbeitungsdurchgänge auf den landwirtschaftlichen Flächen kaum noch Chancen, ihre Gelege erfolgreich zu bebrüten.

4.15 Besteht die Gefahr, dass Quartiersbäume von Fledermäusen gerodet werden könnten?

Fledermäuse sind nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Daher ist auch zu den Fledermäusen ein Gutachten vorzulegen. Ferner werden geplante Rodungsflächen vorher auf Habitatbäume hin untersucht.

4.16 Gibt es auch Abschaltregelungen für Fledermäuse?

Nur einzelne Arten sind je nach Jahreszeit, Temperatur und Wetterlage durch Windenergieanlagen gefährdet, da die Aktivität vor allem bei warmen und windarmen Tagen groß ist. Bei solchen Bedingungen sind Fledermäuse stärker Kollisionsgefährdet, da sie sich mit größerer Wahrscheinlichkeit im Bereich der Rotoren aufhalten. Ein Gondelmonitoring dient dazu, spezifisch für einen Windpark oder für einzelne Anlagen, Zeiten mit erhöhter Fledermausaktivität an einem Standort zu bestimmen. Der Vorhabenträger ist bei Vorkommen windkraftgefährdeter Arten verpflichtet, die Anlagen in diesen Zeiten abzuschalten, um eine Gefährdung der Tiere zu verhindern.

4.17 Wie sieht die Abstandsregelung für die Mopsfledermaus aus?

Diese Frage wurde an das Regierungspräsidium weitergegeben. Die Antwort steht noch aus.

4.18 Wie werden Siebenschläfer und Rotwild geschützt?

Rotwild wird von Jägern geschützt, gehegt und geschossen. Nach der Bauphase gewöhnen sich die Tiere an Windkraftanlagen. Eine Gefährdung der Art besteht nicht.

Siebenschläfer benötigen alte und tote Bäume mit Höhlen. Der für die Windkraft vorgesehene Wald zwischen Hüttengesäß und Eckartshausen ist vom Bestand her noch zu jung, um Höhlenbäume hervor zu bringen.

Höhlenbäume sind zudem vorher auf eine Nutzung durch höhlenbewohnende Tiere zu untersuchen.

4.19 In welchem Ausmaß wären Rodungen für die Zuwegung zur Baustelle nötig? Und in welchem für die Kabelverlegung?

Dies hängt von der breite vorhandener Wege, den Bedarf an Kurvenflächen, dem Vorhandensein von Windwurfflächen und dem Windenergieanlagetyp ab. Für die Kabelverlegung werden keine Bäume gefällt.

4.20 Wie groß würde die benötigte Fläche für die Rodungen insgesamt sein?

Pro Windenergieanlage werden während der Betriebsdauer 0,4 bis maximal 0,6 ha und während der Bauphase temporär 0,2 – 0,4 ha Fläche benötigt. Diesen Flächenverbrauch bestätigt der anwesende Vertreter des Vorhabenträgers wpd und berichtet von knapp unter 0,5 ha Fläche bei kürzlich abgeschlossenen Projekten.

Je nach Hersteller, Anlagentyp und Projektgebiet gibt es hier Unterschiede im Flächenbedarf.

Bei größeren WEA steigt z.B. der Flächenbedarf pro WEA; die Anzahl der WEA nimmt dafür ab, da die Anlagen mehr Abstand voneinander brauchen.

4.21 Wird der alte Buchenbestand rund um die geplanten Standorte geschont?

Buchenbestände gelten als alt und wertvoller ab einem Alter von 140 Jahre aufwärts.

Inwiefern solche Buchenbestände im Planungsbereich vorhanden sind wurde beim Revierförster erfragt. Die Antwort steht noch aus.

4.22 Sind Rodungen für Windenergieanlagen mit dem Ziel vereinbar, CO2 zu sparen?

Aus der Umweltschutzperspektive wirken diese Rodungen natürlich zunächst einmal paradox. Ein guter ausgewachsener Buchenwald kann ca. 5-9 t CO2/ha und Jahr an CO2 aufnehmen und im Holz speichern.

Eine moderne Windkraftanlage spart bei etwa 9Mio kWh Energieerzeugung pro Jahr 4.500t CO2 ein. (Bei einem Durchschnittsausstoß von einem halben kg CO2 pro erzeugter kWh im Energiemixdurchschnitt Deutschlands) Bei einem Waldflächenverbrauch von etwa 0,5ha pro Anlage, wird also für 2 Windenergieanlagen ein Hektar Wald gerodet.

Zwei WEA sparen zusammen 9.000t CO2 pro Jahr ein, also mindestens 1.000 mal mehr, als Bäume dies auf einem Hektar einspeichern können.

4.23 Es ist schon ein Unding Windräder mitten im Wald aufzustellen. Bestes Beispiel sind die Windräder an den Vier Fichten und den jetzt im Bau befindlichen Windräder rund um den Weiherhof. Wenn man auch so im Ronneburger Hügelland vorgehen will, bleibt von dem Wald nicht mehr viel übrig.

Das Land Hessen, hat in seinem Landesentwicklungsplan festgelegt, dass max. 2% der Landesfläche zur Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Hessen ist mit 42% Bewaldung das waldreichste deutsche Bundesland. Die windreichen hessischen Höhenlagen sind zu einem Großteil bewaldet. Generell muss man aus Artenschutzsicht festhalten, dass eine Errichtung von WEAs auf Freiflächen mit wesentlich höheren Risiken für Großvogelarten wie dem Rotmilan verbunden ist, da diese sich dort zumeist aufhalten und jagen.

In Ronneburg würde für den Bau der Anlagen etwa 0,5-1% der Waldfläche des Gebiets gerodet werden. Der Vorhabenträger ist verpflichtet diese Flächen andernorts 1 zu 1 zu aufzuforsten.

Aufgeforstete Flächen zeigten in der Vergangenheit, dass durch zusätzlich geschaffene Angebote für verschiedene Tierarten sogar eine Erhöhung der Artenvielfalt ermöglicht werden konnte.

4.24 Werden die für den Bau und die Zuwegung gerodeten Flächen direkt vor Ort wieder aufgeforstet?

Für die temporär genutzten Flächen trifft das zu (Lagerstätten für Baumaterial, Kranfläche etc.). Die Verbreiterungen der Zuwegung müssen allerdings mit Blick auf den Rückbau oder Reparaturen der Anlagen erhalten bleiben. Für die verpflichtende 1 zu 1 Aufforstung der permanent genutzten Flächen (WEA Grundfläche inklusive Zuwegung) werden in der Regel in der Region Flächen gesucht, auf denen sich der Vorhabenträger verpflichtet Aufforstungen und/oder andere Naturschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Vorhabenträger wpd bietet bei der Suche nach entsprechenden Flächen eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ronneburg an. Der Gemeindeverwaltung wird angeboten, ortsnahe Flächen, die sich für Aufforstungs- und andere Ausgleichsmaßnahmen eignen, auszuweisen. Hier könnte vor allem auch das Ronneburger Forstamt beteiligt und zu Rate gezogen werden.

4.25 Wie und wo können Aufforstungen stattfinden? Stichwort Punktekonto

Der Eingriff in den Wald bzw. die Rodungen sind immer 1 zu 1 direkt andernorts aufzuforsten. Ein Ausgleich über ein Ökopunktekonto ist hier nicht zulässig.

Ökopunkte können zum Ausgleich der Schotterung von Flächen zur Anwendung kommen. Weiteres siehe Frage 4.24.

4.26 Wird die Zufahrt über die Gemeinde Ronneburg erfolgen?

Die mögliche Zuwegungsstrecke ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Zufahrt könnte über die L3189 erfolgen.

4.27 Ist eine Zufahrt über die Gemarkung rund um Eckartshausen möglich? Für mich stellt sich die Frage wie die Stadt Büdingen die Windräder ohne großen "Flurschaden" anzurichten vor Ort bringen will. Eine Zufahrt über die Gemarkung rund um Eckartshausen ist m.E. nicht möglich. Also dürfte nur die Zufahrt über die Gemarkung Ronneburg möglich sein.

Die mögliche Zuwegungsstrecke ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Zufahrt könnte über die L3189 – also durch die Ronneburger Gemarkung erfolgen.

4.28 Würde es ein erhöhtes Verkehrsaufkommen während der Bauphase geben? Welche Route würden LKWs nutzen?

Ja, die benötigten Baumaterialien und WEA-Bestandteile müssen natürlich zu den Standorten transportiert werden. Die Zufahrtsroute ist noch nicht abschließend festgelegt. Zum aktuellen Stand der Planung könnte die Zufahrt über die L3189 erfolgen.

4.29 Muss die Zufahrtsstrecke begradigt/erneuert werden?

Eine Prüfung der Zuwegungstrecke steht noch aus und wäre zum jetzigen Stand der auf Eis liegenden Planung verfrüht, da weder das Ob eines Windparks noch der konkrete Anlagentyp und damit die Länge der Rotorradien feststeht.

Insofern kann die Frage noch nicht beantwortet werden. Generell gilt neben der Machbarkeit bei einer Streckenprüfung das Prinzip der Eingriffsminimierung.