4. Juli 2019
Während der Veranstaltung wurden über 100 Fragen durch Bürgerinnen und Bürger eingereicht, die Antworten der Experten finden sie nun hier.
Windenergieanlagen amortisieren sich energetisch bereits nach etwa drei bis sieben Monaten. Dann hat die Anlage so viel Energie produziert, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden musste. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz. Konventionelle Energieerzeugungsanlagen amortisieren sich dagegen energetisch nie, denn es muss im Betrieb immer mehr Energie in Form von Brennstoffen eingesetzt werden, als man an Nutzenergie erhält.
(https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/windenergie)
Von einer CO2-Belastung durch die Errichtung von Windenergieanlagen kann man nicht sprechen. Das CO2-Speicherpotential des Waldes wird nur geringfügig beeinträchtigt. Neue Windenergieanlagen haben ein CO2-Vermeidungspotential, das mehrere hundertmal höher ist als das Speicherpotential des Waldes.
Im Mittel gilt eine Bindung von etwa 13 Tonnen CO2 je Hektar und Jahr. (Dritte Bundeswaldinventur, https://bwi.info/)
Unter der Annahme, dass der Windpark Steinberg ca. 5 ha Fläche des Waldes beansprucht (baumfreie Schneisen und bereits entwaldete Flächen durch Sturm und Borkenkäfer als Wald mitgerechnet) ergibt sich: 5 ha x 13 t CO2/ha/Jahr = 65 t CO2 Speicherung/Jahr
Der Windpark Steinberg könnte pro Jahr bei konservativer Betrachtung ca. 70.000.000 kWh Strom erzeugen. Da die CO2 Emissionen dieses Stroms deutlich geringer (11g/kWh nach UBA 2018) sind als das Bundesmittel (474 g/kWh, UBA 2019) könnten 32.410 t CO2/Jahr eingespart werden.
Die Einsparungen durch den Windpark wären also ca. 500-mal höher.
UBA 2018: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-10-22_climate-change_23-2018_emissionsbilanz_erneuerbarer_energien_2017_fin.pdf
UBA 2019: Entwicklung der spezifischen Kohlendioxid-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 – 2018
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-04-10_cc_10-2019_strommix_2019.pdf
Dritte Bundeswaldinventur
https://www.bundeswaldinventur.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Downloads/BWI_Methodenband_web.pdf
Alles zur Bundeswaldinventur
https://www.bundeswaldinventur.de/
Es gibt ältere aber auch neuere Anlagentypen, die von der Lebensdauer bereits z.B. auf 25 bzw. 30 Jahre unter bestimmten Bedingungen ausgelegt sind. Gleichzeitig können Anlagen, die zu Beginn nur eine Typenprüfung mit einer berechneten Lebensdauer von 20 Jahren haben, dann länger betrieben werden, wenn man nachweisen kann, dass die der ursprünglichen Lebensdauerberechnung zu Grunde liegenden Lasten an dem konkreten Standort nicht erreicht werden.
Anlage und Fundament werden komplett zurückgebaut. Dafür wird eine Rückbaukaution beim Regierungspräsidium hinterlegt. Der Rückbau der Fundamente erfolgt innerhalb weniger Tage. Die Bürgschaft muss zu Baubeginn hinterlegt werden und beträgt 1.000€/m Nabenhöhe. Bei einem Turm von 160 Metern Höhe also 160.000 Euro.
Kapitel 7.2 in https://www.energieland.hessen.de/aktion/zukunftswerkstatt/fulda_darmstadt/Faktenpapier_Natur_und_Umweltschutz.pdf
Für die meisten verwendeten Baustoffe (Beton, Stahl, Aluminium Kupfer, Verbundwerkstoffe etc.) existieren etablierte Recyclingtechniken. Betonfragmente werden zum Beispiel als Unterbaumaterial im Straßenbau wiederverwendet, Stahl wird in der Regel eingeschmolzen und somit wieder zu einem wertvollen Rohstoff aufbereitet. Auch für die Flügel aus Glasfaser-Verbundwerkstoffen wurden neben der Verbrennung Weiternutzungsmöglichkeiten entwickelt.
Weitere Informationen auch unter https://www.unendlich-viel-energie.de/themen/politik/erneuerbare-energien-gesetz-eeg/von-kopf-bis-fuss-recycling-von-windenergieanlagen (Abruf 09/2019)
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen, in welchem auch dieser sehr unwahrscheinliche Fall beleuchtet wird. Die Windenergieanlagen verfügen generell über ein Brandmeldesystem und eine automatische Löscheinrichtung, die Brände in der Maschinentechnik sofort selbsttätig löscht.
Ja, die Anlagen sind im direkten Umfeld wahrnehmbar. Das Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) definiert hierbei Grenzwerte, für den maximalen Schallpegel, der an der nächstgelegenen Bebauung vorherrschen darf. Moderne Windenergieanlagen z.B. im Windpark Kreuzstein, Windpark Rohrberg oder Windpark Stiftswald, sind beste Beispiele, um bei einem Spaziergang entlang der dort in Anlagennähe verlaufenden Wanderwege die entstehenden Geräusche wahrzunehmen und sich einen repräsentativen Eindruck zu verschaffen.
Der Schalldruckpegel an der Gondel (das Maschinenhaus der Windenergieanlage (WEA)) beträgt 105 dB(A). Am Boden werden noch 55 dB(A) erreicht. Der für Wohngebiete in der Nacht geltende Wert von 40 dB(A) wird je nach Geländesituation/WEA-Konstellation spätestens nach 850 m erreicht.
Das Faktenpapier Windenergie und Infraschall stellt die Ergebnisse zahlreicher Untersuchungen zum Thema Lautstärke von WEA nach Frequenzen dar.
https://www.energieland.hessen.de/pdf/faktenpapier_windenergie_und_infraschall_2015.pdf
Die Schallausbreitungskarte zeigt, wie sich der Schall der geplanten Anlagen am Steinberg ausbreiten würde. Hier wurde als („Worst Case“) Berechnungsannahme davon ausgegangen, dass die Anlagen bei 95% ihrer Nennleistung arbeiten und dass sich die Windrichtung permanent verändert (Schallausbreitung gleichmäßig in alle Richtungen). Die verschiedenen Farben stellen die unterschiedlichen Schallbereiche dar. Der gelbe Bereich zeigt die Schallausbreitung von bis zu 35 dB(A) – dem Schallrichtwert der nachts in reinen Wohngebieten sowie Kur- und Krankenhausgebieten einzuhalten ist. Der rote Bereich zeigt die Schallausbreitung von bis zu 45 dB(A) – dem Schallrichtwert der nachts in Mischgebieten, einzuhalten ist. Je nachdem, wie stark der Wind weht und aus welcher Richtung, ist der Betrieb der Windenergieanlagen in Ziegenhagen weit unterhalb von 35 dB(A), also leise wahrnehmbar – die einzuhaltenden Schallrichtwerte werden dabei weit unterschritten.
Die Hörbarkeit der Anlagen ist abhängig von verschiedenen Faktoren (v.a. Abstand zu den Anlagen, Relief, Windrichtung etc.). In den umliegenden Wohnhäusern werden alle nächtlichen Lärmgrenzwerte eingehalten. Werte von 35-40 dB(A) sind wohl für die meisten Menschen hörbar, wenn auch eher leise. Bei 30-35 dB(A) und darunter wird man das Anlagengeräusch vom nächtlichen Hintergrundrauschen (Windrauschen, Blätterrascheln, ferne Verkehrsgeräusche etc.) in den meisten Fällen nicht mehr unterscheiden können.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine negativen Auswirkungen durch den Infraschall auf die Tier- und Pflanzenwelt (s. auch Faktenpapier Infraschall unter 1.1).
https://www.energieland.hessen.de/pdf/faktenpapier_windenergie_und_infraschall_2015.pdf
Umfassende Informationen zum Thema Naturschutz finden Sie unter https://www.energieland.hessen.de/natur_und_umweltschutz
Weiterführend interessant auch: https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/vogelschutz/windkraftanlagen-und-greifvoegel/
Im Vorfeld einer Antragstellung erfolgen Untersuchungen zu den unterschiedlichen Vogelgruppen bzw. -arten nach Abstimmung mit der Behörde und anhand des Leitfadens zu WEA in Hessen. Die meisten Daten wurden 2014 erhoben. Die Kontrolle des Schwarzstorch-Horstes erfolgte noch über weitere Jahre (2016-2019).
Den Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen finden Sie unter https://www.energieland.hessen.de/mm/WKA-Leitfaden.pdf
Windenergieanlagen können für Rotmilane eine Gefahr darstellen, da sie durch die Rotorblätter erfasst und getötet werden können. In den Genehmigungsverfahren muss geprüft werden, ob aufgrund des konkret geplanten Standorts der Windenergieanlage und der naturräumlichen Verhältnisse vor Ort von einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für die vor Ort lebenden Individuen auszugehen ist. Der Steinberg wurde nur selten überflogen. Die Horste sind ca. 3.000m entfernt.
Weitere Informationen finden Sie u.a. unter https://www.energieland.hessen.de/bfeh/wetzlar/Ergaenzung_Voegel_und_Fledermaeuse_2017.pdf
Die Beobachtungen des Schwarzstorches erfolgt von exponierten Beobachtungspunkten weit ab von den vermuteten Bruthabitaten (in der Regel über 1 km), um den störungsempfindlichen Vogel im Horstbereich nicht zu stören. Die Beobachtungszeit beginnt mit Eintreffen der Schwarzstörche aus dem Überwinterungsquartier Ende März/Anfang April und endet mit dem Ausflug und Selbstständig werden der Jungstörche im August.
Durch die geplanten Anlagen gehen pro WEA etwa 0,5 ha verloren und dort erfolgt dementsprechend auch eine Zerstörung des vorhandenen Habitats. In der Regel werden für die Standorte aber Bereiche gewählt, in denen keine wertvollen oder seltenen Habitate liegen. Die zerstörten Habitate müssen an anderer Stelle wiederhergestellt werden.
Für den Bau der Fundamente, die Zulieferung der Bauteile (z.B. Rotorblätter) und den Transport des für den Aufbau notwendigen Krans, sind die bestehenden Wege nicht ausreichend. Daher müssen diese ertüchtigt bzw. neue gebaut werden.
Kapitel 6 in https://www.energieland.hessen.de/aktion/zukunftswerkstatt/fulda_darmstadt/Faktenpapier_Natur_und_Umweltschutz.pdf
Das Öffnen geschlossener Baumbestände im Zuge des Baus eines Windparks ist immer ein Eingriff in das Waldgefüge. Dass sich aber mit Windenergieanlagen die Schadereignisse durch Insektenfraß, Sonnenbrand oder Windwurf bei Stürmen waldbedrohend erhöhen, konnte bisher nicht durch empirische Daten belegt werden. Vereinzelt können direkt angrenzend an neue Rodungsflächen Sonnenbrand oder Windwurf auftreten.
Kapitel 8.3 in https://www.energieland.hessen.de/aktion/zukunftswerkstatt/fulda_darmstadt/Faktenpapier_Natur_und_Umweltschutz.pdf
Eine direkte finanzielle Beteiligung an der Betreibergesellschaft ist nicht möglich, jedoch der Erwerb von Anteilen an Bürgerenergiegenossenschaften, die dann Anteile an der Betreibergesellschaft erwerben kann. Bei der Energiegenossenschaft Bürger Energie Kassel & Söhre eG (hier als Beispiel für viele weitere Bürgerenergiegenossenschaften in der Region genannt), beträgt der Preis pro Anteil 250,- Euro. Maximal können 400 Anteile pro Person erworben werden.
Alle Informationen zum Teilregionalplans Energie Nordhessen finden Sie unter
https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/erneuerbare-energien/windenergie
Text und Begründung des Teilregionalplans Energie Nordhessen finden Sie unter:
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/content-downloads/PLANTEXT.pdf
Die Webseite zum Regionalplan von 2009 heißt:
https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-nordhessen
Planungsrechtliche Vorgaben machen die Regionalpläne, für Nordhessen gilt der Teilregionalplan Energie Nordhessen.
Bei der Ausweisung der Windvorranggebiete fanden viele Faktoren/Kriterien Berücksichtigung, u. a. der Abstand zu Siedlungen, naturschutzfachliche Aspekte und nicht zuletzt die Windhöffigkeit [Windhöffigkeit: durchschnittliches Windaufkommen an einem bestimmten Standort (als Maßstab für die Gewinnung von Windenergie)], die auf Bergkämmen im Vergleich zu tiefer gelegenen Bereichen deutlich höher ist. Außerdem liegen die Offenlandbereiche häufig viel zu dicht an den Ortslagen, sodass der erforderliche 1000 m-Abstand nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus hat bereits der Hessische Energiegipfel 2011 festgestellt, dass die Energieziele des Landes Hessen ohne Einbeziehung der Waldflächen für die Nutzung der Windenergie nicht erreicht werden können.
Schwankungen von Immobilienpreisen sind differenziert zu betrachten, da sie durch eine Vielzahl an Faktoren beeinflusst werden. In Regionen, die durch Strukturschwäche oder demographischen Wandel ohnehin zu sinkenden Immobilienpreisen neigen, können Windenergieanlagen ein weiterer Faktor sein. Es gibt jedoch ebenso Fälle, in denen die Investitionen der Gemeinde mit dem durch die Windenergieanlagen verdienten Geld zu erhöhter Attraktivität des Immobilienstandortes geführt haben. Bisher konnten Untersuchungen keine konkreten Hinweise finden, dass sich Immobilienwerte auf Grund von in der Nähe stehenden Windenergieanlagen dauerhaft verändert haben.
Der Infomarkt und die zuvor erstellte Bürgerinformation wurden finanziert durch das Bürgerforum Energieland Hessen (BFEH), ein Angebot der Hessischen LandesEnergieAgentur.
Siehe auch https://www.energieland.hessen.de/buergerforum_energie
Zu der Frage, wie sich eine Energieversorgung aus 100% Erneuerbaren Energien zusammensetzen könnte gibt es verschiedenen Szenarien und Studien. Klar ist, dass der Energiebedarf langfristig fast ausschließlich über Strom bedient werden muss. Der Energiemix in Europa könnte langfristig aus folgendem Mix an Energiequellen bestehen: Solarenergie (62%), Windkraft (32%), Wasserkraft (4%), Bioenergie (2%) und Geothermie (<1%) http://energywatchgroup.org/wp-content/uploads/2018/12/Key-findings_100-renewable-Transition-across-energy-sectors-Europe.pdf
Der Anteil der Windenergie in Deutschland wird dabei zum großen Teil über Anlagen an Land (onshore) und zu einem kleineren Teil durch Windenergie im Meer (offshore) gedeckt. Ende 2018 gab es in Deutschland insgesamt 29.213 Onshore-Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von knapp 53 GW. Unter den bereits installierten Anlagen sind viele kleine Anlagen unter 1MW Leistung.
Insgesamt erzeugte Windenergie 2018 ca. 113 TWh (https://www.wind-energie.de/themen/zahlen-und-fakten/deutschland/; Abruf Oktober 2019). Zum Vergleich: Der Endenergieverbrauch in Deutschland beträgt ca. 2.500 TWh. Dieser Wert soll z.B. durch energetische Sanierungen von Gebäuden, Elektrifizierung im Bereich Verkehr und viele andere Maßnahmen deutlich gesenkt werden.
Grundsätzlich können neue Anlagen am selben Standort genehmigt werden. Da die modernen Anlagen effizienter und leistungsfähiger sind (Richtung 5 MW), kommt man innerhalb eines Windparks dann mit weniger Anlagen aus. Die Leistung insgesamt steigt aber deutlich. Dieser Prozess wird Re-Powering genannt. Das geschieht auch heute schon. Die Genehmigungsverfahren sind mindestens so aufwendig und umfänglich wie bei Neuanlagen. Geht man davon aus, dass langfristig der Anteil der Windenergie am Energiebedarf durch moderne, effiziente Anlagen gestellt wird, könnten größenordnungsmäßig 35.000 Anlagen ausreichen (entspräche in etwa 480 TWh oder rund 32% von 1.500 TWh). Letztlich müssen verschiedene Umweltaspekte bei der Entscheidung über den Energiemix und die verwendeten Anlagen abgewogen werden.